Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1885
Ludwig Peter Klug übernimmt die Leitung des kgl. Hofsekretariats

München * Ludwig Peter Klug wird mit der Leitung des kgl. Hofsekretariats betraut. Damit gehört er zur unmittelbaren Umgebung des Märchenkönigs Ludwig II.. 

Klug muss den Schuldenstand des Königs feststellen und in dessen Auftrag mit den Gläubigern verhandeln, um befriedigende Arrangements zu treffen. Seine einflussreiche Position kann der Beamte über die sogenannte Thronkrise retten. 

um August 1886
Ludwig Peter Klug wird geadelt

München * Ludwig Peter Klug erhält den Verdienstorden vom Heiligen Michael I. Klasse, mit dem der persönliche Adel verbunden ist. Ab jetzt heißt er Ludwig Peter Ritter von Klug.

Er bekleidet auch das Amt des Administrators des Vermögens des Prinzregenten, ist also der Finanzmann des Hofes, der die uneingeschränkte Gunst des Prinzregenten besitzt. Während seiner Dienstzeit wird er mit Orden und Auszeichnungen überschüttet. 

15. September 1887
Ludwig Peter Ritter von Klug befürwortet die Aufhebung des Bauverbots

München * Ludwig Peter Ritter von Klug befürwortet als Vorstand der königlichen Hof- und Kabinettskasse - Kraft seines Amtes - die Freigabe des bis dahin der Bautätigkeit verschlossenen Grundstückkomplexes und gibt als Vorstand der Privat-Fidei-Kommiß-Verwaltung und Angehöriger des Stiftungsrats der königlichen Relikten-Anstalt Neuberghausen selbst seine Zustimmung zur Aufhebung des Bauverbots. 

24. September 1887
Ahnungslosen Bauern den Grund abgeluxt

München-Bogenhausen * Der Königlich geheime Hofrat Ludwig Ritter von Klug und der Bogenhauser Pfarrer Konrad Ettmayr erwerben um 5.800 Mark Acker und Wiesen mit einem Teil einer aufgelassenen Kiesgrube bei den Maximilians-Anlagen.

Da dort ein Bauverbot herrscht, kann es um diesen geringen Betrag von den eingesessenen, aber ahnungslosen Bauersleuten Reischl, die sich zudem in einer finanziellen Notlage befinden, erwerben. 

Die Verhandlungen führt der Pfarrer, der nichts zugunsten der unerfahrenen Bäuerin unternimmt, ihr kein Angebot macht, sondern auf ihren Vorschlag wartet. Die total überforderte Frau, die hauptsächlich mit der Pflege ihres todkranken Mannes beschäftigt ist und in dem Pfarrer den Garanten eines gerechten Preises sieht, wird von dem cleveren Verhandlungsführer gnadenlos über den Tisch gezogen. Hofrat Klug agiert inzwischen unbemerkt im Hintergrund.

Auf dem Grundstück wird die Doppelvilla des Hofrats und des Hofintendanten Ernst von Possart entstehen. Die Adresse lautet: Maria-Theresia-Straße 24/25. 

1891
Pfarrer Ettmayr macht einen satten Gewinn

München-Bogenhausen * Das Grundstück, das Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug gemeinsam mit dem Bogenhauser Pfarrer Konrad Ettmayr um 5.800 Mark erworben hat, erfährt innerhalb kürzester Zeit erfuhr eine erhebliche Wertsteigerung. Der Pfarrer kann seinen Grundstücksanteil mit einem satten Reingewinn von rund 40.000 Mark weiter verkaufen. 

15. Januar 1893
Presseberichte zum Grundstückskauf von 1887

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten berichten über den am 24. September 1887 erfolgten Grundstückskauf von Ludwig Peter von Klug in Bogenhausen - zu einem extrem günstigen Preis. Die Zeitung informiert zudem darüber, dass Klug nur neun Tage vor dem Kauf der Immobilie das dort bestehende Bauverbot aufheben hat lassen. Den Verkäufern ist dieser Vorgang allerdings nicht bekannt gewesen. 

um Februar 1893
Zeitungsbericht löst aufsehenerregenden Prozess um Ritter von Klug aus

München * Sofort, nachdem der Bericht in den Münchner Neuesten Nachrichten über die geschäftlichen Machenschaften von Ludwig Peter Ritter von Klug erschienen ist, verklagt dieser den verantwortlichen Journalisten, Wilhelm Bogler, wegen verleumderischer Beleidigung.

Der Prozess erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit - auch weil einige für Klug äußerst unangenehme Dinge zur Sprache kommen. Und obwohl Wilhelm Bogler vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark verurteilt wird, hat Ritter von Klug mit dieser Anzeige einen entscheidenden Fehler begangen. Denn der Journalist geht in die Berufung, weshalb das Landgericht München I den Sachverhalt nun neu verhandeln muss. 

um September 1893
Berufungsprozess enthüllt Machtmissbrauch

München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen. 

Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften. 

Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft. 

Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.

15. Juli 2003
Umwidmung der Klugstraße gefordert

München-Neuhausen *  Die Geschichtswerkstatt Neuhausen stellt beim Bezirksausschuss den Antrag auf Umwidmung der Klugstraße. Als würdiger Namensgeber der Straße wird der Physiker Joseph Klug (1862 - 1925) vorgeschlagen, der vor allem durch seine Publikationen über Galilei bekannt geworden ist, nachdem er zuvor namhafte Arbeiten zur physikalischen Chemie beigesteuert hat. Der Bezirksausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. 

Das in München für Straßenbenennungen zuständige Vermessungsamt lehnt - aufgrund eines Prüfberichts des Stadtarchivs - die Umwidmung ab, da „die gegen Klug erhobenen Vorwürfe rückblickend und im damaligen politischen Kontext betrachtet, nicht so gewichtig erscheinen, dass man die nach ihm benannte Straße zwingend umwidmen müsste“.