Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
6. August 1824
Die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen Bierwirte wird festgelegt

München-Theresienwiese * In einer gemeinsamen Bekanntmachung der Polizeidirektion, des Landgerichts und des Magistrats der Stadt München wird die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen einheimischen (hiesigen) Bierwirte und Brauer auf 18 festgelegt. Im Losverfahren werden in einem Jahr die ersten 18, im nächsten Jahr die zweiten 18 Bewerber berücksichtigt. 

Zudem sind auch vier Wirte aus dem umliegenden Landgericht München zuglassen. Ihr Standort ist auf der Theresienhöhe.

4. August 1914
König Ludwig III. schwört seine Untertanen auf den Krieg ein

München * König Ludwig III. schwört seine Untertanen auf den Krieg ein.  In seiner Bekanntmachung „An meine Bayern!“ wendet er sich nicht nur an die Soldaten, sondern vor allem an die Menschen in der Heimat:  

„Deutschland hat den Kampf nach zwei Fronten aufgenommen. Der Druck der Ungewissheit ist von uns gewichen, das deutsche Volk weiß, wer seine Gegner sind. In ruhigem Ernst, erfüllt von Gottvertrauen und Zuversicht, Scharen unsere wehrhaften Männer sich um die Fahnen. Es ist kein Haus, das nicht teil hätte an diesem uns frevelhaft aufgedrungenen Krieg.  

Bewegten Herzens sehen wir unsere Tapferen ins Feld ziehen. Der Kampf, der unser Heer erwartet, geht um die heiligsten Güter, um unsere Ehre und Existenz. Gott hat das deutsche Volk in vier Jahrzehnten rastloser Arbeit groß und stark gemacht, er hat unser Friedenswerk sichtbar gesegnet. Er wird mit unserer Sache sein, die gut und gerecht ist.  

Wie unsere tapferen Soldaten draußen vor dem Feind, so stelle auch zu Hause jeder seinen Mann. Wollen wir, jeder nach seiner Kraft, im eigenen Land Helfer sein für die, die hinausgezogen sind, um mit starker Hand den Herd der Väter zu verteidigen. Tu jeder freudig die Pflicht, die sein vaterländisches Empfinden ihn übernehmen heißt. [...]  

Bayern! Es gilt das Reich zu schützen, das wir in blutigen Kämpfen mit erstritten haben. Wir kennen unsere Soldaten und wissen, was wir von ihrem Mut, ihrer Manneszucht und Opferwilligkeit zu erwarten haben.  

Gott segne unser tapferes deutsches Heer, unsere machtvolle Flotte und unsere treuen österreichisch-ungarischen Waffenbrüder! Er Schütze den Kaiser, unser großes deutsches Vaterland, unser geliebtes Bayern!“. 

2. Februar 1915
Faschingstreiben und Starkbierausschank passen nicht zum Krieg

München * Das Stellvertretende Generalkommando gibt folgende Bekanntmachung heraus: „Faschingstreiben und Starkbierausschank in der im Frieden üblichen Weise passen nicht in unsere Zeit. Ich bestimme deshalb auf Grund des Kriegszustandsgesetzes:

  • Faschingstreiben: Während des diesjährigen Faschings ist Faschingstreiben jeder Art, sowie der Verkauf von Karnevalsartikeln auf öffentlichen Plätzen und Straßen und in Wirthschaften, Kaffeehäusern usw. untersagt.
  • Starkbierausschank: Der bisher übliche Sonderausschank von Starkbier darf nur im gewöhnlichen Schankbetrieb und in den diesem Betrieb dienenden Räumen ausgeschenkt werden. Konzerte, Volksgesänge und sonstige Belustigungen sowie der Verkauf von Scherzartikeln sind hiebei verboten“
8. Februar 1917
Zinndeckel-Bestandsaufnahme

München * Weil der Bedarf an Zinn für kriegswichtige Rüstungsprodukte sehr hoch ist, erlassen die Generalkommandos eine Bekanntmachung, die „die Bestandserhebung, Beschlagnahme und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und die freiwillige Ablieferung von anderen Zinn-Gegenständen“ beinhaltet. 

7. November 1918
Die Räte sollen den Ablauf des Umsturzes organisieren

München-Ludwigsvorstadt * Der Mathäserbräu wird aufgrund seiner zentralen Lage zwischen Hauptbahnhof, Wittelsbacher Palais, Landtagsgebäude, Außenministerium, Residenz und Polizeipräsidium als Hauptquartier der Revolutionsbewegung ausgewählt. Die Funktion der spontan entstandenen revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte besteht zunächst darin, den Ablauf des Umsturzes zu organisieren und seinen Erfolg sicherzustellen.

Die Räte fungieren als Organe der Revolution. Sie leiten umgehend Maßnahmen ein:

  • Bewaffnete Soldaten patrouillieren auf Lastkraftwagen die Nacht hindurch und sollen - wenn nötig - die Ordnung aufrecht erhalten.
  • Vor den wichtigen öffentlichen Gebäuden werden Wachen aufgestellt.
  • Die Verkehrs- und Nachrichtenzentren werden übernommen.
  • Die wichtigen Zeitungsredaktionen und Verlagshäuser werden besetzt, um Bekanntmachungen zu drucken und die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen. 
8. November 1918
85 Verordnungen in 105 Tagen

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner wird in der ersten Phase nach dem Umsturz, das ist der Zeitraum vom 8. November 1918 bis zur Ermordung Kurt Eisners am 21. Februar 1919, insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918. 

9. November 1918
Innenminister Auer gegen Einmischungsversuche der Räte

München * In einer Bekanntmachung des Innenministers Erhard Auer wird erläutert, dass „bis auf weiteres die sämtlichen Stellen, die bisher mit der Versorgung der Bevölkerung sowie mit der Überwachung und Regelung des Verkehrs mit Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs betraut waren, weiter arbeiten“.

Nur diese offiziellen Stellen dürfen entsprechende Anordnungen erlassen und durchführen. „Unberechtigte Einmischung Dritter wird nicht geduldet werden.“ Das richtet sich eindeutig gegen Einwirkungsversuche der Räte. 

20. Februar 1919
Eine arbeitsreiche Regierungszeit

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner hat vom 8. November 1918 bis zum Tag der Ermordung Kurt Eisners insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918. 

5. April 1919
Das Führen bayerischer Adelstitel wird ausdrücklich verboten

München-Kreuzviertel * Bezugnehmend auf das „Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels“ wird in einer Bekanntmachung der Staatsregierung das Führen bayerischer Adelstitel ausdrücklich verboten. Das Gesetz wird durch die Weimarer Verfassung vom 11. August wieder aufgehoben.