Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
14. Juli 1933
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Berlin * Im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bestimmten die Nationalsozialisten, dass Menschen in acht Krankheitsfällen - auch gegen ihren Willen - sterilisiert, also unfruchtbar gemacht werden können. Die aufgeführten Krankheiten sind: 

  • angeborener Schwachsinn,
  • Schizophrenie,
  • manisch-depressives Irresein,
  • Epilepsie,
  • Veitstanz,
  • erbliche Blindheit und Taubheit und
  • schwere körperliche Mißbildungen.

Außerdem können Personen, die an schwerem Alkoholismus leiden, unfruchtbar gemacht werden.

In den Jahren von 1933 bis 1945 werden aufgrund dieses Gesetzes circa 400.000 Männer und Frauen mit erblichen Krankheiten sterilisiert. Nach den Grundsätzen nationalsozialistischer Erbgesundheitspflege gehört die Maßnahme der Sterilisation zur künstlichen Ausmerze, die bis zur Vernichtung lebensunwerten Lebens geht.

1995
Das Badehaus der Deutschen Eiche kann eröffnet werden

München-Isarvorstadt * Sonja Reichenbach, die Wirtin der Deutschen Eiche in der Reichenbachstraße 13, gibt auf. Das Lokal wird geschlossen.

Die neuen Besitzer, Dietmar Holzapfel und Josef Sattler, bauen die Immobilie behutsam um. Das Badehaus der Deutschen Eiche, eine der schönsten und größten Schwulensaunen der Welt, kann eröffnet werden.

Münchens Kreisverwaltungsreferent Hans-Peter Uhl lässt eine Woche vor der Eröffnung der Schwulensauna eine andere schließen. Auch sein Vorgänger Peter Gauweiler wollte die Münchner Homo-Szene ausmerzen.