Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
19. April 1600
Die „Inquisitoren“ nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor

München-Graggenau * Die Inquisitoren nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor. Er kommt an den Wippgalgen, bei dem man an nach hinten gestreckten Armen und einem Gewicht an den Füßen hochgezogen wird. Auch sein Widerstand bricht schnell und er bestätigt jede nur mögliche Grausamkeit, die man ihm und seinen erwachsenen Söhnen unterstellt.

Die Verhandlungsführer gehen immer nach dem gleichen Muster vor. Die gewünschten Antworten werden quasi vorformuliert und müssen von dem Opfer nur noch bestätigt werden. Was dann im Geständnis steht, ist also in der Regel der Phantasie der Befrager entsprungen.

um 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

um 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

11. August 1600
Agnes Klostermüller wird elfmal aufgezogen

München-Graggenau * Die zwanzigjährige Agnes Klostermüller wird elfmal „aufgezogen“, davon zehnmal belastet mit einem fünfzig Pfund schweren Stein. Das Mädchen bleibt standhaft, obwohl ihm alle Glieder zerrissen werden. Nichts, außer der Beteuerung ihrer Unschuld, ist aus ihr herauszubringen.

Vor dem Beginn der Folter spricht Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh lateinische Verse und Psalme über sie, um sie zu „entzaubern“. Da hier der Name Jesus vorkommt, sagt Agnes Klostermüller: „sie wolle diesen Jesus nit [in dessen Namen man Unschuldige martert] sondern wolle den haben, der sie erschaffen und für sie am Stamme des Kreuzes gelitten“.

Nach der Folter lässt man Agnes für etwa zehn Wochen in Ruhe. 

24. Oktober 1600
Ein Selbstmordversuch der Agnes Klostermüller scheitert

München-Graggenau * Ein Selbstmordversuch der eingesperrten und gefolterten Agnes Klostermüller scheitert. Gebrochen und verzweifelt erzählt sie nun alles, was man von ihr hören will: 

  • „Sie habe eine Menge Kinder umgebracht,
  • habe an dreißig Herzlein [von Kindern] gegessen,
  • habe acht alte Leute durch Bestreichen mit der Salbe getötet,
  • sei ausgefahren, besonders zu Brunn im Schloss in den Keller, wo sie guten Wein getrunken.
  • Des Edelmanns Weib dort habe sie ‚erkrümbt‘. 
  • Sie habe an 20 Rinder gefällt, vielen Kühen die Milch benommen, fünf Wetter [...] gemacht.“ 
12. April 1608
Dr. Wagnereckh präsentiert sein Aberglaubens- und Hexenmandat

München * Dr. Johann Simon Wagnereckh präsentiert einen ersten Entwurf des von ihm ausgearbeiteten baierischen Aberglaubens- und Hexenmandat. Mehrere Räte kritisierten seine „übergroße Schärfe“.

Zu einer Verabschiedung des Mandats kommt es nicht mehr, weil dadurch ein Machtkampf zwischen den Zelanten [= Eiferer] und den Politikern ausgebrochen ist und sich die beiden Gruppen gegenseitig blockieren. 

Mai 1608
Der „Beyerin von Winden“ wird der Hexen-Prozess gemacht

Markt Schwaben * Der „Beyerin von Winden“, einer Bäuerin aus der Gegend um Markt Schwaben, wird der Prozess gemacht. Ankläger ist erneut der Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh.

Es kommt wiederholt zur Auseinandersetzung mit dem Hofoberrichter Dr. Bernhard Barth von Hermatingen, sodass sich der Prozess monatelang hinzieht und die Frau im Mai 1608 einen Selbstmord verübt. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

Februar 1611
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat geht in Druck

München * Abschließend wird das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat dem Hofratskanzler Dr. Johann Simon Wagnereckh zur abschließenden Kontrolle vorgelegt, bevor es in der Druckerei der Anna Bergin wittib im Februar 1611 auf Papier gebracht wird.

Wie so oft, handelt Hofratskanzler Wagnereckh auch hier wieder eigenmächtig. Das Werk geht in Druck, bevor es Herzog Maximilian I. unterzeichnet hat - und damit nicht rechtskräftig ist.