Der Papst erlaubt den Augustiner-Eremiten das Predigen
Rom-Lateran * Papst Alexander IV. erlaubt den Augustiner-Eremiten das Predigen und Beichtehören - sofern der Diözesanbischof dagegen keine Einwände erhebt.
Rom-Lateran * Papst Alexander IV. erlaubt den Augustiner-Eremiten das Predigen und Beichtehören - sofern der Diözesanbischof dagegen keine Einwände erhebt.
Prag * Die 13-jährige Sophie, Tochter Herzog Johanns II., heiratet den 28-jährigen römischen und böhmischen König Wenzel.
Angeblich wird wegen Sophie - der Legende nach - im Jahr 1393 „Johannes ne Pomuk“ [Johann von Pomuk] ertränkt, weil er dem König den Inhalt der Beichte seiner Frau nicht preisgeben will.
Es ging bei der Auseinandersetzung aber nicht um das „Beichtgeheimnis“, sondern um kirchenpolitische Angelegenheiten.
München-Graggenau * Berthold von Wehingen, der Bischof von Freising, gewährt allen Gläubigen, die
einen „vollen Ablass“ ihrer weltlichen Sünden.
Entscheidend für die Anziehungskraft der Andechser Reliquien ist die ihnen zugesprochene Fähigkeit Wunder zu wirken.
Rom-Vatikan - München * Papst Bonifaz IX. gewährt für die Zeit vom 17. März bis zum 1. August 1392 einen auf München und seinen Burgfriedensbezirk beschränkten Ablass. Er gilt für alle Sünden, außer für vorsätzliche Tötungen. Es war das erste Gnadenjahr außerhalb Roms. Die Ablasserbitter müssen in dieser Zeit
Die ganze Aktion ist nur darauf angelegt, dieses Almosen, eine versteckte Steuer, den Gläubigen aus der Tasche zu ziehen. Der Zugang zum Himmel muss mit barem Geld erkauft werden. Der Kirche ist es höchst effektvoll gelungen, den um ihre arme Seele fürchtenden Gläubigen einzureden, sie könnten sich durch Beichte und milde Gabe von der Strafe des Fegefeuers loszukaufen: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“
Nonnen wollen trotz Klausur nach München. Ihre Kirchenoberen können es ihnen nur unter Androhung der Exkommunikation und des Kerkers verbieten. Damit die Pilger ihr Geld nur an die vorbestimmte Stelle bringen, wird eine eigene Straßenpolizei gegründet.
Die Masse der kleinen Leute ist es, die das Geld nach München bringt. Die Geschäftsleute Münchens machen einen enormen Schnitt. Auch die Jakobidult erlebt ab dem Gnadenjahr einen ungeheueren Aufschwung.
Ursprünglich hat man geplant, die Einnahmen je zur Hälfte den genannten Kirchen und dem Papst zuzugestehen. Später wird auch Herzog Stephan ein Viertel zugesprochen. Da die Münchner einen Teil der Einnahmen abzweigen und der Papst dadurch leer ausgeht, werden über die „ruchlose Stadt“ die höchsten Kirchenstrafen verhängt: Bann und Interdikt. Das gesamte kirchliche Leben der Stadt muss solange ruhen, bis die Gelder zurückerstattet werden.
München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.
Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.
Es werden vier Bettelmeister bestellt.
Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.
München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder
Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.
Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.
München * Jeder achte Münchner ist Sodale [Mitglied] einer der sechs Münchner Marianischen Kongregationen. Sie nehmen großen Einfluss auf die Stärkung und Förderung des katholischen Lebens in der Stadt.
Au * Johann Maximilian von Alberti lässt die Sakramentspendung der Frauen vom Gaisberg durch einen Benediktiner erledigen. Dieser liest täglich die Messe und nimmt den Ordensfrauen die Osterbeichte ab. Selbst die Regeln, nach denen die Klosterfrauen leben, sind stark der Benediktiner-Regel angepasst worden.
Aibling * In einem Protokoll vom Aiblinger Landrichter heißt es über die Unterstützung des Pfarrers für das Haberfeldtreiben:
„[…] wo schon mehrere denselben diesen Herrn als eine Sünde sollen gebeichtet haben, und aber der Pfarrer ihnen erklärt hätte, dass es keine Sünde sey, das Laster zu bestrafen; ja man behauptet sogar, dass die Geistlichen […] öffentlich in Wirtshäusern oder vielmehr in ihren eigenen pfarrlichen Zechstuben Lobreden auf dieses Haberfeldtreiben machen und, was leicht zu vermuten ist, jeden Meineid deswegen absolvieren“.
München * Die Militärpflichtigen nutzen am Sonntag die Möglichkeit zum Einkaufen und zum Heiraten. Denn an diesem 2. August hatten sowohl die Geschäfte, wie auch die Standesämter geöffnet. Im August 1914 heiraten rund vier Mal so viele Paare wie im April. Und auch die katholischen Kirchen sind voll. Man nutzte die Zeit zum Beichten und zur Kommunion.