Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
29. August 1885
Weitere Schulden. Es muss etwas geschehen!

München * Finanzminister Emil von Riedel muss feststellen, dass König Ludwig II. inzwischen weitere sechs Millionen Mark Schulden aufgehäuft hat. Damit ist der Schuldenstand des Königs auf die wenig märchenhafte Summe von fast 14 Millionen Mark angewachsen.

Johann von Lutz, der Vorsitzende des bayerischen Ministerrats stellt daraufhin - devot zwar im Ton, aber unmissverständlich in der Aussage - die Forderung nach Sanierung des königlichen Haushaltes. Er meint damit konkret die Unterbrechung des Schlösserbaus. Da aber König Ludwig II. keinerlei Verständnis für die Vorschläge zeigt, muss - auch in Hinblick auf den Ansehensverlust der Monarchie - etwas geschehen. 

Man hat zwar in Bayern das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie eingeführt und zusätzlich verschärft, aber dennoch das unaufhaltsame Anwachsen der Arbeiterbewegung nicht verhindern können.

23. März 1886
Ein Gutachten soll die Geisteskrankheit des Königs beweisen

München * Da König Ludwig II. kein Verständnis für die Forderungen nach Sanierung des königlichen Haushalts aufbringt und er sich auch sonst als beratungsresistent zeigt, beauftragt der Bayerische Ministerpräsident Freiherr Johann von Lutz den Psychiater und Leiter der Kreisirrenanstalt von München und Oberbayern, Dr. Bernhard von Gudden, mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, das die Geisteskrankheit und Handlungsunfähigkeit des Königs beweisen soll.

Vor der Erteilung des Auftrags muss der Ministerpräsident aber erst die Einwilligung des Hauses Wittelsbach einholen. Und nachdem Ludwigs Bruder Otto wegen seiner Geisteskrankheit als Verhandlungspartner ausscheidet, wendet sich der Regierungschef an dessen Onkel, den Prinzen Luitpold. Dieser gibt nach langem Zögern seine Zustimmung, hätte es aber lieber gesehen, wenn sein Neffe von sich aus abdanken würde.

Mit Reichskanzler Otto von Bismarck wird über das weitere Vorgehen gegen König Ludwig II. Einvernehmen hergestellt, um jede mögliche Intervention und Missbilligung Preußens und des Deutschen Reiches auszuschließen.