Münchner Zeitensprünge
2000
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2. Mai 1389
Herzogin Sophie heiratet den römischen und böhmischen König Wenzel

Prag * Die 13-jährige Sophie, Tochter Herzog Johanns II., heiratet den 28-jährigen römischen und böhmischen König Wenzel. 

Angeblich wird wegen Sophie - der Legende nach - im Jahr 1393 „Johannes ne Pomuk“ [Johann von Pomuk] ertränkt, weil er dem König den Inhalt der Beichte seiner Frau nicht preisgeben will.
Es ging bei der Auseinandersetzung aber nicht um das „Beichtgeheimnis“, sondern um kirchenpolitische Angelegenheiten. 

6. April 1390
Bischof Berthold von Wehingen gewährt einen „vollen Ablass“ der Sünden

München-Graggenau * Berthold von Wehingen, der Bischof von Freising, gewährt allen Gläubigen, die  

  • die herzogliche Lorenzkapelle besuchen und die Andechser Reliquien bewundern,  
  • dort beichten und  
  • ein Almosen opfern,  

einen „vollen Ablass“ ihrer weltlichen Sünden.  

Entscheidend für die Anziehungskraft der Andechser Reliquien ist die ihnen zugesprochene Fähigkeit Wunder zu wirken. 

um 17. März 1392
Das erste Gnadenjahr außerhalb Roms ist in München

Rom-Vatikan - München * Papst Bonifaz IX. gewährt für die Zeit vom 17. März bis zum 1. August 1392 einen auf München und seinen Burgfriedensbezirk beschränkten Ablass. Er gilt für alle Sünden, außer für vorsätzliche Tötungen. Es war das erste Gnadenjahr außerhalb Roms. Die Ablasserbitter müssen in dieser Zeit  

  • nach München pilgern,  
  • dort sieben Tage verweilen,  
  • je dreimal die Frauenkirche,  
  • die Peterskirche,  
  • die Jakobskirche am Anger und  
  • die Spitalskapelle besuchen und  
  • mindestens einmal die ausgestellten Reliquien verehren,  
  • beichten und  
  • ein vom Beichtvater festgelegtes Almosen spenden.  

Die ganze Aktion ist nur darauf angelegt, dieses Almosen, eine versteckte Steuer, den Gläubigen aus der Tasche zu ziehen. Der Zugang zum Himmel muss mit barem Geld erkauft werden. Der Kirche ist es höchst effektvoll gelungen, den um ihre arme Seele fürchtenden Gläubigen einzureden, sie könnten sich durch Beichte und milde Gabe von der Strafe des Fegefeuers loszukaufen: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“  

Nonnen wollen trotz Klausur nach München. Ihre Kirchenoberen können es ihnen nur unter Androhung der Exkommunikation und des Kerkers verbieten. Damit die Pilger ihr Geld nur an die vorbestimmte Stelle bringen, wird eine eigene Straßenpolizei gegründet.  

Die Masse der kleinen Leute ist es, die das Geld nach München bringt. Die Geschäftsleute Münchens machen einen enormen Schnitt. Auch die Jakobidult erlebt ab dem Gnadenjahr einen ungeheueren Aufschwung.  

Ursprünglich hat man geplant, die Einnahmen je zur Hälfte den genannten Kirchen und dem Papst zuzugestehen. Später wird auch Herzog Stephan ein Viertel zugesprochen. Da die Münchner einen Teil der Einnahmen abzweigen und der Papst dadurch leer ausgeht, werden über die „ruchlose Stadt“ die höchsten Kirchenstrafen verhängt: Bann und Interdikt. Das gesamte kirchliche Leben der Stadt muss solange ruhen, bis die Gelder zurückerstattet werden. 

1530
Der Rat der Stadt ändert die bestehende Bettelordnung

München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.

Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

  • Dazu gehört neben der Darlegung des Personenstandes, der Kinderzahl und der Vermögensverhältnisse,
  • die Bestätigung des Beichtvaters, dass der Antragsteller im vergangenen Jahr mindestens einmal gebeichtet und die Absolution erhalten hat.

Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.

  • Missgestaltete, behinderte Bettler müssen ihre „Gebersten“ bedecken, damit schwangere Frauen durch den Anblick nicht Schaden nehmen.
  • Es dürfen auch keine gemalten Bilder, wunderliche Tiere und sonstige Schaustücke gezeigt werden.
  • Lediglich Singen ist ihnen gestattet.
  • Den Schülern ist das Betteln nur dann zu genehmigen, wenn sie in der Schule fleißig und gehorsam waren und für bettelnde Wöchnerinnen werden gesonderte Zeichen bereitgehalten.

Es werden vier Bettelmeister bestellt.

  • Deren Hauptaufgabe ist die gerechte Auswahl der berufsmäßigen Bettler. 
  • Halbjährlich müssen sie die Inhaber der Bettelzeichen - gemeinsam mit ihren Kindern - an einem Ort zusammenkommen lassen und prüfen, ob ihre Bedürftigkeit auch weiterhin besteht.
  • Für die Einhaltung der Bettelordnung sind die Bettelknechte verantwortlich.

Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.

1598
Eine „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft

München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder  

  • Zauberbücher und glückbringende Alraunenwurzeln besaßen, 
  • sich unter dem Galgen oder
  • in der oberen Stube des Alexander Freisinger in der Au trafen und  dort Beschwörungen zur Wiedergewinnung gestohlener oder verlorener Sachen und „Ansegnungen gegen den bösen Feind“ betrieben.

Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.

Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.

  • Die meisten werden auf die „Schragen“ gestellt, zum Teil mit umgehängten Zauberbüchern. Diese Strafe ist - im Gegensatz zum Pranger - nicht „ehrlos“.
  • Einige werden zusätzlich zu den Jesuiten zur Beichte und Kommunion geschickt,
  • zwei erhalten eine Geldstrafe und
  • einer wurde zu vier Jahren „gegen den Erbfeind der Christenheit“, die Türken, verurteilt. 
um 1700
Jeder 8. Münchner ist Sodale einer Marianischen Kongregation

München * Jeder achte Münchner ist Sodale [Mitglied] einer der sechs Münchner Marianischen Kongregationen.  Sie nehmen großen Einfluss auf die Stärkung und Förderung des katholischen Lebens in der Stadt.

  • Jeder der Kongregation neu beitretende Sodale hat nach Ablegung seiner Lebensbeichte sich in einem feierlichen Weiheakt seiner Patronin zu lebenslangem Dienst zu verpflichten. 
  • Er hat häufig beim jesuitischen Beichtvater seine Sünden darzulegen, muss täglich Gewissensforschung betreiben, hat ein geregeltes Gebetsleben einzuhalten und strenge Bußübungen - vor allem an Kartagen - zu vollziehen.
  • Zum regelmäßigen Besuch der Konvente und der Lektion frommer Schriften gehört auch der gemeinsame Empfang der Kommunion. 
  • Das demonstrative öffentliche Auftreten bei Prozessionen und Wallfahrten, sowie bei prunkvollen Festgottesdiensten und Theateraufführungen „zur höheren Ehre Gottes und der allerseligsten Jungfrau“ gehören ebenso zur selbstverständlichen Pflicht des Sodalen wie die, seinen Mitbrüdern im Leben und Sterben beizustehen und sie auf ihrem letzten Gang zu begleiten. 
1705
Ein Benediktiner-Mönch betreut das Kloster Lilienberg

Au * Johann Maximilian von Alberti lässt die Sakramentspendung der Frauen vom Gaisberg durch einen Benediktiner erledigen. Dieser liest täglich die Messe und nimmt den Ordensfrauen die Osterbeichte ab. Selbst die Regeln, nach denen die Klosterfrauen leben, sind stark der Benediktiner-Regel angepasst worden.

1826
Die Geistlichkeit unterstützt die Haberfeldtreiber

Aibling * In einem Protokoll vom Aiblinger Landrichter heißt es über die Unterstützung des Pfarrers für das Haberfeldtreiben:

„[…] wo schon mehrere denselben diesen Herrn als eine Sünde sollen gebeichtet haben, und aber der Pfarrer ihnen erklärt hätte, dass es keine Sünde sey, das Laster zu bestrafen; ja man behauptet sogar, dass die Geistlichen […] öffentlich in Wirtshäusern oder vielmehr in ihren eigenen pfarrlichen Zechstuben Lobreden auf dieses Haberfeldtreiben machen und, was leicht zu vermuten ist, jeden Meineid deswegen absolvieren“

2. August 1914
Am Sonntag die Möglichkeit zum Einkaufen und zum Heiraten

München * Die Militärpflichtigen nutzen am Sonntag die Möglichkeit zum Einkaufen und zum Heiraten. Denn an diesem 2. August hatten sowohl die Geschäfte, wie auch die Standesämter geöffnet. Im August 1914 heiraten rund vier Mal so viele Paare wie im April. Und auch die katholischen Kirchen sind voll. Man nutzte die Zeit zum Beichten und zur Kommunion.