Münchner Zeitensprünge
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1. Juli 1865
König Ludwig II. ordnet einen 4. Aufführungstermin an

München-Graggenau * Da König Ludwig II. die Aufführung von „Tristan und Isolde“ am 19. Juni nicht miterleben wollte, ordnet er einen vierten Termin an. Er hatte die Anwesenheit seines Onkels und Taufpaten Otto, des entthronten Königs von Griechenland, und seines Onkels Luitpold, dem späteren Prinzregenten, in seiner Loge als störend empfunden. 

Für die Zusatzaufführung muss Ludwig II. extra beim sächsischen König eine Verlängerung des Urlaubs für das Ehepaar Schnorr von Carolsfeld erwirken. 

27. April 1866
Prinz Otto erreicht seine Volljährigkeit

München * Prinz Otto erreicht seine Volljährigkeit mit Vollendung seines 18. Lebensjahres. Damit steht ihm ein eigener Hofstaat, eine Apanagenvon 80.000 Gulden und eine Beförderung zum Hauptmann im Infanterie-Leib-Regiment zu. 

31. Dezember 1866
Prinz Otto fordert eine dritte Person zum Duell

München-Graggenau * Prinz Otto fühlt sich bei einer Teegesellschaft seiner Mutter grundlos provoziert und fordert eine dritte Person zum Duell. König Ludwig II. schließt eine eventuelle Thronfolge seines Bruders aus. 

1867
Gerüchte über eine Geisteskrankheit des bayerischen Prinzen Otto

München - Berlin * Der preußische Gesandte Freiherr von Werther berichtet an Reichskanzler Otto von Bismarck über umlaufende Gerüchten einer Geisteskrankheit des bayerischen Prinzen Otto. Es gibt Überlegungen, ihn von der Thronfolge auszuschließen. Angeblich leidet er „an einem kalten Fieber“

28. November 1870
Prinz Otto warnt seinen Bruder eindringlich

München * Als König Ludwig II. als Regent des zweitgrößten Königreichs dem preußischen König Wilhelm I. die Kaiserkrone antragen soll, fleht ihn Prinz Otto an:  

„Höre noch einmal meine Stimme; ich beschwöre Dich, das Schreckliche nicht zu tun!  
Wie kann es denn für einen Herrn und König eine zwingende Gewalt geben, seine Selbstständigkeit dahinzugeben und außer Gott noch einen Höheren über sich anerkennen zu müssen! [...]  
Mögen wir auch für den jetzigen Augenblick Vorteile und Zugeständnisse erlangen, die vielleicht von großem Umfang sind, so wiegen Sie doch gewiss nicht den hundertsten Teil von jenem Nachteil auf, den wir durch Dahingebung der Selbstständigkeit erleiden.“
  

Ganz schön weitblickend! 

18. Januar 1871
Prinz Otto empfindet die Kaiserproklamation als bedrückend

Versailles * Als König Wilhelm von Preußen in der Spiegelgalerie von Schloss Versailles zum Deutschen Kaiser ausgerufen wird, lässt sich der Bayernkönig Ludwig II. von Prinz Otto und seinem Onkel Luitpold vertreten. Otto empfindet die Kaiserproklamation als bedrückend. Seinem Bruder klagt er: „Der deutsche Kaiser, das deutsche Reich, Bismarck, die laute preußische Begeisterung, die vielen Stiefel, das alles macht mich sehr traurig“.  

Ein böses Gerücht macht die Runde, in dem Otto nachgesagt wird, er hätte während der Proklamation zu Versailles „infolge einer plötzlichen Diarrhöe ein degoutantes Malheur gehabt“. Das heißt, er hat - aus ohnmächtiger Enttäuschung und Widerwillen, vielleicht aber auch schon als Folge seiner geistigen Zerrüttung - in die Hose gemacht. In Bayern geht der Satz um: „Otto hat auf Preußens Kaiserkrone geschissen!“ 

Januar 1872
Ein ärztliches Gutachten über Prinz Otto von Bayern

München * Prinz Otto von Bayern wird von mehreren Ärzten untersucht und ein ärztliches Gutachten erstellt. Die Ärzte prognostizieren, dass eine Heilung möglich wäre, wenn der Patient von München entfernt und einer konsequenten Behandlung zugeführt werden würde.

Man vermutet allerdings „Syphilis“ und keine „Schizophrenie“. Außerdem gibt man dem Prinzen nur noch eine Lebenserwarten von einem halben bis maximal zwei Jahren.

um 15. Januar 1872
Prinz Otto wird von mehreren Ärzten untersucht

München * Prinz Otto wird von mehreren Ärzten untersucht. Die Mediziner sehen eine Heilung im Bereich des Möglichen, wenn der Patient von München entfernt und einer konsequenten Behandlung unterzogen werden würde. Ottos Leibarzt Dr. Gietl vermutet sogar, dass der Prinz innerhalb eines halben Jahres sterben wird, wenn er sich nicht einer strengen Kur unterzieht.  

Man attestiert ihm aber nicht Schizophrenie, sondern Syphilis. Erst als Ottos Tod partout nicht eintreten will, ändert man das Krankheitsbild auf Paranoia um. 

25. Februar 1872
Prinz Otto wird nach Schloss Nymphenburg gebracht

München-Graggenau - Schloss Nymphenburg * Prinz Otto wird - gegen seinen Willen - auf Anordnung seines Bruders König Ludwig II. aus der Residenz entfernt und nach Schloss Nymphenburg gebracht, wo er im südlichen Pavillon isoliert wird. 

1874
Die Ärzte attestieren dem Bayernprinzen Otto Paranoia

München * Nachdem Prinz Otto von Bayern partout nicht sterben will, attestieren ihm die Ärzte Paranoia. Darunter versteht man zu dieser Zeit Geistesstörungen mit Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen und Beziehungsideen, Verfolgungs- und Größenideen. 

27. Mai 1875
Prinz Otto I. entkommt seinen Bewachern

Schloss Nymphenburg - München-Kreuzviertel * Prinz Otto ist seinen Bewachern auf Schloss Nymphenburg entkommen. Er durcheilt die Frauenkirche bis zum Altar, wirft sich auf die Knie und bittet laut schreiend um Vergebung seiner Sünden. 

13. März 1880
Schloss Fürstenried ist Prinz Ottos Privateigentum

München * Die Unterbringung des Prinzen Otto in Schloss Fürstenried wird offiziell beschlossen.  

  • Ottos Vermögensverwaltung erwirbt das Schloss um 126.915 Mark. Damit ist Schloss Fürstenried Ottos Privateigentum. 
  • Schloss Fürstenried wird der ständige Aufenthaltsort des Prinzen Otto von Bayern bis zu dessen Tod. 
30. Mai 1884
König Ludwig II. will ans Vermögen seines Bruders Otto

München * König Ludwig II. will eine Anleihe aus dem Vermögen von Prinz Otto entnehmen. Er scheitert aber am Hofsekretär Philipp Pfister, der den Bayernkönig auf das Bayerische Landrecht hinweist, das dem Vormund, also Ludwig, untersagt, bei seinem Mündel ein Darlehen aufzunehmen.

23. März 1886
Ein Gutachten soll die Geisteskrankheit des Königs beweisen

München * Da König Ludwig II. kein Verständnis für die Forderungen nach Sanierung des königlichen Haushalts aufbringt und er sich auch sonst als beratungsresistent zeigt, beauftragt der Bayerische Ministerpräsident Freiherr Johann von Lutz den Psychiater und Leiter der Kreisirrenanstalt von München und Oberbayern, Dr. Bernhard von Gudden, mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, das die Geisteskrankheit und Handlungsunfähigkeit des Königs beweisen soll.

Vor der Erteilung des Auftrags muss der Ministerpräsident aber erst die Einwilligung des Hauses Wittelsbach einholen. Und nachdem Ludwigs Bruder Otto wegen seiner Geisteskrankheit als Verhandlungspartner ausscheidet, wendet sich der Regierungschef an dessen Onkel, den Prinzen Luitpold. Dieser gibt nach langem Zögern seine Zustimmung, hätte es aber lieber gesehen, wenn sein Neffe von sich aus abdanken würde.

Mit Reichskanzler Otto von Bismarck wird über das weitere Vorgehen gegen König Ludwig II. Einvernehmen hergestellt, um jede mögliche Intervention und Missbilligung Preußens und des Deutschen Reiches auszuschließen.

11. Juni 1886
Eine effektivere Fang-Kommission nimmt einen neuen Anlauf

Schloss Neuschwanstein - Schloss Berg * Eine kleinere, effektivere Fang-Kommission nimmt einen neuen Anlauf. Diesmal mit mehr Erfolg. Dem König wird die Entmündigung eröffnet. Er lässt sich festnehmen und nach Schloss Berg am Starnberger See überführen. Dort kommt es in der Folge zum sogenannten Königsdrama.

Ursprünglich sollte der Ex-König Ludwig II. nach Schloss Fürstenried gebracht werden. Man kommt von dem Gedanken aber wieder ab, da man die Brüder nicht im selben Haus untergebracht haben will. Statt dessen werden Pfleger vom Prinzen Otto abgezogen.

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

15. Juni 1886
König Otto I. wird die Thronfolge- und Regentschaftsproklamation verlesen

Schloss Fürstenried * Oberhofmarschall Ludwig Freiherr von Malsen und General Siegmund Freiherr von Pranckh besuchen den neuen König Otto I. und melden ihm den Tod seines Bruders Ludwig. II.. Otto zeigt keine Regung auf die Todes-Nachricht.  

Danach wird ihm die Thronfolge- und Regentschaftsproklamation verlesen. Er freut sich offensichtlich darüber, künftig mit Majestät angesprochen zu werden. Ob er jedoch die Nachricht in Gänze begriffen hat, wird schon damals bezweifelt. 

17. Juni 1886
Geheimes Protokoll über den Gesundheitszustand König Ottos I.

München * In einem geheimen Protokoll wird über den Gesundheitszustand des fünften bayerischen Königs das Nachfolgende ausgeführt: „Der Zustand seiner Majestät des Königs Otto sei ein solcher, daß auch der Laie die Regierungsunfähigkeit zu bestätigen vermöge.

Das Leiden hat seinen Anfang genommen [...] wie bei Seiner Majestät König Ludwig. Zuerst seien Seine Majestät König Otto zur Führung einer längeren Conversation befähigt gewesen, jetzt könnten sich Seine Majestät gar nicht mehr artikuliert ausdrücken, wenn auch ein gewißes Verständnis und Erkennungsvermögen bestehe.
Wenn Ihre Majestät die Königinmutter oder ein Curator das Schloß Fürstenried besuche, so erkennen Seine Majestät dieselben, lachen und springen davon, weil Seine Majestät außer Stande sind, zusammenhängend zu sprechen.“
  

Und an einer anderen Stelle der gleichen Protokollnotiz steht geschrieben: „Hienach finden sich bei Seiner Majestät König Otto bald Exaltations-, bald Depressions-Zustände mit Aufregungen, lebhaften Sinnestäuschungen, zuckende Bewegungen, Wahnideen sowie Geistesschwäche vor, und ist dieser Zustand als ein unheilbarer zu erachten.“

20. Juni 1886
Kritik an König Ottos I. Inthronisation

München * Der Journalist Anton Memminger schreibt in der Bayerischen Landeszeitung:  „Um sich auf seinen Sesseln weiter halten und in gewohnter Weise fortwursteln zu können, hat das Ministerium Lutz den Prinzen Otto zum König eingesetzt. [...]  

Allein der klare Wortlaut der Verfassung widerspricht der Ernennung Ottos zum König. In der Urkunde heißt es, dass der König den Eid auf die Verfassung leisten muss. Ein Prinz, der aber nichtfähig ist einen Eid zu leisten, weil er den selben weder verstehen noch halten kann, soll der nun fähig sein, König zu werden? [...]  

Das ganze Volk war auch völlig verblüfft, als ihm das Ministerium einen irrsinnigen Prinzen als König vorstellte. [...]  Wo soll das hinaus? Man kann doch dem Volke nicht zumuten, dass es die Ehrfurcht, Liebe und Achtung, die es dem genialen König Ludwig II. auch im Unglück nicht versagte, auf einen unheilbaren blödsinnigen Prinzen überträgt.“  

Der Verfasser der Zeilen wird wenig später deswegen verurteilt. 

13. Oktober 1886
Die Öffentlichkeit erfährt von der Krankheit des Prinzen Otto

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten informiert die Bevölkerung ausführlich über die Lebensumstände und den Gesundheitszustand des neuen Bayernkönigs Otto I.. Die Öffentlichkeit erfährt erst jetzt, dass Prinz Otto an Verrücktheit oder Paranoia leidet.

„Der kranke König wird durch anhaltende Sinnestäuschungen (Halluzinationen) und Wahnvorstellungen so sehr vom realen Leben abgezogen, daß der Nichtunterrichtete [...] jeden geistigen Zusammenhang des Monarchen mit der Außenwelt für aufgehoben hält. Nur gelegentlich zeigen sich vorhandene Reste normaler Geisteskräfte. [...] Die Prognose geht mit Bestimmtheit dahin, daß an Heilung nicht gedacht werden kann. Auf die Lebensdauer hat das Leiden keinen Einfluß.“

30. Oktober 1913
Verfassungsänderung zur Beendigung der Regentschaft

München-Kreuzviertel * Die Abgeordnetenkammer beschließt ein verfassungsänderndes Gesetz mit 122 gegen 27 Stimmen der Sozialdemokraten. Mit diesem Gesetz kann der „Regent die Regentschaft für beendet und den Thron für erledigt erklären“, wenn „wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens des Königs“ auch „nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht auf Regierungsfähigkeit“ besteht. Damit hat der Prinzregent die Möglichkeit, seinen noch lebenden geisteskranken Cousin, den legitimen König Otto I., zu entthronen. 

Prinzregent Ludwig III. wollte politisch eine Veränderung herbeiführen und konnte mit dem Zentrum und den Liberalen auf eine breite parlamentarische Mehrheit bauen. Doch eine schlichte Proklamation Ludwigs III. zum König wurde von den Abgeordneten als nicht ratsam erachtet, da auch der Prinzregent eine Übertragung der Krone durch den Landtag ablehnte. Schließlich wollte Ludwig III. kein „König von Volkes Gnaden“, sondern ein „König von Gottes Gnaden“ sein.

5. November 1913
Prinzregent Ludwig III. proklamiert sich selbst zum König

München * Prinzregent Ludwig III. proklamiert sich selbst zum König. König Otto I. wird damit durch seinen Vetter Prinzregent Ludwig III. entthront. Eine 27-jährige Regentschaft geht dadurch zu Ende.

Nachdem diese unumstößlichen Fakten geschaffen sind, erkennt der Landtag an, „daß am 4. November 1913 die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Beendigung der Regentschaft bestanden haben“. Die Abgeordneten stimmen dem Antrag brav zu. Daraufhin erklärt König Ludwig III., dass durch seine Thronbesteigung der Titel und die Ehrenrechte König Ottos I. nicht berührt werden. Bayern hat damit - bis zum Tod König Ottos I. am 11. Oktober 1916 - zwei Könige und damit eine Doppelmonarchie.

Doch die Vorgänge um die Inthronisation schadet dem Ansehen König Ludwigs III. und der Monarchie schwer. Deshalb rührt sich auch keine Hand, als exakt fünf Jahre später die Monarchie in Bayern als erster deutscher Einzelstaat sang- und klanglos zusammenbricht.

11. Oktober 1916
König Otto I. stirbt 68-jährig in Schloss Fürstenried

Schloss Fürstenried * König Otto I. stirbt 68-jährig in Schloss Fürstenried an einer Darmverschlingung aufgrund seiner ungesunden Ernährungsweise. Er war 30 Jahre König, so lange wie kein anderer Wittelsbacher, hat aber keinen einzigen Tag regiert.