Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
7. November 1918
Die Räte sollen den Ablauf des Umsturzes organisieren

München-Ludwigsvorstadt * Der Mathäserbräu wird aufgrund seiner zentralen Lage zwischen Hauptbahnhof, Wittelsbacher Palais, Landtagsgebäude, Außenministerium, Residenz und Polizeipräsidium als Hauptquartier der Revolutionsbewegung ausgewählt. Die Funktion der spontan entstandenen revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte besteht zunächst darin, den Ablauf des Umsturzes zu organisieren und seinen Erfolg sicherzustellen.

Die Räte fungieren als Organe der Revolution. Sie leiten umgehend Maßnahmen ein:

  • Bewaffnete Soldaten patrouillieren auf Lastkraftwagen die Nacht hindurch und sollen - wenn nötig - die Ordnung aufrecht erhalten.
  • Vor den wichtigen öffentlichen Gebäuden werden Wachen aufgestellt.
  • Die Verkehrs- und Nachrichtenzentren werden übernommen.
  • Die wichtigen Zeitungsredaktionen und Verlagshäuser werden besetzt, um Bekanntmachungen zu drucken und die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen. 
8. November 1918
85 Verordnungen in 105 Tagen

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner wird in der ersten Phase nach dem Umsturz, das ist der Zeitraum vom 8. November 1918 bis zur Ermordung Kurt Eisners am 21. Februar 1919, insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918. 

20. Februar 1919
Eine arbeitsreiche Regierungszeit

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner hat vom 8. November 1918 bis zum Tag der Ermordung Kurt Eisners insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918.