Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
24. Mai 1949
Das Grundgesetz schafft in der BRD die Todesstrafe ab

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Die Todesstrafe wird durch das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 102 abgeschafft. Zwischen 1946 bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes werden 125 Todesurteile gefällt und davon 24 vollstreckt.

1950
Das Französische Konsulat bezieht die Räume der Kaulbachstraße 13

München-Maxvorstadt * Ein Jahr nach der Gründung der BRD werden offizielle diplomatische Beziehungen mit Frankreich aufgenommen. Das Französische Konsulat bezieht die Räume der Kaulbachstraße 13, die zuvor der NS-Ministerpräsident Ludwig Sieber bewohnt hat.

Das Französische Konsulat sieht ihre Hauptaufgabe in der Wiederbelebung der durch den Krieg zerrissenen kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich.

29. September 1971
Die BRD erhält ihr erstes Umweltprogramm

Bonn * Die Bundesrepublik Deutschland erhält ihr erstes Umweltprogramm. Bundeskanzler Willy Brandt spricht von „Existenzfragen der Menschheit“. Damit wird der Grundstein gelegt für nahezu alle großen Umweltgesetze,

  • von der Luftreinhaltung über die Klärung von Abwässern bis hin zum Umgang mit wachsenden Abfallmengen.  
  • Das Verursacherprinzip findet Eingang in die deutsche Gesetzgebung, es lässt diejenigen für Umweltschäden haften, die sie verbockt haben.  
  • Fuß fasst auch das Vorsorgeprinzip, demzufolge der Staat einschreiten muss, ehe Probleme entstehen.
16. Mai 1974
Helmut Schmidt wird 5. Bundeskanzler der BRD

Bonn * Nach dem Rücktritt von Willy Brandt wird Helmut Schmidt [SPD] zum 5. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Die größten Herausforderungen während seiner Amtszeit sind die weltweite Wirtschaftsrezession und die Ölkrisen der 1970er Jahre, die die Bundesrepublik unter seiner Führung besser überstand als die meisten anderen Industriestaaten. 

12. März 1987
Der Europäische Gerichtshof entscheidet für die Importfreiheit

Luxemburg * Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet für die Importfreiheit. Damit darf Bier aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft auch in die BRD gebracht und vertrieben werden. Auch dann, wenn es dem Bayerischen Reinheitsgebot nicht entspricht.