Münchner Zeitensprünge
2000
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um 1132
Der Krieg ist nicht mit dem Neuen Testament in Einklang zu bringen

Clairvaux * Dass sich kriegerische Auseinandersetzungen nur schwer mit dem Wort und Sinn des Neuen Testaments in Einklang bringen lassen, bekümmert den Ordensmann, Mystiker und Prediger Bernhard von Clairvaux nur wenig.

Mit welchen rhetorischen Mittel er arbeitet und welche menschenverachtende Argumentation er dabei benutzt, lässt sich anhand eines Zitats aus einer Predigt zeigen, mit der der Heilige für den Zweiten Kreuzzug wirbt: „Wenn sich dein Vater auf die Schwelle legte, wenn deine Mutter die Brust zeigte, die dich genährt, so steige über deinen Vater hinweg, tritt deine Mutter mit Füßen und folge trockenen Auges dem Kreuzbanner nach. Hier für Christus grausam sein ist die höchste Stufe der Seligkeit“.

Denn, so Bernhard weiter: „Ein Ritter Christi tötet mit gutem Gewissen; noch ruhiger stirbt er. Wenn er stirbt, nützt er sich selbst, wenn er tötet, nützt er Christus“. Wer aber so argumentiert, wem man „Honigsüße“ nachsagt, weil er eine ideologische Grundlage für einen Gerechten und Heiligen Krieg und eine Argumentationskette schafft, die aus einem Angriffskrieg einen Verteidigungskrieg macht, der ist wirklich ein „komischer Heiliger“.

1207
Der Franziskanerorden wird als erster Bettelmönchsorden gegründet

San Damiano * Der Franziskanerorden - als erster Bettelmönchsorden - wird gegründet. Franz von Assisi wandelt das benediktinische Gelübde der Armut in ein Gelübde des Bettelns um und schließt damit eine Lücke im System der katholischen Kirche. Er verkündet völlige Armut und politische Machtlosigkeit und lehnt jede hierarchische Unterordnung innerhalb des Ordens ab.

Die Franziskaner gehen barfuß, verfügen weder über Grundbesitz noch Vermögen, ihre Kleidung besteht aus einem groben grauen Umhang mit einer Kapuze, der mit einem Strick zusammengehalten wird. So gekleidet unterscheiden sie sich kaum von den damals populären Wanderpredigern. Nur für den täglichen Bedarf dürfen die Mönche betteln, doch außer für kranke Mitbrüder kein Geld annehmen.

Besonders die Schichten der städtischen Bewohner, die sich früher wahrscheinlich den Ketzern zugewandt hätten, geraten nun in den Bannkreis der Minoriten, die für sie das Ideal einer am Urchristentum orientierten Kirche verkörpern.

Obwohl die Franziskaner von einer Woge des im Volk populären Armutsideal emporgetragen worden sind, nimmt sie die Kirche dennoch nur schrittweise auf.

10. September 1319
Bogenhausen wird zum Grenzort

Bogenhausen * Durch die Übertragung des Gerichtsbanns für die Grafschaft auf dem Yserrain wird das Gebiet ein eigenständiges Staatsgebilde. Damit wird das baierische Bauerndorf Bogenhausen zu einem Grenzort - denn nur wenige hundert Meter hinter dem heutigen Herkomerplatz beginnt nun das freisingische Ausland. 

10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt. 

23. März 1324
Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch über Ludwig den Baiern

Avignon * Der in Avignon residierende Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch wegen Häresie über König Ludwig den Baiern aus. Er schließt ihn damit aus der Gemeinschaft der Kirche aus, in die Ludwig bis zu seinem Tod nicht wieder aufgenommen werden wird. In der katholischen Kirche gilt er bis heute als exkommuniziert.  

Gleichzeitig enthebt ihn der Papst seiner königlichen Rechte und belegt das Reich mit Interdikt, also dem Verbot der Spendung der Sakramente. Der Bannfluch wird Ludwig bis zu seinem Tod verfolgen.

17. Januar 1328
König Ludwig der Baier wird in Rom zum Kaiser gekrönt

Rom * König Ludwig IV., der Baier, wird in Rom unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und in feierlicher Zeremonie erstmals zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gekrönt. An Stelle des Papstes vollziehen zwei kaisertreue - und gebannte - Bischöfe die Krönung.

18. April 1328
Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. wegen Häresie ab

Rom - Avignon * Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. unter dem Vorwurf der Häresie ab und lässt den Beschluss durch eine Volksversammlung bestätigen.

Papst Johannes XXII. schickt daraufhin im Gegenzug eine Bannbulle nach Rom, worauf Ludwig der Baier für ihn die Todesstrafe wegen Ketzerei verkündet.

um 17. März 1392
Das erste Gnadenjahr außerhalb Roms ist in München

Rom-Vatikan - München * Papst Bonifaz IX. gewährt für die Zeit vom 17. März bis zum 1. August 1392 einen auf München und seinen Burgfriedensbezirk beschränkten Ablass. Er gilt für alle Sünden, außer für vorsätzliche Tötungen. Es war das erste Gnadenjahr außerhalb Roms. Die Ablasserbitter müssen in dieser Zeit  

  • nach München pilgern,  
  • dort sieben Tage verweilen,  
  • je dreimal die Frauenkirche,  
  • die Peterskirche,  
  • die Jakobskirche am Anger und  
  • die Spitalskapelle besuchen und  
  • mindestens einmal die ausgestellten Reliquien verehren,  
  • beichten und  
  • ein vom Beichtvater festgelegtes Almosen spenden.  

Die ganze Aktion ist nur darauf angelegt, dieses Almosen, eine versteckte Steuer, den Gläubigen aus der Tasche zu ziehen. Der Zugang zum Himmel muss mit barem Geld erkauft werden. Der Kirche ist es höchst effektvoll gelungen, den um ihre arme Seele fürchtenden Gläubigen einzureden, sie könnten sich durch Beichte und milde Gabe von der Strafe des Fegefeuers loszukaufen: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“  

Nonnen wollen trotz Klausur nach München. Ihre Kirchenoberen können es ihnen nur unter Androhung der Exkommunikation und des Kerkers verbieten. Damit die Pilger ihr Geld nur an die vorbestimmte Stelle bringen, wird eine eigene Straßenpolizei gegründet.  

Die Masse der kleinen Leute ist es, die das Geld nach München bringt. Die Geschäftsleute Münchens machen einen enormen Schnitt. Auch die Jakobidult erlebt ab dem Gnadenjahr einen ungeheueren Aufschwung.  

Ursprünglich hat man geplant, die Einnahmen je zur Hälfte den genannten Kirchen und dem Papst zuzugestehen. Später wird auch Herzog Stephan ein Viertel zugesprochen. Da die Münchner einen Teil der Einnahmen abzweigen und der Papst dadurch leer ausgeht, werden über die „ruchlose Stadt“ die höchsten Kirchenstrafen verhängt: Bann und Interdikt. Das gesamte kirchliche Leben der Stadt muss solange ruhen, bis die Gelder zurückerstattet werden. 

1418
Das Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Baiern-Ingolstadt

Ingolstadt * Im Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen finden sich Hinweise auf die Falknerei in Baiern. Der Herzog von Baiern-Ingolstadt ist der Bruder der französischen Königin Isabeau de Baviére. Spätestens bei seinen langen Aufenthalten am Hof des französischen Königs lernt er die Beizjagd kennen.

Und da schon im Mittelalter an den Höfen des französischen Königs eine unglaubliche Prachtentfaltung herrscht, wird hier auch die Falknerei mit größtem Glanz und Aufwand betrieben. Es gibt dort sogar einen Falkenmeister des Königs, der später den Titel Großfalkonier von Frankreich trägt.

Herzog Ludwig VII. von Baiern-Ingolstadt, der sich anno 1402 mit Anna von Bourbon vermählt hatte, regiert und verwaltet sein Teilherzogtum nach französischem Muster. Der Adel kleidet sich französisch und sogar die Ingolstädter Häuser sind nach Pariser Geschmack erbaut und eingerichtet worden. Hier dürfte demzufolge auch die Beizjagd entsprechend aufwändig ausgeübt worden sein.

In dem bereits genannten Jägerbuch ist festgelegt worden, dass die Falkner zu dem Personenkreis gehören, die das Recht der Nachtselden in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, die vom Herzog den Klöstern und Kirchen auferlegte Verpflichtung, „unsere jägermaister, jäger und valcknär“ zu beherbergen und zu verpflegen oder ersatzweise jährlich einen Geldbetrag abzuliefern.

Die Prälaten von sechs Klöstern verklagen daraufhin Herzog Ludwig VII. vor dem Baseler Konzil, das ihn anno 1433 mit dem Kirchenbann belegt. Der Regent des Ingolstädter Herzogtums stirbt mit dieser Strafe.

8. Mai 1521
Über Martin Luther wird die Reichsacht verhängt

Worms * Als Folge der päpstlichen Bannbulle vom 3. Januar 1521 wird in Worms von Kaiser Carl V. das Edikt gegen Martin Luther erlassen.

  • Über Luther wird die Reichsacht verhängt und außerdem
  • das Lesen und die Verbreitung seiner Schriften verboten. 
  • Luther kann von jedermann, der seiner habhaft wird, an Rom ausgeliefert werden. 
  • Seine Beherbergung ist bei Strafe verboten. 
31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
1824
Das Artillerie-Regiment soll vom Max-Joseph-Platz verbannt werden

München-Graggenau * Die Kommission zum Wiederaufbau des Hof- und Nationaltheaters stellt den Antrag, nach der Eröffnung des neuen Theaters das Artillerie-Regiment vom Max-Joseph-Platz zu verbannen.

  • Man verweist dabei auf die Belästigung der ganzen Nachbarschaft durch den täglichen Ausbildungsbetrieb.
  • Außerdem würden in keiner Haupt- und Residenzstadt außer in München, auf einem Stadtplatz ständig Militärübungen stattfinden.
  • Vielmehr sucht sich überall sonst das Militär Exerzierplätze außerhalb der Städte.
21. April 1864
Max Weber kommt in Erfurt zur Welt

Erfurt * Der Soziologe Max Weber kommt in Erfurt zur Welt. 

Der Begründer der deutschen Soziologie wird durch seine Forderung nach Wertfreiheit der Wissenschaft bekannt, die jede Wertung aus den Hörsälen und Laboratorien verbannt: „Ein Wissenschaftler kann nie sagen, was sein soll, sondern immer nur beschreiben, was ist.“ 

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
1881
Friedrich August von Kaulbach malt Coletta Möritz

München * Coletta Möritz erzählt, wie sie der Maler Friedrich August von Kaulbach im Jahr 1881 auf die Leinwand gebannt hat, als „draußen auf der Wiesn das große deutsche Bundesschießen stattfinden sollte. [...] Dort kam ihm plötzlich der Einfall: „Die Coletta - die mal ich als Wirtshausschild“.

Und weiter erzählte die betagte Maßkrugschlepperin: „Gleich ist’s ans Modellstehen gegangen, Krügl hab ich in der Hand tragen und den Fuß hab i heben müssen, als tät ich auf einem Fuß tanzen, und der Kaulbach hat gezeichnet und dann daheim im Atelier die Schützenscheibe g’malt“.

1893
Alois Wolfmüller beschäftigt sich intensiv mit den Motorproblemen

Landsberg * Alois Wolfmüller beschäftigt sich in seiner Geburtsstadt Landsberg intensiv mit den Motorproblemen. Beim Lesen der Zeitschrift Radfahr-Humor und Radfahr-Chronik wird der Ingenieur auf den Münchner Chefredakteur und Sportjournalisten, aufmerksam. Es kommt zu einer geschäftlichen Vereinbarung zwischen Alois Wolfmüller und Heinrich Hildebrand. Unter Mithilfe seines Jugendfreundes aus Landsberg, des Ingenieurs Hans Geisenhof, entstehen die ersten Modelle.

Die Tüftler mieten dafür den Stadel des Unterzehetmayrhofes in der Münchner Straße 133 in Unterföhring an und bringen dort den neuartigen Motor zum Laufen. Doch bei den ersten Fahrversuchen „zeigte das Vehikel eine Neigung zum Krebsgang“, wie es Alois Wolfmüller ausdrückt. Das heißt, dass das Gefährt rückwärts läuft. Als er wenige Tage später vorwärts lief, ist die Beschleunigung so groß, dass der Motor abgestellt werden muss und danach einfach nicht mehr anspringen will. Die Zündung ist eines der noch nicht gelösten Probleme.

Die Polizei untersagt zeitweise alle Fahrversuche, da wegen „der großen Schnelligkeit die Leute auf dem Trottoir (...) einen Nervenschock bekommen“ könnten. Alois Wolfmüllers Ansuchen, sein Motorrad auf dem Hauptplatz in Landsberg erproben und vorführen zu dürfen, wird abgelehnt, da man alles absperren und sämtliche Vierbeiner, vor allem Pferde und Kühe, aus der Stadt verbannen müsste, da keines dieser Tiere je ein mit einem Verbrennungsmotor angetriebenes Fahrzeug gehört, gerochen oder gesehen habe.

Nachdem das Motorrad seine erste Einhundert-Kilometer-Strecke bestanden hat, reichen die Konstrukteure das Patent für ihr Zweirad mit Petroleum- oder Benzinmotorbetrieb ein.

um August 1929
Ein „Florida für die Armen“ mitten in Haidhausen

München-Haidhausen * In der Münchner Chronik der Süddeutschen Sonntagspost findet sich eine Reportage über die Vorkommnisse während der besonders heißen „Hundstage“. Ein Journalist beschreibt darin, mit welcher jubelnder Begeisterung die Haidhauser, besonders die Kinder, den neuen Brunnen angenommen haben.  

„Der Magistrat“, so der Zeitungsschreiber, hat den Kindern „ein kleines Paradies“ spendiert, ein „Florida für die Armen“, mit frischem, kaltem Wasser und einer Fontäneninsel in der Mitte, bei dem eigentlich nur die einladende Tafel „Familienbad für Kinder“ fehlt. Die Kleinen waten „lustig hinein in den Märchenbrunnen zu den dreißig anderen, die da planschen und spritzen, pfeifend und singend, umgeben von einem Kranz wohlwollender erwachsener Zuschauer”. Ein wahres Geschenk, denn die Badeanstalt kostet „ein Zehnerl Eintritt, das man erst haben muß, wenn man es ausgeben will”.  

Der gelobte Münchner Stadtrat reagiert auf die Hymnen unbeholfen und verlegen. Denn, so die Verlautbarung, er „hat gar nicht gewußt, was die Haidhauser Wirbelköpfe aus seinem Brunnen gemacht haben!“  Und weiter, die „Stadtverwaltung“ hat „es erst erfahren durch Zuschriften einiger galliger Umbewohner, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen, die nicht verstehen, daß diese kleinen blassen Körperchen, die trotz der Ferien ans Großstadtpflaster gebannt sind, sich ein wenig austollen wollen.  
Ruhestörung! Es war ein Irrtum.  
Der Brunnen ist mißverstanden worden von den Kindern, von den Zuschauern, sogar von dem wackeren Polizeimann, der schmunzelnd vorbeiging und ebenfalls dachte, es sei ganz in Ordnung so“
.

Im Gegenteil. „Die Haidhauser hatten das Waten einfach auf eigene Faust eingeführt“ und angesichts der „Hundstage“ die „amtliche Billigung“ vorausgesetzt, muss sich der Journalist von der Stadtverwaltung belehren lassen. Natürlich muss ein Schild her, eine „leuchtende Verbotstafel“ mit der Aufschrift „Waten und Baden verboten“.  

Die sarkastische, weder die Stadtverwaltung noch die Miesmacher schonende Reportage stammt aus der Feder des nachmaligen SZ-Chefredakteurs und Herausgebers der Münchner Abendzeitung, Werner Friedmann. 

21. März 1933
Ein Konzentrationslager für politische Gefangene

München - Dachau * Im Völkischen Beobachter und in den Münchner Neuesten Nachrichten erscheint eine von Heinrich Himmler, dem Reichsführer SS und zugleich kommissarischen Polizeipräsidenten von München, veranlasste Pressemeldung mit der Überschrift „Ein Konzentrationslager für politische Gefangene“.

In der Meldung ist zu lesen: „Am Mittwoch [nächster Tag] wird in der Nähe von Dachau das erste Konzentrationslager eröffnet. Es hat ein Fassungsvermögen von 5.000 Menschen.“  Weiter heißt es, dass dort „die gesamten kommunistischen und - soweit notwendig - Reichsbanner- und marxistische Funktionäre, die die Sicherheit des Staates gefährden, zusammengezogen“ werden. 

Abschließend erklärt Himmler: „Wir haben diese Maßnahme ohne jede Rücksicht auf kleinliche Bedenken getroffen in der Überzeugung, damit zur Beruhigung der nationalen Bevölkerung und in ihrem Sinn zu handeln.“ 

3. Dezember 1933
Michael von Faulhabers Adventspredigt in der Michaelskirche

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber hält seine Adventspredigt in der Michaelskirche. Darin weist er darauf hin, dass sich in der deutschen Kultur seit dem frühen Mittelalter zahlreiche Einflüsse aus dem Alten Testament, also aus der jüdischen Kultur, finden:

„Im Besonderen verdanken die menschliche Kultur und christliche Religion dem Alten Testament einen reinen und erhabenen Gottesgedanken.“ Und weiter: „Wir müßten unsere deutschen Klassiker Lügen strafen, wollten wir das Alte Testament mißachten und aus den Schulen und Volksbüchereien verbannen. Wir müßten die Geistesgeschichte unseres Volkes verleugnen.“

Über die Juden sagt er: „Bei keinem anderen Volk findet sich eine solche Schriftenreihe, worin so klar, so bestimmt, so einheitlich die Grundwahrheiten des religiösen Lebens dargeboten werden.“  

Diese und noch andere Worte des Respekts machte er zunichte mit den dann kommenden Sätzen: „Nach dem Tode Christi wurde Israel aus der Offenbarung entlassen. Sie hatten die Stunde der Heimsuchung nicht erkannt. Sie hatten den Gesalbten des Herrn verleugnet und verworfen, zur Stadt hinausgeführt und ans Kreuz geschlagen. Damals zerriß der Vorhang im Tempel auf Sion und damit der Bund zwischen dem Herrn und seinem Volk. Die Tochter Sion erhielt den Scheidebrief, und seitdem wandert der ewige Ahasver ruhelos über die Erde.“ 

Mit solchen Schuldzuweisungen und Verleumdungen geht es weiter. Faulhaber spricht immer wieder von den Israeliten, auf denen der Zorn Gottes ruhe. Solche Worte sind in normalen Zeiten schon bedenklich. In Zeiten, in denen staatlich verordnete „Judenschelte“ und Boykottmaßnahmen an der Tagesordnung, in denen Verhaftungen, Beschimpfungen, ja sogar Morde nichts Außergewöhnliches sind, verschlimmern solche Worte die Situation nur noch. 

7. August 1940
Pater Rupert Mayer wird ins Kloster Ettal verbannt

Ettal * Pater Rupert Mayer wird wegen seines bedrohlichen Gesundheitszustandes und auf Anordnung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, für den Rest des Krieges ins Kloster Ettal verbannt. Er muss im Kloster leben, darf das Klostergelände nicht verlassen und keine Messen in der Öffentlichkeit zelebrieren.