Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
15. November 1918
Die Einführung von Angestelltenräten gefordert

München - Freistaat Bayern * Die Vereinigten Verbände des bayerischen Verkehrspersonals und der Bayerische Beamten- und Lehrerbund fordern von der Regierung, dass bei allen Ministerien Angestelltenbeiräte errichtet werden. 

19. November 1918
Angestelltenräte in den Ministerien einrichten

München - Freistaat Bayern * Die Vereinigten Verbände des bayerischen Verkehrspersonals fordern ihre angeschlossenen Organisationen dazu auf, bei den einzelnen Ministerien sofort Angestelltenräte zu errichten und legen dafür Richtlinien vor. 

23. März 1919
Einführung der Betriebsräte auf SPD-Konferenz beschlossen

Weimar * Die SPD-Parteikonferenz beschließt die Einführung der Betriebsräte:

  • „Zur Mitwirkung an Sozialisierungsmaßnahmen, zur Kontrolle sozialistischer Betriebe, zur Überwachung der Gütererzeugung und Verteilung im gesamten Wirtschaftsleben sind gesetzlich geordnete Arbeitervertretungen zu schaffen.
  • In dem zu diesem Zweck schleunigst zu schaffenden Gesetz sind Bestimmungen zu treffen über die Wahl und Aufgaben von Betriebs-, Arbeiter- und Angestelltenräten, die bei der Regelung der allgemeinen Arbeitsverhältnisse gleichberechtigt mitzuwirken haben.
  • Es sind weiter Bezirksarbeiterräte und ein Reichsarbeiterrat vorzusehen, die vor dem Erlass wirtschaftlicher und sozialpolitischer Gesetze ebenso wie die Vertretungen aller übrigen schaffenden Stände gutachtlich zu hören sind und selbst Anträge auf Erlass solcher Gesetze stellen können.
  • Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Verfassung der deutschen Republik festzulegen.“