Münchner Zeitensprünge
2000
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21. Oktober 1878
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

Berlin - Deutsches Reich - München-Au * Da die Zahl der Anhänger der sozialistischen Arbeiterbewegung ständig wächst und von Wahlerfolg zu Wahlerfolg eilt, setzt Reichskanzler Otto von Bismarck das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in Kraft.

Davon unabhängig fördern die Bischöfe die katholischen Werktätigen finanziell und ideell mit der Organisation von Arbeitervereinen, darunter den Katholischen Arbeiterbund und dem Kolpingverein. Auch die Josephshäuser in der Hochstraße zeugen von diesen Aktivitaten.

Während es den sozialdemokratischen Arbeitervertretungen um eine harte Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber den Unternehmern und dem Staat geht, ist das oberste Ziel der katholischen Arbeitervereine die „christliche Lebensführung der Arbeiterfamilien“ und die Förderung sowie den Erhalt von „Religion und Sittlichkeit bei den Arbeitern“.

Juli 1879
Der Kampf für städtische Arbeitsvermittler

München * Die Polizeidirektion erlässt Vorschriften für private Stellenvermittler und Vermittlungsbüros der gewerblichen Verbände und Innungen, um arbeitsuchende Menschen vor schlimmer Ausbeutung zu schützen. Es geht um überzogene Gebühren bei un­gewissen Erfolgen. 

Nach einem Bericht des Münchener Gewerkschaftsvereins aus demselben Jahr liegen die Einschreibegebühren für die privaten Arbeitsvermittler zwischen 50 Pfennigen und einer Mark. Nach der Vermittlung eines Arbeitsplatzes ist eine entsprechende Gebühr fällig, die sich nach dem zu erwartenden Lohn ausrichtet. Sie beträgt, bei einem Monatsverdienst von 10 bis 50 Mark, die Hälfte bis zu einem doppelten Monatslohn. Die Vermittlungsgebühr zahlt zuerst der Arbeitgeber, der sie dann zumeist dem Arbeitnehmer vom Lohn abzieht. 

Besonders häufig werden die im Stadtleben noch unerfahrenen Mädchen vom Land ausgenutzt, indem man ihnen Unterkunft und Verpflegung zu überhöhten Preisen anbot. Sie müssen häufig ihre Dienstbücher und Zeugnisse dem Arbeitsvermittler aushändigen, womit sie den unseriösen Stellenvermittlern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Die Mädchen vom Land können sich dadurch weder auf eigene Faust eine Arbeit suchen, noch andere Jobvermittler beauftragen. Erst wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber geschlossen worden ist, erhalten sie ihre Unterlagen wieder zurück. 

Da die polizeilich erlassenen Vorschriften auch in den folgenden Jahren keine Wirkung zeigen, ist die Einrichtung von zentralen städtischen oder staatlichen Arbeitsvermittlungen ein besonderes Anliegen der Gewerkschaften, deren Einsatz die Münchner Stadtverwaltung letztlich zu einem fortschrittlichen Handeln bewegen wird.

1895
In München gibt es 147 Arbeitsnachweise

München * In München gibt es 147 Arbeitsnachweise. Davon sind 99 gewerbsmäßige Stellenvermittlungen, 18 Arbeitgeber- und 23 Arbeitnehmerbüros. Weitere 7 Vermittlungsbüros werden von karitativen Vereinigungen betrieben.

1. November 1895
Das Städtische Arbeitsamt München öffnet seine Pforten

München-Isarvorstadt * Das Städtische Arbeitsamt München öffnet seine Pforten für arbeitsuchende Münchnerinnen und Münchner. Die bayerische Hauptstadt übernimmt mit dieser Einrichtung im Bereich der kommunalen Arbeitsvermittlung - neben einigen Städten in Württemberg - eine Vorreiterrolle. Mit sieben Mitarbeitern beginnt die Arbeitsvermittlung von gewerblichen Arbeitern, Handlungsangestellten, Dienstboten, Tagelöhnern und Lehrlingen im Südpavillon auf der Kohleninsel.

Das Arbeitsamt München bezieht den Südpavillon, ein von der Alten Isarkaserne etwas abgelegenes Gebäude: die Kleine Fuhrwesenkaserne, ein Dienstgebäude mit Schreibstuben. Das Amt nimmt das ganze Gebäude ein und verfügt über zwei Telefonanschlüsse mit den Rufnummern 49 und 85, doch der Standort für den Arbeitsnach­weis wird auch von der Stadtverwaltung als nicht ideal eingestuft. 

Die Kohleninsel liegt zwar an einer Hauptverkehrsstraße, auf der die elektrische Straßenbahn fährt, doch aus entfernteren Stadtteilen, selbst vom Westend oder von Schwabing, muss man auf kompli­zierte Fahrverbindungen der Pferdebahn zurückgreifen. 

Die Abteilungen des Arbeitsamtes sind noch nicht nach Be­rufsgruppen unterteilt, sondern in eine männliche und eine weib­liche Abteilung gegliedert, was der damals gängigen Trennung von Männer- und Frauenberufen entspricht. Für beide Abteilungen gibt es getrennte Eingänge; auch die Arbeitgeber hatten ihren eigenen Zugang. 

Für die Arbeitsuchenden gestaltet sich die Stellensuche äußerst unkompliziert und Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zeugen von der kundenfreundlichen Grundeinstel­lung der neuen Arbeitsvermittlungs-Behörde. 

Der 124 Quadratmeter große Wartesaal der Männer kann nach Einschätzung der Verwaltung 200 bis 250 Personen fassen. Die drei Wartesäle für die Frauen befinden sich im ersten Obergeschoss. Hier hatte man Aufenthaltsräume für verschiedene Berufsgruppen eingerichtet. Der größte Warteraum war für das Privat-Personal vorgesehen, worunter man Köchinnen, Dienstmädchen usw. ver­steht. Ein weiterer Warteraum ist für Tagelöhnerinnen, der dritte für „wirtschaftliches und Ladenpersonal“ eingerichtet worden. 

Nach dem Ausfüllen eines Formulars mit der Bezeichnung „Stellengesuch“ im Warteraum muss der Arbeitnehmer sich gedulden, bis ihn ein Glockenzeichen zum Eintreten in den Schalterraum und zur Abgabe des Formblattes auffordert. 

1898
Hohe Geldstrafen für Verstöße gegen die Betriebsordnung

Berg am Laim * Bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger beträgt das Wochenleistungsmaß 57 Stunden.

  • Die Beschäftigten müssen nach der geltenden Betriebsordnung um 7 Uhr morgens im Betrieb sein und dürfen ihn vor abends 19 Uhr nicht mehr verlassen. 
  • Es gibt zwar eine allgemeingültige Gewerbeordnung für alle Unternehmen, doch wird diese durch innerbetriebliche spezielle Arbeitsordnungen, in der die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer noch eindeutiger festgelegt sind, ergänzt. 
  • Verstöße gegen diese Hausordnung werden durch von der Firmenleitung einseitig festgelegte Geldstrafen geahndet. 
  • Es gibt eine Paragraphen-Liste für die sogenannten „50-Pfennig-Strafen“. Diese können fällig werden, wenn ein Beschäftigter während der Arbeitszeit schlafend angetroffen wird. Das ist zwar ein nicht akzeptierbares Verhalten, doch bei einer 57-Stunden-Arbeitswoche, oftmals verbunden mit schweren körperlichen Arbeit kann das schon vorkommen. 
  • Selbst das Führen von Unterhaltungen am Arbeitsplatz, die von der Geschäftsleitung als „arbeitsstörend“ eingestuft werden, führen zu dieser Strafe. Das gilt gleichfalls für das „Müßiggehen“ in den Geschäftsräumen. 
  • Daneben regelt die Arbeitsordnung das Verhalten der Arbeitnehmer. So darf niemand die Arbeit niederlegen, bevor nicht das Glockenzeichen oder die Dampfpfeifen ertönt sind. 
  • Die Geldstrafen für Verspätungen sind bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger GmbH noch differenzierter geregelt. Da müssen jene Beschäftigte, die zu spät an ihren Arbeitsplatz kommen, außer beim ersten Mal, eine Mindeststrafe von 20 Pfennigen entrichten. Sind die Verspätungen größer als zwanzig Minuten, dann ist pro Minute ein Pfennig fällig.
12. Oktober 1949
Der Gründungskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes

München-Isarvorstadt - Museumsinsel * Mit einem Gründungskongress im Deutschen Museum wird der Deutsche Gewerkschaftsbund - DGB von 16 Branchengewerkschaften ins Leben gerufen. Der Bayerische Gewerkschaftsbund - BGB löst sich zuvor als Landesorganisation auf und geht in den DGB-Bezirk Bayern über. Das „Parlament der Arbeit“ wählt den 74-jährigen Hans Böckler zu seinen Vorsitzenden.

Mit der Gründung des DGB wird auch die politische Spaltung der Arbeiterbewegung aus der Weimarer Republik überwunden. Nun gilt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft, also einer parteipolitisch neutralen Organisation, die sich ausschließlich um Fragen der Arbeitnehmer*innen widmet. 

28. September 1980
Gewerkschaften, Kirchen und Politiker rufen zu mehr Toleranz auf

München * Am „Tag des ausländischen Arbeitnehmers“ rufen Gewerkschaften, Kirchen und Politiker zu mehr Toleranz gegenüber den in Deutschland lebenden Ausländern auf. Man appelIiert an die Bevölkerung, der von neonazistischen Kräften geschürten Ausländerfeindlichkeit entgegenzutreten.