Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
22. Februar 1808
Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe

Königreich Baiern * Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe, zur „Staatsanstalt der Wohltätigkeit“. Man unterscheidet in „volle Armut“ und „partielle Armut“, womit zugleich der Umfang der Unterstützung festgelegt wird.

Verwaltet wird das Armenwesen von der unteren Polizeibehörde. Finanziert wird das Armenwesen im Bedarfsfall durch eine Armensteuer, die im Kommunalbezirk erhoben wird. Die Gemeindeangehörigen müssen die notwendigen Mittel aufbringen, haben aber bei der Verwendung der Gelder kein Mitspracherecht und damit keine Mitwirkungsrechte. 

17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest.