Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
7. November 1918
Die Revolutionäre besetzen den Bayerischen Landtag

München-Kreuzviertel * Gegen 22 Uhr nehmen die Revolutionäre dem völlig fassungslosen Pförtner des Bayerischen Landtags die Gebäudeschlüssel ab. Da nun auch die Bauernräte hinzustoßen, wird ein Provisorischer Nationalrat konstituiert, der bis zur Wahl eines Landtages bestehen bleiben soll. 

10. November 1918
Keinerlei Verfügungen haben mehr Rechtskraft

München - Freistaat Bayern * Die provisorische Regierung verkündet, dass die „Vollzugsgewalt durch die Beschlüsse der provisorischen Versammlung der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte in die Hände des Ministeriums des bayerischen Volksstaats übergegangen“ ist. „Keinerlei Verfügungen haben mehr Rechtskraft, die nicht vom Ministerium“ ausgehen. 

15. November 1918
Innenminister Auer: Kein Handlungssspielraum für die Räte

München - Freistaat Bayern * Innenminister Erhard Auer informiert die nachgeordneten Regierungsstellen und Behörden auch über die Zusammenarbeit mit den Räten. Er empfiehlt „dringend, die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte, die sich allerorten gebildet haben, […] tunlichst zu benutzen, einerseits, um dadurch das etwa mangelnde Personal so weit notwendig zu ersetzen, andererseits aber auch diese Räte zu beschäftigen und dadurch das Verantwortungsgefühl in der Bevölkerung wieder zu wecken“.

Auer macht aber auch deutlich aufmerksam, dass die Räte den Behörden untergeordnet sein sollen. „Ein eigenständiger Handlungsraum soll ihnen nicht zugestanden werden“

19. November 1918
Vorauseilende Vorschriften für die Räte

München * Obwohl über die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte erst am 26. November 1918 abschließend beraten werden wird, macht Innenminister Erhard Auer in einem Schreiben deutlich:

„Den Arbeiterräten steht keinerlei Vollzugsgewalt zu. Die bisherigen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben in Kraft und werden von den gesetzlich berufenen Behörden, Stellen und Körperschaften vollzogen.

Die Arbeiterräte haben lediglich im Benehmen mit den zuständigen staatlichen und gemeindlichen Stellen und im Rahmen einer hierüber getroffenen Vereinbarung für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen und allenfalls die Durchführung weiterer Aufgaben dieser Stellen zu unterstützen.“ 

19. November 1918
Der Revolutionäre Arbeiterrat fordert Rechte

München * Der Revolutionäre Arbeiterrat hat ebenfalls einen Entwurf für die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte erarbeitet. Er befasst sich hauptsächlich mit der Arbeit und der Stellung der Spitzengremien der bayerischen Räte.

Der Zentralarbeiterrat soll gemeinsam mit den Bauern- und Soldatenräten die revolutionäre Macht darstellen, aber - und das ist abgestimmt mit Innenminister Erhard Auer - keine Vollziehungsgewalt haben.

Dafür fordert der Zentralarbeiterrat aber eine dauernde Kontrolle über die Tätigkeit der Minister und der Ministerien, indem er in jedes Ministerium einen Volkskommissar entsendet. Dieser soll mit umfassenden Beteiligungs- und Initiativrechten ausgestattet werden. 

21. November 1918
Keine Vollzugsgewalt für die Räte

München * In einem seiner vielen Briefe und Telegramme an die Behörden und Bezirksämter schreibt Innenminister Erhard Auer unter dem Betreff: Befugnisse der Soldaten-, Arbeiter- und Bauernräte folgende Zeilen:

„Den Soldaten-, Arbeiter- und Bauernräten steht keinerlei Vollzugsgewalt zu. Sie haben daher jeden Eingriff in die staatliche und gemeindliche Verwaltungstätigkeit zu vermeiden. Der Vollzug der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften wird grundsätzlich nach wie vor von den seitherigen Stellen und Behörden wahrgenommen.“ 

26. November 1918
Richtlinien für die Tätigkeit der Arbeiter- und Bauernräte

München - Freistaat Bayern * Der Ministerrat beschließt - in Abwesenheit von Kurt Eisner - nach Abstimmung mit den Vollzugsausschüssen der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte.

Die Richtlinien stellen einen Kompromiss der gegensätzlichen Vorstellungen des bayerischen Ministerpräsidenten vom 20. November und seines Innenministers Erhard Auer vom 18. November dar. Das bedeutet jedoch, dass wesentliche Elemente aus beiden Entwürfen ebenso unberücksichtigt bleiben müssen, wie der Entwurf des Revolutionären Arbeiterrats vom 19. November 1918.

Die Räte erhalten zwar die von Eisner vorgeschlagene Stellung im Staat, doch werden sie nur mit den Kompetenzen ausgestattet, die ihnen Auer zugestehen will. Die Räte bilden demnach „bis zur endgültigen Regelung durch die Nationalversammlung die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems“, dennoch bleibt ihnen im Verhältnis zu den Behörden nur das Recht auf Auskunft und Gehör. Ein Kontrollrecht wird ihnen ebenso wenig zugestanden wie die Vollzugsgewalt. Damit haben sich Innenminister Erhard Auer und die Mehrheitssozialdemokraten mit ihren Vorstellungen im Wesentlichen durchgesetzt.

Die Richtlinie für die Bauernräte bleibt die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Bauernräte, bis der Landtag am 21. Mai 1920 das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte beschließt. 

10. Dezember 1918
Die Räte bilden eine Kommission zur Überprüfung der Richtlinie

München * Auf der Sitzung der bayerischen Arbeiterräte erklärt Innenminister Erhard Auer, dass er über 600 Telegramme herausgegeben hat, in denen Beschlüsse von Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten aufgehoben worden sind.

Die Sitzung ist aufgrund von Protesten gegen die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte der Räte aus der Provinz einberufen worden. Man beschließt eine Kommission zur Überprüfung der Richtlinie. 

17. Dezember 1918
Neue Bestimmungen für die Arbeiterräte

München * Die Regierung erlässt Bestimmungen über Organisation und Befugnisse der Arbeiterräte. Sie lösen die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte ab. Eine inhaltliche Verbesserung über die Befugnisse der Räte bringen die Bestimmungen nicht. Es bleibt bei der Vorrangstellung der Behörden.

Die Bestimmungen für die Arbeiterräte bleibt die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Arbeiterräte, bis der Landtag am 21. Mai 1920 das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte beschließt. 

Die Anordnung enthält drei wichtige Sonderbestimmungen, deren Auswirkungen sich auf den ersten Blick nicht gleich offenbaren. 

  • Soldatenräte sind von den Arbeiterräten völlig zu trennen. Ihre Bezahlung erfolgt ausschließlich durch den Militärhaushalt.
  • Die Bauernräte sind mit den Arbeiterräten zusammenzuschließen.
  • Nur Arbeiterräte haben das Recht auf staatliche Bezüge. 
19. Dezember 1918
Der erste Feierabend im Deutschen Theater

München-Ludwigsvorstadt * Am Abend veranstalten die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte den ersten Feierabend im Deutschen Theater. Die Veranstaltung soll der Bevölkerung „die Seele aufrütteln zu der Erkenntnis, dass wir Menschen sind, die wir in den Kriegsjahren nicht mehr waren“

13. Februar 1919
Die Räte fordern den Rücktritt Albert Roßhaupters

München-Ludwigsvorstadt * Ein Teil der Teilnehmer des Kongresses der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte sehen in dem Aufruf des Ministers für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, die wehrfähigen Männer zum Eintritt in den „Volksheimatschutz“ zu bewegen, die Absicht, eine „Weiße Garde“ zu gründen. Sie fordern den Rücktritt des SPD-Staatsministers. 

15. Februar 1919
Die Ministerkrise wird für beendet erklärt

München-Ludwigsvorstadt * Die Ministerkrise, die Albert Roßhaupter durch seinen Aufruf an die wehrfähigen Männer zum Eintritt in den „Volksheimatschutz“ ausgelöst hat, ist beendet. Ministerpräsident Kurt Eisner gibt gegenüber dem Kongress der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte eine entsprechende Erklärung ab. 

21. Februar 1919
Ein Zentralrat der Bayerischen Republik konstituiert sich

München * Aus Vertretern der Mehrheitssozialisten, Unabhängigen Sozialdemokraten, Kommunisten sowie den Vollzugsorganen der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte und dem Revolutionären Arbeiterrat bildet sich ein Zentralrat der Bayerischen Republik. Dieser sogenannte Elfmännerausschuss fungiert als Regierungsgremium, das die Geschäfte so lange kommissarisch führen soll, bis eine endgültige Regelung gefunden wird. 

Zum Vorsitzenden des Zentralrats wird Ernst Niekisch, ein junger Volksschullehrer, Vorsitzender der Augsburger Arbeiter- und Soldatenräte und Mitglied des Landesarbeitsrates gewählt. Ernst Niekisch ist zwar Mehrheitssozialdemokrat, gilt aber aufgrund seiner Befürwortung der Räte als Mann des Ausgleichs zwischen den ideologischen Gegensätzen und wird auch von den rechten Sozialdemokraten akzeptiert. Er gilt als die Integrationsfigur, die der Republik über die schwere Zeit hinweghelfen kann.

Neben Ernst Niekisch, Carl Kröplin und Hermann Eisenhut vom Vollzugsrat der Arbeiterräte gehören dem Zentralrat außerdem an:  

  • Karl Gandorfer, Wolfgang Hofmann und Johann Wutzlhofer vom Vollzugsrat der Bauernräte,
  • Fritz Sauber, Engelbert Kohlschmidt und Johann Panzer vom Vollzugsrat der Soldatenräte
  • sowie Max Levien und August Hagemeister vom Revolutionären Arbeiterrat.

Dem Zentralrat wird ein erweiterter Aktionsausschuss zur Seite gestellt, um die Fülle der anstehenden Arbeiten zu bewältigen. Dieser wiederum konstituiert verschiedene Kommissionen, die das tägliche Leben regeln sollen. So entstehen Kommissionen

  • zur Bewaffnung des Proletariats,
  • zur Ernährung,
  • zur Lebensmittelversorgung,
  • für das Wohnungswesen,
  • für das Gerichtswesen,
  • für Aufklärungs- und Nachrichtendienste,
  • für Heereswesen und
  • zur Produktionsregelung. 
10. März 1919
Bedauerliche Übergriffe der Räte

München * Auf einer Besprechung des Zentralrats mit den Vertretern der Exekutivorgane der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte sowie sämtlicher Ministerien wird widerspruchslos festgestellt, dass die Räte „die Grenzen ihrer Zuständigkeiten nicht selten überschreiten und in manchen Fällen sogar zu recht bedauerlichen Übergriffen sich hinreißen“ lassen würden. 

11. März 1919
Hinweise für die Räte

München - Freistaat Bayern * Der Zentralrat gibt ein Schreiben an die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte heraus, in dem diese aufgefordert werden, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Lebensmitteln nur mit Hinzuziehung der Polizeibehörden durchzuführen.

Beamtenabsetzungen durch örtliche Räte sind nicht erlaubt. Es müsse erst ein Antrag auf Entlassung an den Zentralrat gerichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass „Missgriffe der Räte […] die schlimmsten Feinde des Rätegedankens“ sind. 

19. März 1919
Die neu ernannten Minister kommen zu ihrer ersten Sitzung zusammen

München-Kreuzviertel * Die neu ernannten Minister kommen zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Bei der ersten Sitzung des Ministerrats nehmen nach der am 8. März vom Rätekongress beschlossenen Vereinbarung je ein Mitglied der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte mit beratender Stimme teil. 

7. April 1919
Der Revolutionäre Zentralrat proklamiert die Räterepublik

München * In Zeitungen und auf Flugblättern proklamiert der Revolutionäre Zentralrat die Räterepublik. Der Landtag wird als „aufgelöst“ erklärt. Das von ihm eingesetzte Ministerium sei zurückgetreten. (Was nicht stimmt.) Außerdem wird erklärt, dass die gesamte öffentliche Gewalt und die Kontrolle der Verwaltungen durch die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte übernommen wird. 

8. April 1919
Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

München * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.

  • Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.
  • Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.
  • Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.
  • Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.
  • Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.
  • Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden. 
21. Mai 1920
Die Arbeiter- und Bauernräte werden abgeschafft

München * Der Bayerische Landtag beschließt das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte. Damit werden die Richtlinien für die Bauernräte vom 26. November 1918 und die Bestimmungen für die Arbeiterräte vom 17. Dezember 1918, die die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Bauern- und Arbeiterräte bildeten, abgeschafft.