Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
22. September 1933
Kinobetreiber müssen Mitglied in der Reichsfilmkammer werden

Deutsches Reich * Mit der Errichtung der „Reichsfilmkammer“ muss jeder in der Filmbranche Tätige Mitglied dieser obersten Kontrollbehörde sein. Das kann er aber nur bei „politischer Zuverlässlichkeit“ und „arischer Abstammung“ werden. 

Das bedeutet in der Praxis ein Berufsverbot für die jüdischen Kinobetreiber. Dazu zählt auch Wilhelm van Laak, der die Museum-Lichtspiele zwischen 1928 und 1930 geführt hat.