Münchner Zeitensprünge
2000
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18. April 1371
Der Münchner Rat erhöht die Bürgerrechtsgebühr

München * Der Münchner Rat setzt die Bürgerrechtsgebühr auf fünf Pfund fest und damit in eine - für Arbeiter, Taglöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten und Knechte, Mägde und Handelsdiener - unerreichbare Höhe. 

Um das Gemeinwesen und damit das Stadtsäckel durch den Zuzug unvermögender Personen nicht übermäßig zu belasten, werden besitz- und gewerbslose Zuwanderer in der jungen, aufstrebenden Stadt schon ziemlich früh zu „unwillkommenen Gästen“ erklärt. Der Rat der Stadt will nicht Armut, sondern leistungsfähige und finanzkräftige Menschen einbürgern. Umgekehrt müssen die Aufgenommen mindestens zehn Jahre in der Stadt bleiben, sonst haben sie mit einer Strafsteuer von 31 Pfund zu rechnen. 

28. Juni 1799
Der Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann wird nach München gerufen

München * Kurfürst Max IV. Joseph erteilt dem Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann „und dessen sämtliche Kinder sowohl Söhne als Tochtermännern das vollkommene Bürgerrecht nebst der Befugnis, dass sie in Churpfalz allenthalben sich niederzulassen, liegende Güter an sich zu bringen und überhaupt alle Gewerbe, die sonst ein Christlicher Unterthan nur zu unternehmen befähiget, nach ihrem gutfinden ebenfalls zu treiben befugt und ermächtigt seyn sollen“.

  • Damit besitzt der Hoffaktor auch die Voraussetzungen für das Münchner Bürgerrecht und kann schließlich von Leimen an die Isar umsiedeln.
  • Aron Elias Seligmann rettet den bayerischen Staat vor dem Ruin, besorgt weitere Darlehensgeber und kann damit Bayerns Finanznöte mildern und die Regierung stabilisieren. 
10. November 1800
Die Amberger Verordnung beendet Baierns ausschließliche Katholizität

Amberg * In der Amberger Verordnung schreibt Kurfürst Max IV. Joseph, dass die Meinung,

  • wonach die katholische Religionszugehörigkeit eine wesentliche Bedingung der Ansässigmachung in Baiern sei, sich als nachteilig für die Industrie und Kultur im Land erwiesen habe und
  • sich diese weder aus der Reichs- noch in der Landesverfassung begründen lasse.

Allerdings veröffentlicht er die Verordnung nicht in der üblichen Art, sodass der Magistrat der Haupt- und Residenzstadt dem Pfälzer Weinwirt Johann Balthasar Michel aus Mannheim das Münchner Bürgerrecht verweigert und so die Übernahme der Weingastwirtsgerechtsame der Eheleute Rasp verhindert.

29. Juli 1801
Einbürgerungsbefehl an den Stadtmagistrat

München - Mannheim * Verärgert und sehr deutlich im Ton schreibt Kurfürst Max IV. Joseph nach der Ablehnung des Münchner Bürgerrechts an den Pfälzer Weinwirt Johann Balthasar Michel aus Mannheim dem Stadtrat:

„Nach reifer Überlegung und mit der Gewißheit, daß das Recht auf meiner Seite ist, befehle ich hiermit dem meinen Stadtmagistrat, spätestens morgen Abends 6 Uhr, dem Handelsmann Michel von Mannheim, das Bürgerrecht zu ertheilen, widrigenfalls ich mich genöthigt sehen würde, die strengsten Mittel zu ergreifen.
Für den geringsten Exceß haftet jedes Magistratsglied persönlich“
.

1. Juli 1834
Eine städtische Klassengesellschaft

München * Durch die Novellierung des Gemeindeedikts von 1818 unterteilt man die Angehörigen eines Gemeindebezirks in Gemeindebürger und Nichtbürger ein.

  • Gemeindebürger sind Personen, die im Gemeindegebiet ein Anwesen besitzen und eine Grundsteuer bezahlen oder
  • ein besteuertes Gewerbe ausüben.

Zu diesen gesellen sich die „einem Gemeindebezirk angehörigen, aber mit Gemeindebürgerrecht nicht begabten Personen“, die in verschiedenen Klassen eingeteilt sind: 

  • Die erste Klasse der Nichtbürger bilden die Schutzverwandten oder Passivbürger, in den Städten auch Insassen genannt. Das sind Personen, die sich auf Lohnerwerb oder wegen definitiver Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde ansässig machen konnten. Dieser Personenkreis ist nicht wahlberechtigt.
  • Die zweite Klasse der Nichtbürger besteht aus den ohne Ansässigmachung Heimatberechtigten.
  • Die dritte Klasse der Nichtbürger aus den Heimatberechtigten anderer Gemeinden. Das ist der größte Teil der unverheirateten zugezogenen Arbeiter und Tagelöhner. 
um 1. März 1848
Das Ziel heißt: Überwindung der Restaurationspolitik

Deutschland * Innerhalb weniger Wochen greifen die revolutionären Vorgänge auch auf die übrigen Staaten des Deutschen Bundes über. Ein wesentliches Ziel der Märzrevolution ist die Überwindung der Restaurationspolitik, die die Zeit seit dem Wiener Kongress geprägt hat. Einer der bedeutendsten Verfechter der politischen Restauration ist  der österreichische Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich.  

Die Politik der Restauration wurde auf dem Wiener Kongress am 9. Juni 1815 von den meisten europäischen Staaten beschlossen. Sie sollte innenpolitisch und zwischenstaatlich die politischen Machtverhältnisse des Ancien Régime in Europa wiederherstellen, wie sie vor der Französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten. Dies bedeutet die Vorherrschaft des Adels und die Wiederherstellung seiner Privilegien.  

Weiterhin sollte die napoléonische Neuordnung Europas, die mit dem Code civil auch bürgerliche Rechte etabliert hatte, rückgängig gemacht werden. Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Vor allem die studentischen Burschenschaften sind zu dieser Zeit die Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.  

In manchen Ländern des Deutschen Bundes lenken die Fürsten rasch ein. Dort kommt es bald zur Errichtung von liberalen „Märzministerien“, die den Forderungen der Revolutionäre nachkommen, durch Einrichtung von Schwurgerichten, der Abschaffung der Pressezensur, und der Bauernbefreiung. Oft bleibt es jedoch bei bloßen Versprechungen.  

29. Oktober 1864
Johann Valentin Fey erwirbt das Münchner Bürgerrecht

München-Au - München * Johann Valentin Fey, der Vater von Karl Valentin, erwirbt das kostenpflichtige und mit einem direkten Steuersatz verbundene Münchner Bürgerrecht, das nur etwa 5 Prozent der Münchner Einwohnerschaft besitzen. Damit verbunden ist beispielsweise das kommunale Wahlrecht. (siehe auch 5. Dezember 1893)

17. April 1871
Ignaz von Döllinger wird in aller Form exkommuniziert

München * Ignaz von Döllinger wird vom Erzbischof von München und Freising, Gregor von Scherr, in aller Form exkommuniziert. Er bleibt es bis an sein Lebensende. In der Karwoche 1871 liest er in der Hofkapelle zum letzten Mal die Messe. 

Daraufhin beschließen die Ratskollegien der Stadt, Magistrat und Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, ihm „wegen seiner mutigen Haltung gegen Rom“ das Ehrenbürgerrecht der Stadt München zu verleihen. Doch das lehnt Ignaz von Döllinger ab. 

5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl

München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.

  • Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
  • Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
  • Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.  

Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen. 

4. September 1909
Karl Valentin tritt im Münchner-Kindl-Keller auf

München-Au * Karl Valentin tritt - neben vielen anderen Künstlern - beim Bürgerrechts-Verein München-Ost und dem Sozialdemokratischen Verein, Sektion München-Ost im Münchner-Kindl-Keller - an herausgehobener Position - als Instrumental-Karikaturen-Komiker auf. 

25. Oktober 1917
Die Frauen fordern das Wahlrecht

Berlin * In einem Brief an Reichskanzler Georg Michaelis fordern Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann, Marie Juchacz, Helene Lange und andere:

  • „Jetzt ist die Stunde da, in der wir Frauen nach unseren Staatsbürgerrechten laut verlangen müssen. Sollen wir keinen Teil haben an dem was jetzt wird? Haben wir Frauen nicht auch im vollsten Maße unsere schweren Pflichten erfüllt?
  • Es ist bitter, immer wieder vom neuen aufzählen zu müssen, warum auch wir uns zur vollbewussten Teilnahme am Leben des Volkes berechtigt fühlen.
  • Wir sind Staatsbürgerinnen und wollen als solche behandelt sein; 
  • Gebt uns Frauen daher das Wahlrecht!“ 
28. August 1963
Josephine Baker und Martin Luther King

Washington D.C. * Josefine Baker schreitet an der Seite des Baptistenprediger Martin Luther King auf Washington und träumt mit ihm den Traum eines gleichen und freien Amerika.

So wird aus Baker, der erfolgreichen Tänzerin, eine Kämpferin für den Frieden, eine Galionsfigur der Bürgerrechtsbewegung und - weil sie ihre Bisexualität stets offen gelebt hatte und bewusst an der Seite homosexueller Künstler aufgetreten ist - bis heute auch eine Ikone der LGBT-Bewegung.