Münchner Zeitensprünge
2000
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31. August 1819
Der österreichische Staatskanzler gegen die bayerische Verfassung

Karlsbad * Der österreichische Staatskanzler Clemens Menzel Fürst von Metternich will in den Karlsbader Verhandlungen vom 6. bis 31. August 1819 nicht nur

  • die Souveränität des Königreichs Baiern, sondern auch
  • die liberalen Errungenschaften der Baierischen Verfassung ernsthaft bedrohen.  

Es ist hauptsächlich Kronprinz Ludwig, der mit vehementem Einsatz die Errungenschaften verteidigen und bewahren kann - auch gegenüber seinem Vater. 

5. Oktober 1848
Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst

Berg am Laim * Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst. Als Ergebnis der Märzunruhen des Jahres 1848 wird eine neue bayerische Verfassung verabschiedet, die unter anderem die Leibeigenschaft und die letzten ständischen Privilegien des Adels aufhebt. Damit sterben auch die Hofmarksgerichte. Die Bauern können nun den Grund und die von ihnen bewirtschafteten Bauernhöfe günstigst dem Staat abkaufen.

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

26. Mai 1918
100 Jahre Bayerische Verfassung

München - Königreich Bayern * Der einhundertste Geburtstag der Bayerischen Verfassung werden unter Einbeziehung der Bevölkerung in „schlichter Einfachheit“ begangen. Diese ist nach der Konstitution vom 1. Mai 1808 die zweite Verfassung, die seinerzeit König Max I. Joseph einseitig aus seiner Machtvollkommenheit für Bayern erlassen hat. Die mehrfach geänderte Verfassung gilt im Kern bis zum Ende der Monarchie, also kein halbes Jahr mehr. 

16. Oktober 1918
Keine Hindernisse für eine fortschrittliche bayerische Verfassung

München-Kreuzviertel * Ministerpräsident Otto von Dandl legt in der Abgeordnetenkammer in seiner Programmrede dar, dass die Regierung und der König einer fortschrittlichen Entwicklung der bayerischen Verfassung keine Hindernisse in den Weg legen wollen. Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Heinrich Held, unterstützt die Reformen, wenn sie die Monarchie erhalten und stärken. Auf die Anliegen der Beamtenschaft vom 5. Oktober geht der Ministerpräsident mit keinem Wort ein. 

2. November 1918
Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber. 

11. August 1919
Verfassungsberatungen beendet

Bamberg * Der Verfassungsausschuss hat in 21 Sitzungen die neue bayerische Verfassung beraten.

Es werden noch redaktionelle Angleichungen an die Weimarer Verfassung vorgenommen, die am gleichen Tag in Kraft getreten ist. Zum Beispiel die in Paragraph 13 festgelegte Homogenitätsklausel „Reichsrecht bricht Landesrecht“

12. August 1919
Der Landtag beschließt in Bamberg die Bayerische Verfassung

Bamberg * Mit 165 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen von der USPD und einer Enthaltung beschließen die Mitglieder des Landtags in Bamberg die in elf Abschnitte und 95 Paragraphen gegliederte neue Bayerische Verfassung.

In ihr wird Bayern als Freistaat und Mitglied des Deutschen Reiches bezeichnet. Sie enthält einen Grundrechtekatalog und sieht für alle Personen, die ihren Wohnsitz mindestens ein halbes Jahr in Bayern haben, die bayerische Staatsbürgerschaft vor. 

15. September 1919
Die demokratische Bayerische Verfassung tritt in Kraft

Freistaat Bayern * Die Verfassung des Freistaats Bayern tritt mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Bayern in Kraft. Sie bildet die Grundlage des bayerischen Staatslebens bis zum Jahr 1933.

In Artikel 2 heißt es:

  • Die Staatsgewalt geht von der Gesamtheit des Volkes aus.

In Artikel 15 heißt es:

  • Alle Bayern sind gleich.
  • Der bayerische Adel ist aufgehoben.

Die Idee der Räterepublik findet trotz der revolutionären Entstehungsgeschichte nur wenig Berücksichtigung. Lediglich die plebiszitären Elemente Volksbegehren und Volksentscheid werden aufgenommen. Der Landtag besitzt die uneingeschränkte Gesetzeshoheit einschließlich der Verfassungsgesetzgebung. 

8. Februar 1946
Wilhelm Hoegner erhält den Auftrag für eine neue Bayerische Verfassung

München * Ministerpräsident Wilhelm Hoegner, SPD, erhält den Auftrag, einen Entwurf für einen neue Bayerische Verfassung zu erarbeiten. 

Im Sitzungssaal der ehemaligen Preußischen Gesandtschaft in der Prinzregentenstraße 9 trifft sich der 21-köpfige „Verfassungsausschuss der Verfassungsgebenden Landesversammlung“ zu insgesamt 32 Sitzungen.

1. Dezember 1946
Das Volk stimmt der Bayerischen Verfassung zu

München - Freistaat Bayern * In einer Volksabstimmung wird die unter der Führung des SPD-Politikers Wilhelm Hoegner ausgearbeitete Bayerische Verfassung mit einer Mehrheit von 70,6 Prozent angenommen. Die Verfassung des Freistaates Bayern regelt die Selbstständigkeit des Freistaates als Land der Bundesrepublik Deutschland.