Münchner Zeitensprünge
2000
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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

1. Mai 1316
Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung

Haidhausen * König Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung. Die Ordnung enthält unter anderem eine Vorschrift, wonach „aus der ganzen Versammlung der siechen Menschen” ein Hausmeister und eine Hausmeisterin benennen sind, die auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten haben. Die Spital-Insassen müssen ihnen Gehorsam leisten.

Übertretungen einzelner Bestimmungen haben zum Teil sehr empfindliche Strafen für die Kranken zur Folge. Disziplinierungsmittel sind vorgesehen. Sie reichen von Geldstrafen bis zu Fasten bei Wasser und Brot, dem Essen auf dem Stubenboden, der Verrichtung von vorgeschriebenen Gebeten - kniend auf dem Stubenboden - in Anwesenheit der anderen Spitalinsassen. Selbst Strafen in der Kheichen, dem Kerker, bei Wasser und Brot, sind unter bestimmten Umständen möglich.

  • Mit vier Stunden nehmen die religiösen Übungen und Gebete den größten Teil des Tages ein.
  • Die Arbeitszeiten zugunsten des Leprosenheims werden auf dreieinhalb Stunden pro Tag begrenzt.
  • Commissionäre überwachen die Arbeit im Siechen-Spital.  

Mittelalterliche Spendentätigkeit hat sehr viel mit dem Seelenheil des Geldgebers zu tun. Je größer deren Spendierfreudigkeit ausfällt, desto länger sind die Gebete der Almosenempfänger und desto schneller kommen die Reichen dem „Paradies“ ein Stückchen näher.

Das Leprosenhaus ist vornehmlich für Münchner Bürger und die in der Stadt Dienenden bestimmt.  
Nur sie erhalten hier unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung. Für die „Auswärtigen Siechen” müssen die zuständigen Landgerichte die anfallenden Kosten übernehmen.

6. April 1390
Bischof Berthold von Wehingen gewährt einen „vollen Ablass“ der Sünden

München-Graggenau * Berthold von Wehingen, der Bischof von Freising, gewährt allen Gläubigen, die  

  • die herzogliche Lorenzkapelle besuchen und die Andechser Reliquien bewundern,  
  • dort beichten und  
  • ein Almosen opfern,  

einen „vollen Ablass“ ihrer weltlichen Sünden.  

Entscheidend für die Anziehungskraft der Andechser Reliquien ist die ihnen zugesprochene Fähigkeit Wunder zu wirken. 

um 17. März 1392
Das erste Gnadenjahr außerhalb Roms ist in München

Rom-Vatikan - München * Papst Bonifaz IX. gewährt für die Zeit vom 17. März bis zum 1. August 1392 einen auf München und seinen Burgfriedensbezirk beschränkten Ablass. Er gilt für alle Sünden, außer für vorsätzliche Tötungen. Es war das erste Gnadenjahr außerhalb Roms. Die Ablasserbitter müssen in dieser Zeit  

  • nach München pilgern,  
  • dort sieben Tage verweilen,  
  • je dreimal die Frauenkirche,  
  • die Peterskirche,  
  • die Jakobskirche am Anger und  
  • die Spitalskapelle besuchen und  
  • mindestens einmal die ausgestellten Reliquien verehren,  
  • beichten und  
  • ein vom Beichtvater festgelegtes Almosen spenden.  

Die ganze Aktion ist nur darauf angelegt, dieses Almosen, eine versteckte Steuer, den Gläubigen aus der Tasche zu ziehen. Der Zugang zum Himmel muss mit barem Geld erkauft werden. Der Kirche ist es höchst effektvoll gelungen, den um ihre arme Seele fürchtenden Gläubigen einzureden, sie könnten sich durch Beichte und milde Gabe von der Strafe des Fegefeuers loszukaufen: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“  

Nonnen wollen trotz Klausur nach München. Ihre Kirchenoberen können es ihnen nur unter Androhung der Exkommunikation und des Kerkers verbieten. Damit die Pilger ihr Geld nur an die vorbestimmte Stelle bringen, wird eine eigene Straßenpolizei gegründet.  

Die Masse der kleinen Leute ist es, die das Geld nach München bringt. Die Geschäftsleute Münchens machen einen enormen Schnitt. Auch die Jakobidult erlebt ab dem Gnadenjahr einen ungeheueren Aufschwung.  

Ursprünglich hat man geplant, die Einnahmen je zur Hälfte den genannten Kirchen und dem Papst zuzugestehen. Später wird auch Herzog Stephan ein Viertel zugesprochen. Da die Münchner einen Teil der Einnahmen abzweigen und der Papst dadurch leer ausgeht, werden über die „ruchlose Stadt“ die höchsten Kirchenstrafen verhängt: Bann und Interdikt. Das gesamte kirchliche Leben der Stadt muss solange ruhen, bis die Gelder zurückerstattet werden. 

um 1480
Die Münchner Franziskaner leben von Almosen

München-Graggenau * Die Münchner Franziskaner leben nach der Klosterreform in erster Linie von Almosen. Ihre Klosterbrauerei entsteht erst nach Einführung der strengen Observanz als neuer Erwerbszweig. Traditionell bilden zudem die Gebühren für Bestattungen und dem Lesen von Messen auf dem bei den Münchner Bürgern beliebten Klosterfriedhof eine Einnahmequelle.

Als neuer Hausbetrieb entsteht im Münchner Kloster eine Tuchmanufaktur. Sie beliefert die gesamte Provinz mit Stoffen für den Habit und Wolldecken. 

An handwerklich ausgebildeten Laienbrüdern mangelt es nicht, verfügt doch der umfangreiche Konvent durchschnittlich über siebzig Mönche. Auch das Studium der Kleriker findet im eigenen Haus statt.

1562
Die Münchner Bettelordnung regelt die Armenversorgung neu

München * In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ändert sich die Einstellung zu den Armen grundlegend. Martin Luther und später auch die katholischen Reformer lehnen jede Form von Bettel ab und fordern eine Versorgung aller Arbeitsunfähigen auf Kosten der Gemeinde. Dies findet in der letzten rein städtischen Münchner Bettelordnung ihren Niederschlag. Die Armenversorgung wird auf die Basis eines Unterstützungsfonds, dem Stock-Almosen, gestellt.

Freiwillige Spenden, Gelder aus Opferstöcken, Sondersammlungen in Kirchen und Klöstern und die Erträge aus den Haussammlungen sollen eine gezielte Versorgung der Armen gewährleisten. Dazu ziehen jeden Freitag vier Biedermänner mit Sammelbüchsen von Haus zu Haus und ersetzen damit die bisher üblichen Bettelgänge der Armen. Die Sammlungen erhalten den Namen Freitagsbrot. 

um 1622
Rom empfiehlt dem Alt-Herzog Wilhelm V. die Basilianer

München - Rom * Herzog Wilhelm V. wird auf die Mönche aus dem Institute des heiligen Basilius aufmerksam gemacht. Da er diesen Orden noch nicht kennt, holt der Alt-Herzog in Rom Erkundigungen über die Patres ein. 

Kaspar Schoppius, ein aus Neumarkt in der Oberpfalz stammender hoher Kleriker, empfiehl dem Alt-Herzog die Basilianer für die Rekatholisierung der Oberpfalz, da diese sich „mit der Arbeit ihrer Hände nähren müssen und kein Almosen begehren noch annehmen“. Dadurch, so der Kleriker aus Rom, würden den ketzerischen Oberpfälzern die sonst üblichen Argumente gegen die Bettel-Mönchsorden entkräftet werden. 

September 1635
Kurfürst Maximilian I. entscheidet sich für ein Madonnen-Monument

München * Kurfürst Maximilian I. entscheidet sich auf Anregung des Hofkammerpräsidenten Johannes Mandl von Deutenhofen, „zu Ehren Gottes und Mariens“  

  • ein Madonnen-Monument zu errichten,  
  • alljährlich eine Prozession und  
  • wöchentlich eine Messe abzuhalten.  
  • Dazu kommen noch Almosen und andere religiöse Verpflichtungen. 
20. Mai 1648
Schutzsuche hinter den mächtigen Befestigungsanlagen

München - Haidhausen * Im letzten Jahr des Dreißigjährigen Krieges ziehen Schweden und Franzosen vom Lech her in Richtung München. Menschenscharen aus allen Landesteilen suchen Schutz hinter den mächtigen Befestigungsanlagen der Stadt.

Aus Angst, dass Krankheiten ausbrechen könnten, werden 2.934 Menschen mit einem „geringen Almosen“ aus der Stadt gewiesen. Auf Haidhausen treffen insgesamt 418 Personen, darunter 89 Familien mit 99 Frauen und 230 Kindern.

19. März 1725
Kurfürst Max Emanuel genehmigt den Klosterneubau der Hieronymiten

München-Lehel * Kurfürst Max Emanuel genehmigt den Klosterneubau der Hieronymiten im Lehel. Im Gegenzug verlangt der Baiernherrscher von den Hieronymiten  

  • einen Nachweis über ihr Vermögen,  
  • Mitteilungen über den Bauplatz für Kirche und Kloster,  
  • den Baufonds,  
  • den Verzicht auf das Almosensammeln und  
  • die Festlegung, dass im Kloster nie mehr als sechs Patres und zwei bis drei Laienbrüder wohnen sollen.  

Als vorläufige Unterkunft stellt der kurfürstliche Kammerdiener von Delling sein - rechts neben der späteren Sankt-Anna-Kirche liegendes - Wohnhaus zur Verfügung. 

1782
Ein Dekret gegen die allzu zahlreichen Handwerker

München - Au - Haidhausen - Giesing * Kurfürst Carl Theodor erlässt ein Dekret gegen die allzu zahlreichen Handwerker des Münchner Ostends, in dem es heißt: „Sie nehmen den bürgerlichen Handwerksleuten die Nahrung weg und verfallen doch bald dem Bettel und dem Almosen“.

1789
Das Bettlerunwesen in München

München * Über das Bettlerunwesen schreibt Sir Benjamin Thompson die nachfolgenden Zeilen: 

  • „Man konnte in München nicht über die Straße gehen, ohne von Bettlern angefallen und gezwungen zu werden, ihren lärmenden Forderungen genüge zu leisten.
  • Die Kirchen waren überschwemmt von Bettlern, welche während des Gottesdienstes die Andächtigen so lange quälten, bis ihre Wünsche befriedigt wurden.
  • Der Kinderdiebstahl war im Schwunge.
  • Die Bettler stachen den armen Kleinen die Augen aus, verrenkten ihnen die Glieder, um das Mitleid der Vorübergehenden zu wecken.
  • Sie stellten ihre Kinder völlig nackt und fast verhungert in die Straßen, damit das jämmerliche Geschrei der Unglücklichen die Leute zum Almosengeben bewog“.
1. Januar 1790
Bettlerhatz am Tag des Almosengebens

München * Am Tag des Almosengebens lässt Sir Benjamin Thompson in München 2.600 Bettler aufgreifen. Die Gesunden und Arbeitsfähigen müssen sich am nächsten Tag im Militärischen Arbeitshaus in der Au einfinden, „wo Arbeit, Verdienst und Verpflegung ihrer harrte“. Die Arbeitsunfähigen werden vom Armeninstitut unterstützt und verköstigt.

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

Juni 1903
Die Münchner Brockensammlung

München-Isarvorstadt * In den Mitteilungen der Münchner Brockensammlung heißt es: „Die Münchner Brockensammlung erbittet und läßt kostenfrei durch ihre Leute abholen: Alte, auch zerbrochene Möbel, jeder Art gebrauchter Kleiderstücke, Wäsche, abgetragene Schuhe, Hüte, Strümpfe, alle Arten Bücher, Broschüren, Zeitungen, Papier, Marken, Zeugreste und Lumpen, Schirme, Zigarrenabschnitte, Korke, Staniolkapseln, Flaschen, Glas, Körbe, altes Werkzeug, Metall und Geschirre aller Art, Militär-Effekten, kurz alles, was im Hause unnütz umherliegt.“

Da stellen also die wohlhabenden Bürger Münchens ihre ausgedienten oder aus der Mode gekommenen Möbel und Dinge des täglichen Bedarfs, kurz „all den Kram des Speichers und Kellers, der überflüssig, hindernd und störend im Wege liegt“, kostenlos zur Verfügung, um sie dann an Interessenten zu verkaufen oder - zu kleinsten Preisen - den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen.

Lumpen, Knochen und Altmetall werden in eigens aufgestellten Tonnen gesammelt und dann zur Weiterverarbeitung an einschlägige Unternehmer weiterverkauft. Die privaten Organisatoren geben die Gegenstände an die Bedürftigen ausdrücklich nicht gratis ab. Im Gegenteil, sie legen großen Wert darauf, dass die Käufer eine - wenn auch noch so geringe - Eigenleistung erbringen. Man will den Bedürftigen zwar tätige Hilfe zukommen lassen, ohne sie jedoch in die Rolle von würdelosen Almosenempfängern zu drängen.