Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1530
Der Rat der Stadt ändert die bestehende Bettelordnung

München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.

Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

  • Dazu gehört neben der Darlegung des Personenstandes, der Kinderzahl und der Vermögensverhältnisse,
  • die Bestätigung des Beichtvaters, dass der Antragsteller im vergangenen Jahr mindestens einmal gebeichtet und die Absolution erhalten hat.

Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.

  • Missgestaltete, behinderte Bettler müssen ihre „Gebersten“ bedecken, damit schwangere Frauen durch den Anblick nicht Schaden nehmen.
  • Es dürfen auch keine gemalten Bilder, wunderliche Tiere und sonstige Schaustücke gezeigt werden.
  • Lediglich Singen ist ihnen gestattet.
  • Den Schülern ist das Betteln nur dann zu genehmigen, wenn sie in der Schule fleißig und gehorsam waren und für bettelnde Wöchnerinnen werden gesonderte Zeichen bereitgehalten.

Es werden vier Bettelmeister bestellt.

  • Deren Hauptaufgabe ist die gerechte Auswahl der berufsmäßigen Bettler. 
  • Halbjährlich müssen sie die Inhaber der Bettelzeichen - gemeinsam mit ihren Kindern - an einem Ort zusammenkommen lassen und prüfen, ob ihre Bedürftigkeit auch weiterhin besteht.
  • Für die Einhaltung der Bettelordnung sind die Bettelknechte verantwortlich.

Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.

1. Mai 1882
Das Marianum bezieht Mieträume im sogenannten Eichthal-Schlösschen

München-Untergiesing * Mit der Gründung des Vereins kann das Marianum Mieträume im sogenannten Eichthal-Schlösschen an der Pilgersheimerstraße beziehen und dort eine „gesunde, Licht und Luft reichlich bietende Heimat“ finden. Die Frauen von Maria-Stern aus Augsburg übernehmen das Marianum. Die Klosterfrauen leiten die Anstalt und betreuen die Bewohnerinnen.

Das Ziel des Vereins Marianum für Arbeiterinnen e.V. ist, den „Mädchen sittlichen Halt und Schutz zu bieten und sie in allen weiblichen Handarbeiten zu unterrichten, teils um sie tüchtig auszurüsten für den hauslichen Beruf, teils um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, als Arbeiterinnen sich selbst zu ernähren“.
Letzteres gilt besonders für die körperlich behinderten Heimbewohnerinnen.

29. Mai 1900
Der Bauplatz für das Marianum an der Humboldtstraße 2 wird erworben

München-Untergiesing * Der Bauplatz für das Marianum für Arbeiterinnen e.V. an der Humboldtstraße 2 wird erworben und der Bau im Folgejahr fertiggestellt. Es dient Waisenkindern und behinderten Jugendlichen als Heim und Arbeitsstätte. Die Kosten für das Gebäude und den Bauplatz belaufen sich auf 270.000 Mark. Mehrere Lotterien unterstützten die Finanzierung der Sozialeinrichtung. Selbst eine Amateur-Kunstausstellung sorgt für Geld in der Kasse.

14. April 1914
Rosa Luxemburg wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart.