1544
Baiern kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers
München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.
Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar.