Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um April 1178
Der Kölner Fürstbischof Philipp überfällt die Stammlande Herzog Heinrichs

Sachsen * Der Kölner Fürstbischof Philipp überfällt mit einem gewaltigen Heer die Stammlande Herzog Heinrichs des Löwen. Da der Herzog zu dieser Zeit gerade einen Kriegszug gegen die Slawenfürsten unternimmt, kommen für ihn und seine Untertanen die Überfälle und Plünderungszüge des Kölner Fürstbischofs völlig überraschend.

11. November 1178
Herzog Heinrich erhebt Klage gegen Fürstbischof Philipp von Köln

Speyer * Herzog Heinrich XII. der Löwe erhebt auf dem Hoftag zu Speyer Klage gegen den Fürstbischof Philipp von Köln und andere Fürsten, weil diese ihm Unrecht zugefügt haben.

Der ebenfalls anwesende Kölner Bischof hat zwar mit seiner Gegenklage einen schwachen Stand, doch Kaiser Friedrich Barbarossa greift nicht Herzog Heinrichs, sondern die Klage seiner Gegner auf und setzt zur Behandlung dieser Angelegenheit einen Hoftag in Worms an. 

13. Januar 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird als Angeklagter vorgeladen

Worms * Auf dem Hoftag zu Worms wird der eigentliche Ankläger Herzog Heinrich als Angeklagter vorgeladen. Er ist sich über die gegen ihn eingeleitete Aktion im Klaren und glaubt nicht mehr daran, sein Recht zu erlangen. Die Verweigerung von Chiavenna hat ihn in die Isolierung geführt. Aus den verschiedensten und zum Teil weit zurückliegenden Gründen haben sich der Kaiser, der Kölner Erzbischof sowie viele sächsische Bischöfe und Adelige gegen den Löwen verbündet.

Der Gerichtstag bringt ihnen den ersten Erfolg: Da sich Heinrich weigert zu erscheinen, macht er sich, da er „die Majestät verachtete“, der Rechtsverweigerung, der contumancia, schuldig.

Kaiser Friedrich I. Barbarossa kommt das Nichterscheinen des Herzogs gerade recht, da er sich auf diesem Wormser Hoftag die schwäbischen Welfenbesitzungen, die er nur wenige Wochen zuvor trotz des Erbvertrags zwischen Welf VI. und Heinrich dem Löwen gekauft hatte, formell übertragen lässt. 

Juli 1179
Das volksrechtliche Verfahren wird mit einem lehnsrechtlichen überlagert

Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.

Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.  

Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.

13. Januar 1180
Herzog Heinrich der Löwe verliert alle Reichslehen

Würzburg * Auf dem Hoftag zu Würzburg fällen die Fürsten wegen Nichterscheinen des Beklagten ihr Urteil: Herzog Heinrich werden - noch vor dem Aussprechen der Oberacht - alle Reichslehen abgesprochen und Kaiser Friedrich Barbarossa zur Neuverteilung übertragen. Dieses Urteil kann der Kaiser weder abmildern noch darauf in anderer Form einwirken.   

Verfahrenstechnisch entscheidend für den Kölner Erzbischof Philipp ist die Vollstreckung des lehnrechtlichen Urteils noch vor der Verkündigung der volksrechtlichen Oberacht.