Münchner Zeitensprünge
2000
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16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

21. November 1859
Die Kreisirrenanstalt in der Hochau wird eröffnet.

München-Au * Die Kreisirrenanstalt für Oberbayern wird eröffnet. Das neue Nervenkrankenhauses liegt bei ihrer Errichtung in einem völlig unbebauten Gebiet zwischen der Rosenheimer- und der Auerfeldstraße. Unter der Leitung des Obermedizinalrats Dr. Bernhard von Gudden gilt die Einrichtung als Musteranstalt.

  • Der quadratische Gebäudekomplex hat vier Höfe.  
  • Die Länge der Flügelbauten betragen hundert Meter.  
  • Im Südflügel sind die Verwaltungsräume, in der Mittelachse die Küche,  
  • die Anstaltskapelle mit Werkstätten ist im Erdgeschoss,  
  • ebenso eine Turnhalle mit dem zentralen Bad und den Beschäftigungsräumen.  

In den beiden südlichen, nur auf drei Seiten geschlossenen Höfen sind die „ruhigen Irren“, in den beiden nördlichen geschlossenen Höfen die „unruhigen Kranken“ untergebracht. Die Zimmer der „ruhigen“ Patienten liegen außen. Die Räume der „unruhigen“ Kranken sind genau umgekehrt angeordnet.  

Nur die Fenster und Türen im Erdgeschoss haben Gitter und da sie die Form der rundbogigen Fenster aufnehmen, bleiben sie relativ unauffällig. Die Anlage um die vier Höfe entspricht den zeitgemäßen Forderungen nach Trennung der Patienten nach Geschlechtern und der Schwere ihrer Erkrankung. Eine Trennung nach Klassen ist nicht vorgesehen.  

Die Beschäftigten der Kreisirrenanstalt finden allerdings keine mustergültigen Arbeitsbedingungen vor. Das Pflegepersonal untersteht der Gesindeordnung. Es gibt weder eine Pflegequote, noch Urlaubsregelungen oder eine Altersversorgung für die Pflegekräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt einhundert Stunden und mehr. Der Dienst beginnt um 5:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr. Selbst verheiratete Pfleger müssen in der Anstalt schlafen und dürfen nur einen Nachmittag pro Woche bei ihren Familien verbringen.  

Durch das rapide Bevölkerungswachstum der Stadt - München wächst vom Jahr 1854 von 100.000 Einwohnern auf fast 500.000 im Jahr 1900 - kommt es in der Kreis-Irrenanstalt zu einer über fünfzigprozentigen Überbelegung und wird unter diesen Umständen den Bedürfnissen nicht mehr gerecht. 

1878
Von den Arbeitsbedingungen der Ziegeleiarbeiter

Berg am Laim - München-Haidhausen - Bogenhausen * Da die Padroni jenseits der Alpen bei den Akkordanten komplette Arbeitstrupps anheuern, stellen sie anfangs auch keine Geräte zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Italiener Schaufeln und Hacken schleppen und selbst Schubkarren und anderes Gerät über die Alpen schieben müssen.

An ihrem Arbeitsplatz in München angelangt, liegt ihnen ausschließlich daran, durch möglichst viel Arbeit möglichst viel Geld zu verdienen. Durch das Bezahlen von Akkordlöhnen entziehen sich die Italiener den Kontrollen, die man zur überwachung der gesetzlichen Vorgaben eingeführt hat.

Frauen und Kinder übernehmen die körperlich weniger schweren Tätigkeiten. Manchmal bilden Familien ein Team, mit dem Stampadore“an der Spitze. Frau und Kinder haben ihm zuzuarbeiten und je besser die einzelnen Arbeitsschritte koordiniert sind, desto besser ist auch das Gesamtergebnis. Schon zehnjährige Buben verdingen sich als Handlanger. Die Mulis stehen an der untersten Stelle der Hierarchie, haben den Mund zu halten und müssen einfach funktionieren.

Zwar sieht die Reichsgewerbsordnung aus dem Jahr 1878 Bestimmungen zum Arbeitsschutz für Kinder und Frauen vor, so eine Beschränkung der Arbeitszeit sowie das Verbot von körperlich schwerer Arbeit. Doch die Verordnung wird in der Praxis unterlaufen und die Strafen sind so lächerlich niedrig, dass sie wirkungslos bleiben. Wenn kontrolliert wird, dann, so ein resignierter Fabrikinspektor, „[...] braucht sich der Jugendliche nur neben der [Arbeits-]Bank auf den Boden zu setzen, um Jedermann ad oculos zu demonstrieren, daß er seine Ruhepause in echt italienischer Weise feiert“.

15. November 1918
Abkommen zwischen Gewerkschaft und Unternehmerverband

Berlin * Die Gewerkschaften sehen die Chance, endlich als Interessenvertretung der Arbeiterschaft in wirtschaftlichen Fragen anerkannt zu werden. In Zukunft sollen die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden, die zwischen den Unternehmerverbänden und den Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Die beiden Verhandlungsführer Hugo Stinnes, mächtiger Schwerindustrieller sowie Verhandlungsführer der Unternehmerseite, und Carl Legien, der Vorsitzende der Generalkommission der Freien Gewerkschaften, unterzeichnen ein weitreichendes, die genannten Punkte beinhaltendes Abkommen. 

13. Dezember 1918
Das Gesinderecht wird abgeschafft

München * Auf massiven Druck der vielen Dienstmädchen wird das alte Gesinderecht aufgehoben und bessere Arbeitsbedingungen für Hausangestellte festgelegt. 

22. März 1919
Diskussion um die Installation von Betriebsräten

Weimar * Auf der erste Parteikonferenz der SPD nach dem Krieg kommt es zu kontroversen Diskussionen in der Frage der Installation von Betriebsräten.

Carl Legien, der Vorsitzende der Generalkommission der freien Gewerkschaften, warnt davor, den Arbeiterräten das Recht der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zuzugestehen. Denn „dann haben die Gewerkschaften keine Existenzberechtigung mehr“

um 1922
Die Konsumvereine produzierten billiger und sauberer

München-Au * Der Konsumverein München von 1864 erwirbt noch das Grundstück Auerfeldstraße 26. Dort entsteht eine Bäckerei mit Feinbäckerei und Nudelfabrikation. Mit der Verlegung sämtlicher zentraler Einrichtungen in die Auerfeldstraße gelang dem Konsumverein von 1864 nach der Jahrhundertwende zwar der Durchbruch, mit den Sendlingern kann er aber nicht mithalten.

Die Genossenschaften gehen bald zur Eigenproduktion über.

  • Im Fabrikgebäude in der Auerfeldstraße befinden sich eine eigene Bäckerei,
  • eine Kaffeebrennerei und eine Dampfspalterei für Brennholz sowie
  • das Hauptlager für die zahlreichen Filialen.
  • In München stellte die Genossenschaft Brot her.
  • Die meisten anderen Waren beziehen sie aus den Zweigwerken der Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine.

Die Bäcker bekommen die Konkurrenz der Brotindustrie massiv zu spüren. Um ein ganzes Viertel unterbieten der Auer und der Sendlinger Konsumverein die Preise der Münchner Bäcker. Ihr Brot und ihre Semmeln vertreiben die Verbrauchsgenossenschaften in Filialen in der ganzen Stadt.

Doch die Konsumvereine produzierten nicht nur billiger, sondern auch noch sauberer als die kleinen Bäcker. Sie bieten ihren Beschäftigten außerdem höheren Lohn und bessere Arbeitsbedingungen.

Dadurch entwickelten sich die Konsumvereine schnell zur Zielscheibe von Kleinhandel und Handwerk. Die Mittelständler fordern vom Gesetzgeber Maßnahmen, um die neuen Formen des Großhandels [hierzu gehören auch die Waren- bzw. die Kaufhäuser] an ihrem Siegeszug zu hindern.