27. Oktober 1908
Kurt Eisner erhält die bayerische Staatsangehörigkeit
Ansbach * Kurt Eisner erwirbt „durch Aufnahme in Gemäßheit der Bestimmung in § 7 des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit im Königreiche Bayern“.