Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
25. September 1555
Die religiös-politischen Verhältnisse im Reich werden regelt

Augsburg * Auf dem Augsburger Reichstag wird ein Reichsgesetz verkündet, das die religiös-politischen Verhältnisse im Reich regelt und damit die Glaubensspaltung festschreibt.

Im Augsburger Religionsfrieden werden lutherische Protestanten - nicht die Reformierten - den Katholiken reichsrechtlich gleichgestellt. Der Landesherr kann über die Konfession seiner Untertanen bestimmen. Andersgläubige dürfen das Land verlassen. Später wird der Grundsatz auf die griffige Formel „Cuius regio, eius religio“ [„Wessen die Herrschaft, dessen Glaube (gilt)“] gebracht.

13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.