Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
22. Dezember 1315
Die Diözesan-Beschreibung des Bischofs Konrad III.

Freising * Im Auftrag des Freisinger Bischofs Konrad III. dem Sendlinger wird eine Diözesan-Beschreibung gefertigt, die sogenannte Konradinische Matrikel. Sie beinhaltet sämtliche fürstbischöfliche Besitzungen und zählt gleichzeitig alle Einnahmen auf. Daneben enthält sie eine präzise Diözesanbeschreibung, die alle Kirchen, Kapellen, Klöster und Friedhöfe aufführt.  

  • Nach der Konradinischen Matrikel ist das Bistum Freising in 18 Dekanate eingeteilt, die insgesamt 233 Pfarreien, 564 Filialkirchen und 22 weitere Kapellen umfassen.
  • Das rechte Isarufer gehört bis hinunter zur Menterschwaige zur Pfarrei Bogenhausen, die wiederum dem Dekanat Ismaning unterstellt ist.
  • ​Die Pfarrei Bogenhausen umfasst die Filialkirchen mit Begräbnisstätten in Haidhausen, die Leprosenkirche am Gasteig, sowie die in Giesing, Trudering, Riem, Gronsdorf, Haar und Harthausen, einer im Dreißigjährigen Krieg untergegangenen Siedlung bei der heutigen Menterschwaige.
  • Aus der Konradinischen Matrikel geht auch hervor, dass die zum Dekanat Ismaning gehörende Pfarrkirche in Baumkirchen eine Filialkirche in Pachem besitzt.  
  • In dieser Matrikel findet sich erstmals eine farbige Abbildung des Hochstiftswappen, das den Freisinger Mohr enthält. 
10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt.