Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
17. Mai 1818
Die Gemeinde entscheidet über Ansässigmachung und Verehelichung

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt überweist die Bürgeraufnahme an die Gemeindebehörden. Die Gemeinden genehmigen damit alleine die Anträge auf Niederlassung und Verehelichung. Natürlich stehen dabei stets die Belange der Armenkasse und der Schutz des ortsansässigen Gewerbes vor möglicher Konkurrenz im Vordergrund. 

1. Juli 1834
Gesetzesvorlagezur Begrenzung des Bevölkerungswachstums

München-Kreuzviertel * Innenminister Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein bringt in die Ständeversammlung einen Gesetzentwurf zur Revision des Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetzes ein.

Ziel der Gesetzesvorlage ist die Begrenzung des Bevölkerungswachstums durch Verhinderung der Verehelichung und Familiengründung durch Besitzlose. Damit sollen gleichzeitig

  • die Lasten der Armenkasse gesenkt sowie
  • die Unzufriedenheit der sozialen Unterschichten und die damit verbundene Revolutionsbereitschaft unterbunden werden.

Der Innenminister kommt damit der überwältigenden Mehrheit der Abgeordnetenkammer entgegen, die bereits am 13. September 1831 derartige Schritte forderte. Fürst Ludwig von Oettingen-Wallenstein schafft mit diesem Deal auch die Zustimmung zu anderen Gesetzesvorlagen wie die Zivilliste, den Festungsbau in Ingolstadt und den Ludwig-Main-Donau-Kanal.