Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. April 1919
Die Presse polemisiert gegen die Einberufung des Landtags

München - Freistaat Bayern * Gegen die Einberufung des Landtags polemisiert die Presse lautstark: Die Landtagsabgeordneten hätten sich nicht als würdige Volksvertreter erwiesen und seien nach dem 21. Februar feige aus der Hauptstadt geflohen. Daher können die Münchner guten Gewissens auf ihre Rückkehr verzichten.

Die Räte, vor allem die Kommunisten und die Anarchisten unter ihnen, fühlen sich durch Hoffmanns Ankündigung provoziert. Sie antworten mit Demonstrationen und Protestveranstaltungen in ganz Bayern. 

6. April 1919
Der Nürnberger SPD-Parteitag spricht sich gegen die Räterepublik aus

Nürnberg - München * Ministerpräsident Johannes Hoffmann ist zum Landesparteitag der SPD nach Nürnberg gereist, um dort die Genossen gegen die Räterepublik zu mobilisieren. Die Reichs-SPD hat Otto Wels geschickt, um die bayerischen Genossen auf Kurs zu halten.

  • Der Minister für militärische Angelegenheiten, Ernst Schneppenhorst, zählt die Gründe auf, die aus seiner Sicht unumgänglich für die Einführung der Räterepublik sind.
  • Ministerpräsident Hoffmann verurteilt die Räterepublik aufs schärfste und sagt den Kommunisten und den Anarchisten den Kampf an.

Durch seine Rücktrittsdrohung bringt er eine klare Mehrheit von 47 gegen 3 Stimmen - „aus politischen und wirtschaftlichen Gründen“ - gegen eine bayerische Räterepublik aus. 

10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten.