Münchner Zeitensprünge
2000
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13. Januar 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird als Angeklagter vorgeladen

Worms * Auf dem Hoftag zu Worms wird der eigentliche Ankläger Herzog Heinrich als Angeklagter vorgeladen. Er ist sich über die gegen ihn eingeleitete Aktion im Klaren und glaubt nicht mehr daran, sein Recht zu erlangen. Die Verweigerung von Chiavenna hat ihn in die Isolierung geführt. Aus den verschiedensten und zum Teil weit zurückliegenden Gründen haben sich der Kaiser, der Kölner Erzbischof sowie viele sächsische Bischöfe und Adelige gegen den Löwen verbündet.

Der Gerichtstag bringt ihnen den ersten Erfolg: Da sich Heinrich weigert zu erscheinen, macht er sich, da er „die Majestät verachtete“, der Rechtsverweigerung, der contumancia, schuldig.

Kaiser Friedrich I. Barbarossa kommt das Nichterscheinen des Herzogs gerade recht, da er sich auf diesem Wormser Hoftag die schwäbischen Welfenbesitzungen, die er nur wenige Wochen zuvor trotz des Erbvertrags zwischen Welf VI. und Heinrich dem Löwen gekauft hatte, formell übertragen lässt. 

14. Oktober 1307
Eine Liste beinhaltet die Verbrechen der Templer

Paris * Ein Manifest wird veröffentlicht, das die Verbrechen der Templer beinhaltet:

  • Häresie [Abkehr vom wahren Glauben],
  • Blasphemie [Gotteslästerung],
  • obszöne Riten,
  • Homosexualität und die
  • Anbetung eines Götzen namens Baphomet. 

Nach bis heute durchaus geläufigen Methoden konstruiert König Philipp IV. ein Anklagegebäude, dessen Vorwürfe er durch unter der Folter erpresste Geständnisse erhärtet.

Im Templerprozess lässt Philipp IV. durch den französischen Generalinquisitor Anklage auf Häresie und Blasphemie gegen den Orden erheben, wobei in der Regel die Geständnisse der zahlreich angeklagten Ordensmitglieder unter der Folter erpresst werden.

1326
Ockhams Ansichten werden als „häretisch oder irrig“ bezeichnet

Avignon * Im abschließenden Gutachten werden von 51 Lehrsätzen Occhams 29 als „häretisch oder irrig“, die übrigen 22 als „möglicherweise falsch“ bezeichnet.

Unter anderem wurde Ockham des „Pelagianismus“ für schuldig befunden. [Der „Pelagianismus“ lehrt, dass die menschliche Natur – von Gott stammend – auch göttlich ist und dass der sterbliche Wille in der Lage sei, ohne göttlichen Beistand zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.

Damit steht seiner Verurteilung durch Papst Johannes XXII. nichts mehr im Wege, doch Ockham bleibt bis 1328 als Angeklagter in Avignon und es kommt aus unbekannten Gründen zu keinem Urteil.

um 30. Juni 1415
Jan Hus schwört seinen Lehren nicht ab

Konstanz * Böhmische und mährische Adlige haben erreicht, dass Jan Hus auf dem Konzil von Konstanz sich selbst und seine Lehren öffentlich verteidigen kann. Das Konzil verlangt von Jan Hus „den Widerruf und die Abschwörung seiner Lehren“. Der als Häretiker Angeklagte lehnt dies jedoch ab. 

1589
In Schwabmünchen beginnen die Hexenverfolgungen

Schwabmünchen * In dem zum Hochstift Augsburg gehörenden Schwabmünchen beginnen die Hexenverfolgungen, wo der als Hexenbischof bekannte Marquard II. vom Berg bald das Gefängnis erweitern lassen muss, um die Angeklagten unterzubringen. Hierher kommt der Biberacher Hexenspezialist Christoph Hiert. Das Ergebnis des bischöflichen Hexenwahns sind 27 Hinrichtungen. 

24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“

um August 1589
Der Schongauer Hexenprozess beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem

  • das Wettermachen, 
  • das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
  • das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
  • sexuellen Umgang mit dem Teufel und
  • nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt. 

30. Oktober 1589
Anwendung der Folter bei den Werdenfelder Hexen

Freising - Werdenfelser Land * Aus Freising geht der Befehl in die Grafschaft Werdenfels, gegen die der Hexerei Angeklagten Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia die Folter anzuwenden.

Damit ist der Ausweitung des Hexenprozesses Tür und Tor geöffnet. Durch die über die Folter herausgepressten Geständnisse werden etwa 180 Personen in den Prozess einbezogen. Am Ende werden 50 Frauen und ein Mann der Hexerei schuldig befunden und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält. 

1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

1631
Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse im Herzogtum Westfalen

Westfalen * Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse kostet während der Zeit von 1626 bis 1631 nachweislich etwa 574 Angeklagten im Herzogtum Westfalen das Leben. Durch die von Kurfürst Ferdinand von Köln erlassene Hexenprozessordnung enden nahezu alle Anklagen mit einem Todesurteil. 

29. Juli 1833
Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes endet mit Freispruch

Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten. 

König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt. 

1897
Das Ende des Rügebrauchs vor Gericht

Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt. 

23. August 1916
Karl Liebknecht zu über vier Jahren Zuchthaus verurteilt

Berlin * Das Urteil gegen Karl Liebknecht lautet in der zweiten Instanz: „Der Angeklagte wird wegen versuchten Kriegsverrat in Tateinheit mit erschwertem Ungehorsam im Felde sowie wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt mit vier Jahren und einem Monat Zuchthaus bestraft. Zugleich wird auf Entfernung aus dem Heere, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von sechs Jahren […] erkannt.“ 

Hugo Haase, der bis März 1916 immerhin SPD-Vorsitzender ist, setzt sich vergeblich für Liebknechts Freilassung ein. 

10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
28. April 1919
Vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik bewahren

München-Maxvorstadt * Bis zum Zusammenbruch der Räterepublik sitzen die Revolutionsgerichte über rund 300 Personen zu Gericht. In den drei Wochen Ihrer Tätigkeit gelingt es den Richtern weitgehend, die Angeklagten vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik zu bewahren. 

2. Mai 1919
52 ehemaligen russischen Kriegsgefangene werden erschossen

Gräfelfing * Die 52 russischen Kriegsgefangenen aus dem Lager Puchheim werden in der Volksschule Gräfelfing vor ein selbsternanntes Feldgericht gestellt - ohne Berufsrichter. Die Angeklagten haben zudem keine Möglichkeit sich zu verteidigen.

Bei Tagesanbruch werden sie in einer Kiesgrube in Gräfelfing erschossen. Man wirft ihnen vor, auf Seiten der Räterepublik und der Roten Armee gekämpft zu haben. 

3. Mai 1919
Die Emotionenn der Regierungssoldaten werden aufgepuscht

München * Bei der Gerichtsverhandlung im Oktober 1919 wegen der Ermordung der 21 Kolpinggesellen erklärt der angeklagte Schütze Jakob Müller, dass ihm und seinen Kameraden von den Vorgesetzten gesagt wurde, die Spartakisten haben am 2. oder 3. Mai in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs eine achtzig Mann starke Patrouille von Regierungssoldaten bis auf vier Mann niedergemetzelt.

Diese Falschinformationen lassen bei den Soldaten freilich den Hass auf die Roten ins Unendliche wachsen. 

1. September 1919
Der erste Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt

München-Au * Der erste Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt. Er wird bis zum 18. September andauern. Es geht um den Mord an zehn Geiseln am 30. April im Hof des Luitpold-Gymnasiums. Von den 16 Angeklagten werden sechs zum Tode verurteilt. Sieben Angeklagte werden zu 15 Jahre Zuchthaus verurteilt. 

16. Januar 1920
Graf Anton von Arco auf Valley zum Tode verurteilt

München * Da sich die Richter und der Verteidiger über die Wertung der Tat im Grunde einig sind, ergeht das Urteil gegen Graf Anton von Arco auf Valley bereits um 16.08 Uhr. Es wird vom Landgerichtsdirektor Georg Neithardt gesprochen und lautet:

  • „[...] wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode und in die Kosten verurteilt.“
  • Es lässt sich einfach nicht umgehen anzuführen: „Der Angeklagte führte die Tötung nach einem wohlbedachten Plan mit Überlegung aus.“ 

Die Justiz öffnet sich aber gleich selbst die Tür für ihr weiteres Vorgehen. Am Ende des Urteils stehen die bemerkenswerten Zeilen: „Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen, politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und seinem Vaterland entsprang und ein Ausfluss seines Draufgängertums und der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung gegen Eisner war, weil ferner der Angeklagte seine Tat in allen ihren Einzelheiten ohne jeden Versuch der Beschönigung oder Verschleierung mit offenem, edlem Mute in achtungsgebietender Weise als aufrechte Persönlichkeit eingestand.“

Graf Arco nimmt sein Todesurteil mit vollkommener Ruhe zur Kenntnis und ruft in seinem Schlusswort die Zuhörer zum Aufbau einer nationalen Zukunft auf. Stürmischer Beifall erhebt sich im Sitzungssaal. 

26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen • Bis zum 1. April 1924 findet die Hauptverhandlung an 25 Verhandlungstagen gegen die Angeklagten Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Otto Kurt Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Friedrich Karl Brückner und Robert Wagner statt. 

Ursprünglich sollte die Verhandlung im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz in der Au durchgeführt werden, dann erwog man aus Sicherheitsgründen die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech als Verhandlungsort. Schließlich entschied man sich aber für die Räume der ehemaligen Kriegsschule in der Blutenburgstraße in München.

15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen. 

22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

um 9. Januar 1945
Die Hauptverhandlung gegen Alfred Delp in Berlin beginnt

Berlin * Die Hauptverhandlung gegen Alfred Delp vor dem Volksgerichtshof in Berlin beginnt. „Hitlers Blutrichter“, der Präsident des Volksgerichtshofs, Dr. Roland Freisler, führt die Verhandlung und beschimpft den Angeklagten mit den Worten:

„Sie Jämmerling, Sie pfäffisches Würstchen - und so etwas erdreistet sich, unserem geliebten Führer ans Leben zu wollen. [...] Eine Ratte - austreten, zertreten sollte man so was.“

20. Oktober 1947
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. beginnt

Nürnberg * Der Lebensborn e.V. gilt nach dem Zweiten Weltkrieg für lange Zeit als eine der mysteriösesten Institutionen der NS-Herrschaft. Dass sein Geheimnis während des Dritten Reichs mit Erfolg gehütet werden konnte, erregt nach dem Jahr 1945 die besondere Neugier der Öffentlichkeit. Von seiner Existenz erfährt sie zum ersten Mal während des Nürnberger Prozesses gegen den SS-Gruppenführer Ulrich Greifelt, dem Chef des Stabshauptamtes beim Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, und seinen Mitangeklagten.

Der als Fall VIII aufgerufene Prozess begann am 20. Oktober 1947 und endete am 10. März 1948 mit der Verkündung des Urteils.

25. Juni 1962
Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße

München-Schwabing * Montag. Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße. Mehrere hundert Jugendliche blockieren erneut den Verkehrauf dem Boulevard. Gegen 1 Uhr räumt die Polizei die Straße. Rund 200 Protestierer werden „eingekesselt“ und anschließend festgenommen, darunter auch der spätere RAF-Terrorist Andreas Baader. Damit enden die Schwabinger Krawalle. Laut Polizeibericht kommen an diesem Tag rund 360 Polizisten zum Einsatz. 35 Protestierer werden festgenommen, sieben nachträglich zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus werden über 200 Anwesende zur Personalienfeststellung kurzfristig in Gewahrsam genommen.

Dass die Stadtpolizei an allen Tagen keine Wasserwerfer einsetzt, liegt an der in der Leopoldstraße verkehrenden Straßenbahn. Man hätte nämlich aus Sicherheitsgründen die Strom führenden Oberleitungen außer Betrieb nehmen müssen. Außerdem befürchtet man angesichts der sommerlichen Temperaturen, dass ein Wasserwerfer zur weiteren „Erheiterung“ der Protestierenden beigetragen hätte.

Fazit: Gegen 248 Personen werden Ermittlungen wegen der Beteiligung an den Schwabinger Krawallen aufgenommen. Darunter finden sich lediglich 13 Frauen. Fast drei Viertel der Verfahren werden eingestellt. 54 Angeklagte werden verurteilt; es gibt 13 Freisprüche. Das Durchschnittsalter der Verurteilten liegt bei 22 Jahren.

Von den jungen Berufstätigen werden auffällig viele verurteilt. Während aus dem akademischen Nachwuchs nur jeder Zehnte eine Strafe erhält, ist es bei den Nichtakademikern nahezu jeder Zweite. Es werden sechs Gefängnisstrafen zwischen drei und dreizehn Monaten ausgesprochen, wovon fünf auf Nichtakademikern fallen. Die Geldstrafen liegen zwischen 40 und 1.000 DMark. Die Jungakademiker kommen mit Geldbußen und Strafen auf Bewährung davon.

Gegen Angehörige der Stadtpolizei werden 143 Verfahren eröffnet. Lediglich 14 Polizisten werden aber mit Anklagen konfrontiert. Vier Ordnungshüter werden rechtskräftig verurteilt. Darunter ist nur ein Stadtpolizist, der an den Einsätzen vor Ort beteiligt war. Die drei Anderen sind als Aufseher in der Polizeihaftanstalt tätig.

Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann protestiert in einer Resolution gegen die Ausschreitungen, die das „Machwerk verantwortungsloser, ortsfremder Elemente“ gewesen sei und bedankt sich ausdrücklich bei der Münchner Polizei für das mutige und tatkräftige Einschreiten.