Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
9. September 1930
Brandbrief an Kardinal Faulhaber und die Bischofskonferenz

München * Pater Rupert Mayer schreibt einen Brief an Kardinal Michael Faulhaber und die Bischofskonferenz, in dem sich der Jesuit wiefolgt äußert: 

„Die völkischen Hetzereien können wir uns nicht groß genug vorstellen. So herrscht in unserem katholischen Volk eine beispielslose Verwirrung. Unbegreiflich, aber wahr ist es, daß der Hitlerschwindel wieder die weitesten, auch katholischen Volkskreise erfasst hat“.

um Januar 1937
Pater Rupert Mayer predigt gegen die Nationalsozialisten

München * Pater Rupert Mayer predigt

  • gegen den „Schulkampf“ der Nazis,
  • gegen die „Ausschlachtung“ der Sittlichkeits- und Devisenprozesse gegen Ordensleute,
  • gegen die nationalsozialistischen Presseerzeugnisse und vor allem
  • gegen die „Entkonfessionalisierung“.
24. Januar 1937
Rupert Mayer: „Die Zeiten sind vorbei, wo wir geglaubt haben.“

München-Kreuzviertel * Während einer Predigt führt Pater Rupert Mayer in der Sankt-Michaels-Kirche aus: 

  • „Die Zeiten sind vorbei, wo wir geglaubt haben, was in der Zeitung steht!
  • Glaubt überhaupt keiner Zeitung, wenn sie sich mit sittlichreligiösen Dingen befaßt! Hört nicht darauf! Lest keine Zeitungen!
  • Und jetzt, wenn ihr hinausgeht, dann möchte ich, daß eine religiöse Welle von der Kirche aus sich auf die Straße ergießt und von der Straße aus in die einzelnen Häuser!“
5. Juni 1937
Rupert Mayer wird wegen Nichtbeachtung des Redeverbots inhaftiert

München * Pater Rupert Mayer wird wegen „Nichtbeachtung des Redeverbots“ in der Gestapo-Zentrale im Wittelsbacher Palais, dann im Corneliusgefängnis und schließlich im Gefängnis Stadelheim inhaftiert.

Die Anklage vom 7. Juli wird ihm vorgeworfen: „[...] fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben“.

22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

9. Juni 1939
Pater Rupert Mayer gibt bei der Gestapo eine Erklärung ab

München-Maxvorstadt * Pater Rupert Mayer gibt anlässlich einer Vorladung bei der Gestapo folgende schriftliche Erklärung ab:

  • „Ich erkläre, daß ich im Falle meiner Freilassung trotz des gegen mich verhängten Redeverbotes nach wie voraus grundsätzlichen Erwägungen heraus predigen werde. 
  • Ich werde auch weiterhin in der von mir bisher geübten Art und Weise predigen, selbst dann, wenn die staatlichen Behörden, die Polizei und die Gerichte meine Kanzelreden als strafbare Handlungen und als Kanzelmißbrauch bewerten sollten.“
3. November 1939
Pater Ruppert Mayer wird verhaftet und gefangen gehalten

München-Maxvorstadt * Pater Rupert Mayer wird wegen „Wahrung des Beichtgeheimnisses“ und dem Verdacht konspirativer Kontakte zur Widerstandsgruppe der Monarchistischen Bewegung verhaftet. Er wird zwei Monate im Wittelsbacher-Palais gefangen gehalten.

23. Dezember 1939
Pater Rupert Mayer erhält im KZ Sachsenhausen-Oranienburg Einzelhaft

Sachsenhausen-Oranienburg * Pater Rupert Mayer wird in das KZ Sachsenhausen-Oranienburg bei Berlin überführt und erhält Einzelhaft. Dort verschlechtert sich sein Gesundheitszustand infolge von Hunger und seiner Kriegsverletzung, sodass die Behörden befürchten, der Pater werde als Märtyrer sterben.

7. August 1940
Pater Rupert Mayer wird ins Kloster Ettal verbannt

Ettal * Pater Rupert Mayer wird wegen seines bedrohlichen Gesundheitszustandes und auf Anordnung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, für den Rest des Krieges ins Kloster Ettal verbannt. Er muss im Kloster leben, darf das Klostergelände nicht verlassen und keine Messen in der Öffentlichkeit zelebrieren.

1. November 1945
Pater Rupert Mayer erleidet während der Messe einen Schlaganfall

München-Kreuzviertel * Pater Rupert Mayer erleidet während der Messe in der nicht zerstörten Kreuzkapelle in der Michaels-Kirche einen Schlaganfall, dem er wenige Stunden später im Krankenhaus Josephinum erliegt. Da ihn seine Beinprothese aufrecht stehend hält, prägen die Münchner daraufhin das Wort: „Selbst im Tod ist Pater Mayer nicht umgefallen.“