Kardinal Faulhaber verweigert sich gegenüber Reichskanzler Stresemann
Kreuzviertel * Erzbischof Michael von Faulhaber, der seit dem Kriegsende nicht müde wird zu betonen, dass die Ausschaltung der Kirchen aus dem öffentlichen Leben Anstand, Sitte, öffentliche Moral und Autoritätsglauben untergraben, verweigert sich aber gegenüber dem Reichskanzler Gustav Stresemann, als ihn dieser im Oktober 1923 bittet, „sich in den Dienst der Sache der sittlichen Wiedergeburt zu stellen“.
Zwei Tage vor dem sogenannten Hitler-Ludendorff-Putsch teilt ihm der Kardinal mit, dass er für eine Mitarbeit „aus gesundheitlichen Gründen und aus kirchenrechtlichen Bedenken“ nicht zur Verfügung steht. Ansonsten meint er aber, „daß die Kirche es als eine Gewissenspflicht empfindet, an der sittlichen Wiedergeburt des Volkes, im Besonderen an dem Abbau der Kritiksucht und an der Pflege des Autoritätssinnes, an dem Abbau- der Selbstsucht und an der Pflege des Opfersinnes nach Kräften mitzuarbeiten.“
Weitere allgemein gehaltene und nicht zur Problemlösung beitragende Floskeln folgen.