Münchner Zeitensprünge
2000
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22. März 1312
Papst Clemens V. hebt den Templerorden auf

Avignon * Ungeachtet der Konzilsmeinung hebt Papst Clemens V. den Templerorden durch die Bulle „Vox in excelso“ auf.

  • In der Begründung heißt es, dass allein schon durch den nunmehr schlechten Ruf des Ordens eine derartige Maßnahme notwendig sei, um weiteren Schaden von der Gesamtkirche abzuwenden.
  • Anschließend übereignet der Papst durch die Bulle „Ad providam“ die Güter des Ordens den Johannitern.
  • In Deutschland übernimmt der Deutschherrenorden den Templer-Reichtum für sich.

Doch der Vollzug dieser Anordnung geht nur langsam vonstatten, und in Frankreich eignet sich König Philipp den größten Teil des verfügbaren Besitzes an, da er für die Abwicklung des Prozesses entsprechende Rechnungen stellt.

1447
Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen

München * Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen, auch wenn sie dabei ihre Kompetenzen weit überschreitet. Der Brausatz von 1447 besagt, dass das gesottene Bier mindestens 8 Tage in gepichten Fässern lagern muss. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung werden empfindliche Strafen in Aussicht gestellt.

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
25. Dezember 1705
Gegen 11 Uhr ist alles vorbei

München * Gegen 11 Uhr ist alles vorbei. Es werden noch 36 Gefangene gemacht sowie sechs Kanonen, drei Munitionswagen, fünf Fahnen, zwei Dragoner-Standarten und ein paar Pauken sowie 150 Pferde eingesammelt.

Auf kaiserlicher Seite zählt man 40 Gefallene und Verletzte. Die Aufständischen aus dem Oberland müssen demgegenüber eine Vielzahl von Toten beklagen.

  • Alleine in München werden 1.066 Oberländer beerdigt.
  • Insgesamt sind es etwa 1.100 Tote aus Oberbaiern.
  • 609 Aufständische werden verwundet,
  • nur 107 werden unverletzt in Gefangenschaft gekommen. 

Die Münchner Einwohnerschaft hat während der gesamten Kämpfe brav den Anordnungen der Kaiserlichen Administration Folge geleistet und sich ruhig verhalten. 

Der Stadtmagistrat übermittelt noch in der Nacht die „allerunderthenigste treue devotion“ der Bürgerschaft an die kaiserliche Obrigkeit. Die ermordeten Aufständischen vor den Stadttoren bezeichnet er verächtlich als „paurs rott“.

21. April 1769
Thersina Kurz schließt einen Vertrag für Aufführungen im Opernhaus

München * Hoftheaterintendant Graf Seeau schließt auf Anordnung des Kurfürsten Max III. Joseph einen Vertrag mit Theresina Kurz, der es ihr und ihrer Truppe erlaubt, viermal wöchentlich auf der Bühne des Opernhauses am Salvatorplatz aufzutreten. Der Hof lässt sich für die Vorstellungen sogar fünf Logen reservieren. 

10. Juni 1802
Das Militär nimmt Handwerksgesellen fest

München * Das Militär durchstreift die Stadt und nimmt Handwerksgesellen fest. Um 11 Uhr wird mit Trommelschlag ausgerufen, dass man gegen jene Handwerksburschen militärische Gewalt anwenden wird, wenn sie sich nicht den Anordnungen fügen würden. 

24. Januar 1843
Ludwig von Schwanthaler erhält 4 Moriskentänzer zum Geschenk

München * „In Anerkennung der Mühe und Anordnungen, welche er für die würdige Ausschmückung des Rathaussaales“ aufgewendet hat, erhält Ludwig von Schwanthaler vier Moriskentänzer zum Geschenk, von denen zuvor allerdings Kopien angefertigt worden sind. Ludwig von Schwanthaler verkauft sie bald an einen italienischen Adeligen, den Conte Pallavicini-Barrocco, der sie auf seinen Stammsitz in Villa Rocca in Cremona bringt. 

4. Juni 1848
Die Ministerverantwortlichkeit wird Gesetz

München-Kreuzviertel * Ein weiteres Reformgesetz von König Max II. ist das Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Kernpunkt dieses Verfassungsgesetzes ist, dass Regierungsanordnungen des Königs nur durch die Gegenzeichnung des verantwortlichen Ressortministers Geltung erhalten. Damit ist der Spätabsolutismus eines König Ludwigs I. mit einem Gesetz beseitigt.  

Freilich verliert damit der König letztlich seine Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, aber das Parlament hat immer jemanden, den es zur Verantwortung ziehen kann. 

1859
Bis zu 17.000 Arbeiterinnen und Arbeiter bauen an der Ostbahn

Geiselhöring - Passau - Regensburg * Ab dem Verkehrsknotenpunkt Geiselhöring wird auf zwei Strecken die Ostbahn weitergebaut. Die eine Strecke führte nach Passau, die andere nach Regensburg, Amberg und Nürnberg. Mit einem Aufgebot von bis zu 17.000 Arbeiterinnen und Arbeitern wird das 453 Kilometer umfassende Grundnetz der Bayerischen Ostbahnen fertiggestellt werden. Paul Camille von Denis schafft das in einer fünfeinhalbjährigen Bauzeit.

Der Direktor der Ostbahngesellschaft unterschreitet damit nicht nur die zeitliche Vorgabe der staatlichen Eisenbahn-Commission, die dafür eine Bauzeit von sieben Jahren vorgesehen hatte,  sondern auch die Baukosten gegenüber dem Voranschlag von 46,5 Millionen Gulden um 12,8 Millionen Gulden. Das sind nahezu dreißig Prozent.

Damit ist Paul Camille von Denis, dem „Altmeister des Eisenbahnbaus“, die allgemeine Anerkennung sicher. In Zeitungsartikeln halten sich die Zeitgenossen mit ihrer Bewunderung für diese Leistung nicht zurück: „Der Erfahrungssatz, der leider bei uns in Deutschland viel zu wenig bekannt oder anerkannt scheint - ‚Zeit ist Geld‘ -, spricht sich in allen Anordnungen der Ostbahn-Direction aus.“ 

5. Januar 1867
Malvina Schnorr von Carolsfeld soll umgehend ausreisen

München * Malvina Schnorr von Carolsfeld erhält von König Ludwig II. eine Aufforderung zur umgehenden Ausreise aus Bayern. Falls sie dieser Anordnung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommt, soll ihr der „verliehene Jahresbezug von 2.000 fl. sofort sistirt“ werden.

25. Februar 1872
Prinz Otto wird nach Schloss Nymphenburg gebracht

München-Graggenau - Schloss Nymphenburg * Prinz Otto wird - gegen seinen Willen - auf Anordnung seines Bruders König Ludwig II. aus der Residenz entfernt und nach Schloss Nymphenburg gebracht, wo er im südlichen Pavillon isoliert wird. 

1884
Beschreibung der Villa Grützner

Leipzig - München-Haidhausen * Ein Artikel der in Leipzig erscheinenden Illustrierten Zeitung beschreibt die Villa des Kunstmalers Eduard Theodor Grützner: „Da haben nun die vereinigten Antiquitäten mehr oder weniger sich selbst die Räume geschaffen.

Das Haus ward lediglich nach denselben gebaut; nach dem dadurch bedingten Inneren gestaltete sich naturgemäß mit Hilfe der geschmackvollen Anordnung beider Künstler [gemeint waren Grützner und Romeis] auch das Äußere dieses anmuthigen Gebäudes, mit all seinen Winkeln und Vorsprüngen, mit seinen Erkern, Altanen und Thürmchen, die demselben solch ein charaktervolles, deutsch anheimelndes Aussehen verliehen.“

29. September 1913
Rosa Luxemburg ruft zum Widerstand gegen den Militärdienst auf

Frankfurt am Main-Bockenheim * Rosa Luxemburg ruft in Anbetracht der Kolonialpolitik und des Militarismus des Deutschen Kaiserreichs zum Widerstand gegen den Militärdienst auf. Sie wird vors Gericht gezerrt und am 14. April 1914 wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 

14. April 1914
Rosa Luxemburg wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart. 

31. Juli 1914
König Ludwig III. verhängt den Kriegszustand

München-Maxvorstadt * Am Nachmittag wendet sich der 69-jährige König Ludwig III. am Nachmittag an die Kundgebungsteilnehmer vor dem Wittelsbacher Palais. Er bedankt sich zunächst für die Huldigungen, die er als „Ausdruck der Treue und der Vaterlandsliebe“ betrachtet.  

Im Wissen, auf welche Katastrophe das Deutsche Reich zusteuert, weist der Bayernherrscher auf die ernste und schwere Zukunft hin und erklärt: „Es sind [...] sehr schwere und ernste Zeiten, denen wir entgegen gehen. Aber ich vertraue darauf, dass das bayerische Volk wie seit vielen Jahrhunderten auch jetzt in Treue zu seinem Herrscherhaus stehen wird.“  Dann verhängt auch König Ludwig III. den Kriegszustand, verbunden mit der Anordnung des Standrechtes und den Übergang der vollziehenden Gewalt auf die Militärbehörden. 

Der Text seiner Verordnung lautete kurz und bündig: „Wir finden uns bewogen, auf Grund des Artikels I des Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 zu verordnen: Über das Gesamtgebiet des Königreichs wird der Kriegszustand verhängt.
Gegeben zu München, den 31. Juli 1914. Ludwig.“ 

1. August 1914
König Ludwig III. gibt die Mobilmachung bekannt

München-Maxvorstadt * Gegen 19:30 Uhr tritt der greise König Ludwig III. auf den Balkon des Wittelsbacher Palais und gibt die Mobilmachung bekannt. Jubelnd und hüteschwenkend versammeln sich begeisterte Bürger, die den Kriegsausbruch feiern.  

Der versammelten Menschenmenge ruft er zu, er sei zuversichtlich, dass sich seine Soldaten „im Verein mit ihren deutschen Bundesgenossen ebenso wie vor 44 Jahren tapfer schlagen werden und [er] hoffe zu Gott, er möge sie ehrenvoll mit Sieg gekrönt wieder in die Heimat zurückkehren lassen“.  

Als erster Mobilmachungstag wird der 2. August bestimmt. Die vollziehende Gewalt geht damit von den Zivilbehörden auf die kommandierenden Generale der drei bayerischen Armeekorps in München, Nürnberg und Würzburg über. In der Pfalz übernimmt der Kommandeur der 3. Division diese Aufgabe. Auch die öffentliche Sicherheit wird den Militärbefehlshabern anvertraut.  

Für die bayerische Regierung sind weitreichende Anordnungen der Militärs auch dann „statthaft, wenn sie im Widerspruch mit bestehenden Gesetzen stehen und sich nicht auf einen gesetzlichen Vorbehalt gründen“. Damit ist das öffentliche Leben weitgehend unter militärischer Kontrolle.

2. August 1914
Die Fremden müssen die Stadt verlassen

München * Laut einer Anordnung haben „Alle Fremden, die sich über den Zweck ihres Aufenthalts nicht gehörig ausweisen können oder sich lästig machen, [...] auf Aufforderung der Distriktspolizeibehörden das Gebiet des Deutschen Reiches und zwar bis auf weiteres über Lindau binnen 24 Stunden zu verlassen“.  

Alle Angehörigen feindlicher Nationen - darunter die Künstler Wassily Kandinsky, Marianne Werefkin und Alexej von Jawlensky fliehen deshalb zunächst in die Schweiz. Doch auch Angehörige befreundeter Nationen verlassen die Stadt. So beispielsweise die Ziegeleiarbeiter in Berg am Laim und Oberföhring. 

1. November 1916
Die Anordnung der Judenzählung im deutschen Heer

Berlin * Anordnung der Judenzählung im deutschen Heer. Obwohl das Kriegsministerium alle antisemitischen Absichten abstreitet, sind die dahinterstehenden Beweggründe dennoch deutlich erkennbar. Viele Redewendungen sind den Pamphleten des antijüdischen Reichshammerbundes entnommen. 

3. Februar 1917
Städtische Badeanstalten wegen Kohlenmangel geschlossen

München * Wegen Kohlenmangel müssen drei städtische Badeanstalten vorübergehend ganz, vier weitere, darunter das Brause- und Wannenbad an der Schloss-/Kirchenstraße und das Volksbad zeitweilig geschlossen werden. Die Anordnung wird erst rund sechs Wochen später wieder aufgehoben. 

25. März 1918
Der Kriegsminister und der Umgang mit den Sozis

München * Kriegsminister Philipp von Hellingrath formuliert in einem internen Schreiben seine Meinung, welche Taktik gegenüber den beiden sozialdemokratischen Parteien einzuschlagen ist:

„Nach den seitherigen Erfahrungen bildet die unabhängige Sozialdemokratie eine schwere Gefahr für den Fortbestand des Reiches. Ihren Bestrebungen muß auf jedem möglichen Wege entgegengetreten werden.

Da sie ihren Zuwachs vornehmlich aus den Reihen der rechtsstehenden Sozialdemokratie erhält, liegt die wirksamste Abwehr gegen ihre weitere Ausbreitung in Maßnahmen, durch welche die sozialdemokratische Mehrheitspartei die Flucht ihrer bisherigen Anhänger in das Lager der Unabhängigen zu verhindern sucht.

In dieser Beziehung erblicke ich ein wirksames Mittel in der Versammlungstätigkeit der alten sozialdemokratischen Partei. Durch mündliche Aufklärung vermag sie am ehesten ihre Mitglieder sich zu erhalten und gegen die unterirdische Wühlarbeit der Radikalsozialisten widerstandsfähig zu machen.

Das Bestreben der militärischen Zensurstellen wird daher dahin gehen müssen, den Veranstaltungen der Mehrheitssozialisten so wenig wie möglich Schwierigkeiten zu bereiten.

Gelegentliche Entgleisungen in den Versammlungen werden in der Regel weit weniger nachteilige Folgen haben als verbitternd wirkende Verbote und Anordnungen“

2. August 1918
Generalquartiermeister Ludendorffs streng geheime Anordnung

Spa - Nordfrankreich * In einer streng geheimen Anordnung an alle Stabschefs der deutschen Armeen in Frankreich schreibt Generalquartiermeister Erich Ludendorff, dass man sich künftig mit kleinen Angriffen „an schmalen Fronten“ begnügen wird. „Alle Angriffe sind nur als Abwehrmaßnahmen vorzubereiten. Von Angriffen ist nicht zu sprechen“

7. November 1918
Das Teilnahmeverbot der Soldaten wird zurückgenommen

München-Theresienwiese * Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei - USPD hat zu einer Kundgebung auf die Theresienwiese eingeladen. Um die Kontrolle über die Münchner Arbeiterschaft nicht ganz zu verlieren, haben sich die Gewerkschaften und die MSPD dieser Einladung angeschlossen. 

Soldaten ist zunächst die Teilnahme an der Versammlung von der Stadtkommandatur verboten worden. Zwei MSPD-Abgeordnete, darunter Erhard Auer, veranlassen, dass die Anordnung durch Kriegsminister Philipp von Hellingrath aufgehoben wird. Soldaten, die keinen Dienst haben, wird erlaubt, die Kaserne zu verlassen. Ein Teil der Soldaten wird als Bereitschaft zurück behalten. 

8. November 1918
Ein Kasernenrat ist zu bilden

München * Der Soldatenrat erlässt die Weisung, dass in jedem militärischen Standort in München ein aus zehn Soldaten bestehender Kasernenrat zu wählen ist: „Dieser übernimmt die Leitung der Kaserne. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.“ 

9. November 1918
Innenminister Auer gegen Einmischungsversuche der Räte

München * In einer Bekanntmachung des Innenministers Erhard Auer wird erläutert, dass „bis auf weiteres die sämtlichen Stellen, die bisher mit der Versorgung der Bevölkerung sowie mit der Überwachung und Regelung des Verkehrs mit Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs betraut waren, weiter arbeiten“.

Nur diese offiziellen Stellen dürfen entsprechende Anordnungen erlassen und durchführen. „Unberechtigte Einmischung Dritter wird nicht geduldet werden.“ Das richtet sich eindeutig gegen Einwirkungsversuche der Räte. 

10. November 1918
Stadtkommandant Arnold wird abgesetzt

München * Der Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, informiert die Bevölkerung von der Absetzung des bisherigen Stadtkommandanten Arnold und lässt dessen Anordnungen für ungültig erklären.

11. November 1918
Die Oberste Heeresleitung soll die Disziplin aufrecht erhalten

Berlin * Der Rat der Volksbeauftragten ermächtigt die Oberste Heeresleitung - OHL, Anordnungen zu treffen, mit denen die notwendige Disziplin aufrecht erhalten werden soll.

Dagegen gibt es heftige Proteste der Soldatenräte, was die Regierung zur Präzisierung seiner Anordnung zwingt. Die Ermächtigung soll nur für die Durchführung der Waffenstillstandsbedingungen gelten. 

13. November 1918
Eine organisatorische Anordung für die Soldatenräte

München - Freistaat Bayern * Eine Anordnung, unterzeichnet von Ministerpräsident Kurt Eisner, dem Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, und dem Vorsitzenden des Vollzugsausschusses, Fritz Sauber, für die Soldatenräte in ganz Bayern bestimmt,

  • dass neben den Kasernenräten auch Lazaretträte als Vertretungen der Verwundeten zu wählen sind,
  • dass Vertrauensmänner auf Divisionsebene gewählt werden sollen. (Sie werden später Garnisionsräte genannt.),
  • dass die Gesamtheit der Soldatenräte ihre Zusammenfassung in einem Vollzugsausschuss findet,
  • dass der Vollzugsausschuss seinerseits zwei Bevollmächtigte abordnen soll, die mit dem Minister für militärische Angelegenheiten „in innigster Fühlung zusammenarbeiten“ werden. 
17. Dezember 1918
Neue Bestimmungen für die Arbeiterräte

München * Die Regierung erlässt Bestimmungen über Organisation und Befugnisse der Arbeiterräte. Sie lösen die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte ab. Eine inhaltliche Verbesserung über die Befugnisse der Räte bringen die Bestimmungen nicht. Es bleibt bei der Vorrangstellung der Behörden.

Die Bestimmungen für die Arbeiterräte bleibt die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Arbeiterräte, bis der Landtag am 21. Mai 1920 das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte beschließt. 

Die Anordnung enthält drei wichtige Sonderbestimmungen, deren Auswirkungen sich auf den ersten Blick nicht gleich offenbaren. 

  • Soldatenräte sind von den Arbeiterräten völlig zu trennen. Ihre Bezahlung erfolgt ausschließlich durch den Militärhaushalt.
  • Die Bauernräte sind mit den Arbeiterräten zusammenzuschließen.
  • Nur Arbeiterräte haben das Recht auf staatliche Bezüge. 
19. Dezember 1918
Den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt bestätigt

München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt der provisorischen Regierung den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt. In der Begründung zu einem Urteil über die Rechtsgültigkeit einer Verordnung heißt es:

„Die gesetzgebende Gewalt ist ein Ausfluss der Staatsgewalt. Sie steht dem zu, der die Staatsgewalt tatsächlich innehat, also zurzeit der Regierung des Volksstaates Bayern. Die Anordnungen der Regierung haben deshalb verbindliche Kraft.“ 

27. Februar 1919
Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten

München * Zum Schutze der Räterepublik wird verfügt, dass Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten sind. Ab 19 Uhr müssen alle Nichtdiensttuenden und Zivilisten die Straßen verlassen haben. Die vom Stadtkommandanten Oskar Dürr und vom Polizeipräsidenten Josef Staimer unterzeichnete Anordnung wird in der Bayerischen Staatszeitung veröffentlicht. 

7. April 1919
Die Regierung des Freistaates Bayern ist nicht zurückgetreten

Nürnberg - München * Mit einer neu gegründeten Propagandaabteilung beginnt der publizistische Kampf gegen die Räteregierung in München. Ein Flugzeug wird angeschafft, das noch am Abend über München und dem Umland der Stadt Flugblätter mit folgendem Inhalt abwirft:

  • „Die Regierung des Freistaates Bayern ist nicht zurückgetreten. 
  • Sie hat ihren Sitz von München verlegt. 
  • Die Regierung ist und bleibt die einzige Inhaberin der Gewalt in Bayern und ist allein berechtigt, rechtswirksame Anordnungen zu erlassen und Befehle zu erteilen.“ 
12. April 1919
Der Zentralrat bestimmt den Inhalt der Bayerischen Kurier

München * Der konservative Bayerische Kurier gibt seinen Lesern bekannt:

„Nach neuerlicher Anordnung des Revolutionären Zentralrats wird der gesamte Inhalt des ‚Bayer. Kurier‘ von der Pressabteilung des Revolutionären Zentralrats bestimmt. Das Blatt hat auch den gesamten Raum dem Revolutionären Zentralrat zur Verfügung zu stellen.“ 

16. April 1919
Die Wirtschaftskommission des Vollzugsrats droht Unternehmen

München * In einem Anschlag der Wirtschaftskommission des Vollzugsrats heißt es: „Wer sein Geschäft böswillig schließt, wird sofort dem Revolutionstribunal übergeben und sein Geschäft wird nationalisiert.“ Diese Anordnung gilt für Lebensmittelgeschäfte, Speditionen, Apotheken, Drogerien, Konditoreien und Cafés. 

16. April 1919
Der Goldvorrat der Reichsbank wird beschlagnahmt

München * Auf Anordnung des Revolutionären Bankrats werden die Safes der Münchner Banken geöffnet. Der Gold- und Papiergeldvorrat der Reichsbank wird beschlagnahmt. Der Volksbeauftragte für das Finanzwesen, Emil K. Maenner, empfindet die Beschlagnahme der Stahlkammern in den Banken als „politischen Diebstahl“

17. April 1919
Offizieller Haftbefehl erlassen und nachgeschoben

München * Gegen die am 13. April im Wittelsbacher Palais festgenommenen Personen, darunter Erich Mühsam, wird erst jetzt ein offizieller Haftbefehl erlassen. 

Eine schriftliche Haftanordnung des Staatsanwalts lag bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor. 

21. März 1934
Ein durchinszenierter Auftritt an der Autobahn-Baustelle

Unterhaching * Der Tag soll nach dem Willen der Nationalsozialisten als „Großkampftag der Arbeitsschlacht“ in die Annalen eingehen. Es wird das Bild einer zupackenden NS-Herrschaft vermittelt, die Menschen mit dem Bau der „Straßen des Führers“ schnell in Arbeit bringt.

Der durchinszenierte Auftritt, bei dem Adolf Hitler auf der Reichsautobahn-Baustelle den Beginn der „Arbeitsschlacht“ gegen die Arbeitslosigkeit verkündet, erzielt die gewollte Wirkung. Das Ereignis bei Unterhaching begründet den Mythos vom Wirtschaftswunder und von den Autobahnen, die dem NS-Regime zu verdanken seien.

Die Propaganda-Schau soll über den Ort hinauswirken. Man hat Tausende Arbeiter herangekarrt und lässt diese mit geschulterten Spaten antreten. Im gesamten Land ruht die Arbeit. In Behörden, Betrieben und Schulen sind auf Anordnung Radiogeräte anzuschalten. 180 Journalisten ausländischer Zeitungen sind anwesend. 

5. Juni 1937
Rupert Mayer wird wegen Nichtbeachtung des Redeverbots inhaftiert

München * Pater Rupert Mayer wird wegen „Nichtbeachtung des Redeverbots“ in der Gestapo-Zentrale im Wittelsbacher Palais, dann im Corneliusgefängnis und schließlich im Gefängnis Stadelheim inhaftiert.

Die Anklage vom 7. Juli wird ihm vorgeworfen: „[...] fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben“.

28. April 1938
Die geplanten Bauten auf der Theresienwiese werden weggelassen

Berlin - München-Theresienwiese * In einer Anordnung Adolf Hitlers sollen bei der Bekanntgabe der Bauvorhaben für München „die nur für eine gewisse Zeit, nämlich für Ausstellungszwecke zu erstellenden Baulichkeiten auf der Wiese im Planbild weggelassen werden“, denn die „Wiese (gemeint ist natürlich das Oktoberfest) ist für den Münchener etwas Heiliges, mit ihr verbindet sich eine alte Tradition und an sie darf nicht getastet werden“

9. März 1939
Probleme bei der Finanzierung des Hauses der Deutschen Architektur

München-Lehel * In einer Vormerkung an Oberbürgermeister Fiehler wird neben den Problemen der Finanzierung des Hauses der Deutschen Architektur auch die Räumung der Wohnungen und Unterbringung der Mieter angesprochen. „Durch Zusammenlegung der Juden [Münchens] in insgesamt 800 Wohnungen würden 1000 Wohnungen frei“, lautet die Empfehlung für die Entmietung, die nach Anordnung Hitlers ohne Härte [!] vor sich gehen sollte. 

7. August 1940
Pater Rupert Mayer wird ins Kloster Ettal verbannt

Ettal * Pater Rupert Mayer wird wegen seines bedrohlichen Gesundheitszustandes und auf Anordnung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, für den Rest des Krieges ins Kloster Ettal verbannt. Er muss im Kloster leben, darf das Klostergelände nicht verlassen und keine Messen in der Öffentlichkeit zelebrieren.

13. Juni 1956
Forderung nach Wiedererrichtung des Ludwig II.-Denkmals

München-Nymphenburg * Am 70. Todestag von König Ludwig II. bildet sich in Schloss Nymphenburg ein Komitee, das den Freistaat und die Stadt auf den leeren Platz an der Corneliusbrücke hinweisen soll, wo sich bis Mai 1942 das Ludwig-II.-Monument befand und das auf Anordnung des Reichsministeriums des Inneren - als einziges Königsdenkmal Münchens - abgebaut und in Hamburg zur Gewinnung von kriegswichtiger Munition eingeschmolzen worden war.

21. Mai 1965
Die Queen in München

München * Die englische Königin und ihr Ehemann Prinz Philip treffen im Rahmen ihrer Deutschlandreise bei eher kühlem Frühlingswetter in München ein. Ihr Aufenthalt dauert 14 Stunden. Lange genug, um in den Straßen der Landeshauptstadt eine wahre Volksfeststimmung herrschen zu lassen. Hunderttausende säumten die Straßen und bereiteten der freundlich lächelnden und jugendlich wirkenden Queen bei ihrer Fahrt im offenen Wagen frenetische Ovationen. Ministerpräsident Alfons Goppel drückte diese Stimmung mit den Worten aus: „Die Herzen des bayerischen Volkes schlagen Eurer Majestät entgegen!“

Die Bayern widersetzten sich allen von oben erlassenen Anordnungen zum Aufenthalt der Queen und gestalteten den Besuch weitgehend nach ihrem eigenen Willen. Die Staatsregierung reizte mal wieder alle Möglichkeiten aus, um vor der Weltöffentlichkeit ihr ausgeprägtes weiß-blaues Staatsbewusstsein zu zelebrieren und mithilfe von Zeremoniell und Symbolik souveräne Staatlichkeit zu beweisen. 

Auf Veranlassung des bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel spielt die Blaskapelle beim Ankommen des Sonderzuges der britischen Königin Elisabeth die Bayerische Nationalhymne, obwohl der Bundespräsident Heinrich Lübke dies der Staatsregierung zuvor ausdrücklich untersagt hatte.  

Die königlichen Gäste von der Insel mussten sich alle Strophen der „Bayern-Hymne“ anhören, was Prinz Philip zur Bemerkung hinreißen lässt: „Oh, ein ganzes Konzert.“ 

Wegen der „Bayern-Hymne“ schlitterte die Bundesrepublik Deutschland beinahe in eine Staatskrise. Der bayerische Ministerpräsident riskierte wegen seines Trotzes ein Verfahren wegen „separatistischer Machenschaften“. Letztlich stärkte der Queen-Besuch nicht nur den Freistaat Bayern, sondern auch die Popularität des Ministerpräsidenten Alfons Goppel.

15. März 2020
Kommunalwahl trotz Corona

Freistaat Bayern • Im Freistaat Bayern finden die Kommunalratswahlen trotz der heraufziehenden Corona-Pandemie statt. Da Wahlhelfer reihenweise absagen, werden Lehrer (Beamte) per Anordnung für diese Tätigkeit zwangsverpflichtet.