Münchner Zeitensprünge
2000
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um 4. Oktober 1226
Es kommt zu langanhaltenden Flügelkämpfen bei den Franziskanern

Rom-Lateran * Unmittelbar nach dem Tod des Ordensgründers Franz von Assisi kommt es zu langanhaltenden Flügelkämpfen zwischen den gemäßigten Konventualen, die die Armutsregeln abschwächen wollen und den Spiritualen, die sich als die „wahren Nachfolger“ Franziskus’ sehen und auf die strikte Einhaltung des Armutsgelübdes beharren.

14. Mai 1608
Die protestantischen Stände gründen die Union

Auhausen * Aufgrund der Donauwörther Ereignisse und zunehmender Spannungen mit den Katholiken gründen protestantische Reichsstände in Auhausen an der Wörnitz im Fürstentum Ansbach die Union, ein Defensivbündnis. Durch den Beitritt weiterer Stände wächst die Zahl der Mitglieder auf insgesamt acht Fürsten, den Grafen von Oettingen und 17 Städte an. 

Christian I. von Anhalt-Bernburg übernimmt das Direktorium der Union, die er durch Bündnisse mit England, den Niederlanden und Schweden außenpolitisch absichert. 

um 10. Mai 1624
Einigung mit Zugeständnissen nach anhaltenden Schwierigkeiten

Freising - Au * Obwohl der Unterhalt der geplanten Pfarrei Neudeck und der Carl-Borromäus-Kirche gesichert ist, bereitet das Sankt-Veit-Stift nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten, sodass erst jetzt der Freisinger Bischof eine Einigung erzielen kann, dafür aber fast alle Forderungen der Gegenseite akzeptieren muss. 

um 1668
Der Kleinwirt spendiert ein Grundstück für die neue Wolfgangs-Kapelle

Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, übergibt Kurfürst Ferdinand Maria ein Grundstück neben seinem Haus, auf dem der Landesherr die neue Wolfgangskapelle errichten will. Das alte, aus Holz erbaute Kircherl ist im Laufe der Jahre baufällig geworden. Auf „unterthänigstes anhalten etlicher gewißer persohnen, welche auß Irer zu den heyligen Wolfgang tragenden Devotion, dessen im Dorff Haidhausen stehende vnd Paufellige kleine Capelle zu reparieren vnd zu erweitern vorhabens“.

Nun erteilt Kurfürst Ferdinand Maria die Genehmigung zum Neubau und bewilligt darüber hinaus fünfhundert Gulden. Und unser Kleinwirt war eben nicht nur ein frommer Mann, sondern auch ein cleverer Geschäftsmann. Kein Wunder, dass nach dieser sozialen Tat das Schankrecht für Braunbier nicht mehr lange auf sich warten lässt. 

18. Mai 1704
Wildeste Gerüchte verbreiten sich in der Stadt

München * Durch die Visionen und Prophezeiungen der Maria Anna Lindmayr verbreiteten sich bald in der ganzen Stadt die wildesten Gerüchte. Die - berechtigten - Ängste der Bevölkerung vor einem drohenden Krieg und den daraus resultierenden Auswirkungen führen noch am Dreifaltigkeitstag, am 18. Mai, zu einem Volksauflauf.

Der Kurfürstliche Geheime Rat lässt daraufhin die Prediger anweisen, sie sollen gegen die „Ausstreuungen einer gewissen Person“ vorgehen und die Bevölkerung zu „Buße, Tugend und Frömmigkeit“ anhalten.

Die „fromme Marianndl“ wendet sich nun an den Freisinger Fürstbischof Franz von Eckher von Kapfenberg und Lichteneck, der sie von einer „Kommission hochangesehener Geistlicher“ untersuchen lässt. Die Kommission stellt in ihrem Gutachten fest, dass die Lindmayr „in etlich sachen eine mehr als natürliche erkandnuß“ habe.

War die Lindmayrin zuvor in der Stadt noch umstritten, so ist nun die Mehrheit von der Mystikerin überzeugt. Maria Anna Lindmayr ist sich sicher, dass Gott die schlimmsten Gefahren nur dann von der Stadt abwende, wenn man ihm eine „Kirche zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit“ geloben würde. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, erklärt sie, dass ihr dies schon mehrmals geoffenbart worden sei. 

2. Januar 1788
Der Knigge-Ratgeber erscheint

Hannover * Der Ratgeber „Über den Umgang mit Menschen" von Adolph Freiherr von Knigge erscheint. Der Verleger ist Philipp Reclam (der Ältere). 

Knigge wollte keinen Benimmratgeber im heutigen Sinn schreiben, sondern ein philosophisch-moralisches Werk, in deren Mittelpunkt stehen:

  • der gegenseitige Respekt
  • Toleranz
  • Menschenkenntnis
  • vernünftiger, aufgeklärter Umgang miteinander. 

 

Knigge wandte sich gegen:

  • Standesdünkel
  • blinde Autorität
  • höfische Heuchelei 

Erst im 19. Jahrhundert wurde „der Knigge“ fälschlich zum reinen Benimmkodex umgedeutet – eine Verkürzung, die bis heute anhält.

13. Oktober 1810
Zahnweh in der Hochzeitsnacht

München * Die Kronprinzessin ist durch die Aufregungen der letzten Tage erschöpft und will den Ball frühestmöglich verlassen. Das liegt aber nicht nur an den anstrengenden Festivitäten, sondern vor allem an ihren seit Tagen anhaltenden Zahnschmerzen, die ihr schon die Hochzeitsnacht verleidet hatten.

Therese verlässt den Hofball sehr zeitig. Ludwig begleitet seine Frau in die Residenz, kehrt aber alleine noch einmal zu den Tanzenden zurück. Seinem Tagebuch vertraut der Bayernprinz am Morgen danach seine entlarvenden und berechnenden Gedanken an, indem er schreibt: „Mir machte es wenig Vergnügen, aber ich tat es, um meine Freiheit zu zeigen und damit meine Frau nicht glaube, ich müsse, weil sie es getan, wegbleiben. […] So tue ich schon jetzt so viel möglich, bei Nacht schlafe ich in meinem Zimmer, nur zu Besuch zu meiner Frau kommend. […]  Man muß sich gleich anfangs auf den Thron setzen, wie man ihn für die Folge will. So schicke ich mich in den Ehestand, fühle mich nicht unglücklich“.

Und seiner Lieblingsschwester Charlotte bekennt Ludwig: „Ausgezeichnet ist Therese durch ihr Herz, durch Vernunft, Schönheit, keine bessere Frau würde ich mir wünschen, aber leidenschaftslos verehelichte ich mich, es mag vorteilhafter sein für die Zukunft.“

Vertraute Kreise sehen die Zukunft der Ehe weniger rosig und trauen ihr - ganz im Gegenteil - nur sehr wenig Bestand zu. 

1825
Bevölkerungsvermehrung und Gewerbeverfassung angestrebt

Königreich Baiern * Eine seit Jahren anhaltende Diskussion über die zu ergreifenden Maßnahmen

  • zur Verbesserung der öffentlichen Finanzen und damit
  • einer Abwehr eines Staatsbankrotts sowie
  • die Anhebung des allgemeinen Wohlstands

führen zum Wunsch nach einer

  • Vermehrung der Bevölkerungszahl und
  • der Liberalisierung der Gewerbeverfassung. 
17. November 1828
König Ludwig I. vergeht die Lust am Liberalismus

München-Kreuzviertel * Die erste Stände-Versammlungen unter der Leitung von König Ludwig I. findet in der Zeit vom 17. November 1827 bis 18. August 1828 statt. Der bayerische Monarch ist gemeinsam mit seinem Leitenden Minister Georg Friedrich Freiherr von Zentner mit großen Erwartungen an dieses Zusammentreffen herangetreten. Die königlich angeordnete prunkvolle Eröffnung der Stände-Versammlung soll eine neue Ära einleiten.  

Der Hinweis in Ludwigs Thronrede erweckt liberale Hoffnungen, auch wenn der König betont, dass ihm die Religion das Wichtigste sei. Das Einbringen von 39 Gesetzentwürfen in beide Kammern durch König Ludwig I. schürt die hohen Erwartungen zusätzlich.  

Doch die Ernüchterung tritt auf beiden Seiten sehr schnell ein. Die Mandatsträger der beiden Kammer wollen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen königlicher Politik verstanden wissen. Und der autokratische und ungeduldige Monarch zeigt sich enttäuscht von dem vielfältigen parlamentarischen Widerstand, den er nicht nach seinem Willen brechen kann. Deshalb vergeht ihm schlagartig die Lust am Liberalismus und an den Reformen.  

Kaum hatte er die politische Verantwortung übernommen, soll sich bei ihm eine lebenslang anhaltende Entfremdung gegenüber der Verfassung einstellen. 

4. April 1847
Der Münchner Bahnhof fällt einem Brandanschlag zum Opfer

München-Maxvorstadt * Einem Brandanschlag auf den Münchner Bahnhof, eine Holzkonstruktion etwa auf der Höhe der heutigen Hackerbrücke, fällt nicht nur das Gebäude, sondern auch sechs Waggons samt der darauf gelagerten 300 Scheffel Weizen zum Opfer.

Vermutlich machen die unbekannt gebliebenen Täter die Eisenbahn für die seit mehreren Jahren anhaltende Teuerung des Getreides verantwortlich. Denn schon bald hieß es: „Zu meinen Zeiten hast nix von Dampfwagen g'hört! Alles ist ruhig sein Weg gangen; aber desto mehr Dampfnudeln hat's geben; und je mehr Dampfwagen herkommen, desto rarer werden die Dampfnudeln! Die Zeit wird immer schlechter!“

1866
Ausbau und neue Standorte entlasten die Akademie

München-Kreuzviertel * Um der anhaltenden Raumnot der Akademie der Bildenden Künste zu begegnen, wird am Chor der Michaelskirche ein Querbau errichtet. Zusätzlich werden externe Räume angemietet und mehrere Ateliers in den 1854 erbauten Glaspalast verlegt. 

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
15. Februar 1871
Weitreichende deutsche Forderungen

Bordeaux - Versailles • Die deutschen und die französischen Verhandlungsführer einigen sich auf eine Verlängerung des Waffenstillstands bis zum 26. Februar und weiten ihn auf ganz Frankreich aus. Das Deutsche Reich forderte von Frankreich

  • das Elsass und Teile von Lothringen,
  • dazu eine Entschädigung von sechs Milliarden Goldfranc
  • sowie eine Parade der deutschen Truppen in Paris.
  • Die Besetzung der Stadt sollte bis zur Unterzeichnung eines vorläufigen Friedensvertrages anhalten.
  • Bis zur Abwicklung der vollständigen Zahlung - vorgesehen ist der 2. März 1874 - sollen deutsche Truppen stationiert bleiben und Teile des Landes besetzen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

13. Oktober 1886
Die Öffentlichkeit erfährt von der Krankheit des Prinzen Otto

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten informiert die Bevölkerung ausführlich über die Lebensumstände und den Gesundheitszustand des neuen Bayernkönigs Otto I.. Die Öffentlichkeit erfährt erst jetzt, dass Prinz Otto an Verrücktheit oder Paranoia leidet.

„Der kranke König wird durch anhaltende Sinnestäuschungen (Halluzinationen) und Wahnvorstellungen so sehr vom realen Leben abgezogen, daß der Nichtunterrichtete [...] jeden geistigen Zusammenhang des Monarchen mit der Außenwelt für aufgehoben hält. Nur gelegentlich zeigen sich vorhandene Reste normaler Geisteskräfte. [...] Die Prognose geht mit Bestimmtheit dahin, daß an Heilung nicht gedacht werden kann. Auf die Lebensdauer hat das Leiden keinen Einfluß.“

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

2. August 1906
Der Reichstag lehnt weiteres Geld für die Kolonialkriege ab

Berlin * Durch den anhaltenden und mit hohen Kosten verbundenen Kolonialkrieg zuerst gegen die Herero und jetzt gegen die Nama ist die deutsche Regierung gezwungen, im Deutschen Reichstag einen Nachtragshaushalt in Höhe von 29 Millionen Reichsmark zu beantragen.

Vor allem die SPD verweigert angesichts der „rücksichtslosen Kriegsführung“ mit zahlreichen Opfern ihre Zustimmung. Auch der Zentrumsabgeordnete Matthias Erzberger kritisiert die Ausgaben scharf und argumentiert gegen die Kolonialkriege, weshalb auch die Zentrumsfraktion - zum Teil gegen ihren Willen - den Nachtragshaushalt ablehnt.

Vertreter beider Parteien wollen der in Deutschland vorherrschenden patriotischen Kolonialbegeisterung eine realistischere Sicht auf die Lage in den Kolonien entgegensetzen, um den in Deutsch-Südwestafrika tobenden Krieg zu beenden. 

4. August 1914
Erklärung zum unberechtigten Einmarsch ins neutrale Belgien

Berlin - Brüssel * Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg gibt vor dem Reichstag eine Erklärung zum unberechtigten Einmarsch ins neutrale Belgien ab. Die Reaktionen der Abgeordneten finden sich in den eckigen Klammern wieder:  

„Meine Herren, wir sind jetzt in der Notwehr; [lebhafte Zustimmung] und Not kennt kein Gebot! [Stürmischer Beifall]
Unsere Truppen haben Luxemburg besetzt, [Bravo!] vielleicht schon belgisches Gebiet betreten. [Erneutes Bravo.]  

Meine Herren, das widerspricht den Geboten des Völkerrechts. Die französische Regierung hat zwar in Brüssel erklärt, die Neutralität Belgiens respektieren zu wollen, so lange der Gegner sie respektiere. 

Wir wussten aber, dass Frankreich zum Einfall bereit stand. [Hört! Hört!]
Frankreich konnte warten, wir aber nicht! Ein französischer Einfall in unsere Flanke am unteren Rhein hätte verhängnisvoll werden können. [Lebhafte Zustimmung.]  

So waren wir gezwungen, uns über den berechtigten Protest der luxemburgischen und der belgischen Regierung hinwegzusetzen. [Sehr richtig!]
Das Unrecht - ich spreche offen - das Unrecht, das wir damit tun, werden wir wieder gutzumachen suchen, sobald unser militärisches Ziel erreicht ist. [Bravo!]

Wer so bedroht ist wie wir und um sein Höchstes kämpft, der darf nur daran denken, wie er sich durchhaut! [Anhaltender brausender Beifall und Händeklatschen im ganzen Hause und auf den Tribünen.]
Meine Herren, wir stehen Schulter an Schulter mit Österreich-Ungarn“

um 17. Dezember 1917
Einschränkungen bei der Versorgung

Königreich Bayern * Die anhaltende Kälte führt vor allem in den bayerischen Großstädten zu Einschränkungen in der Brennstoff- und Lebensmittelversorgung. 

13. Mai 1981
SoKo Theresienwiese: Gundolf Köhler dürfte als Alleintäter gehandelt haben

München * Nach acht Monaten stellt die Sonderkommission Theresienwiese ihre Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat ein und präsentiert den 187-seitigen vorläufigen Abschlussbericht. 

  • 860 Spuren wurden verfolgt und in die puzzleartige Rekonstruktion der Tat eingepasst.
  • Die Beamten haben 1.800 Zeugen vernommen und 1.500 Asservate begutachtet.

Die Quintessenz lautet: 
„Gundolf Köhler dürfte als Alleintäter gehandelt haben. Für eine Mittäterschaft oder auch nur Mitwisserschaft anderer an dem Sprengstoffanschlag auf das Münchner Oktoberfest ließen sich keine konkreten Anhaltspunkte erkennen“.

Seine rechtsextremistische Einstellung wird durch Nachforschungen bestätigt. Ebenso, dass er in den Jahren 1975/76 an Übungen der am 30. Januar 1980 verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann teilgenommen hat. Die These vom verwirrten Einzeltäter ist seitdem die offizielle Version.