15. Oktober 1948
Adolf Hitlers Nachlass wird vor der Spruchkammer München geregelt
München * Um Hitlers Nachlass zu regeln, wird ein Verfahren vor der Spruchkammer München eingeleitet. Rechtsanwalt Otto Gritschneder übernimmt pro forma die Verteidigung des Ehepaares Adolf und Eva Hitler, geborene Braun, „in absentia“.
Dabei wird der „Führer“ als Hauptschuldiger eingestuft und sein gesamtes Vermögen zugunsten des Landes Bayern eingezogen. Dazu zählen auch die Autorenrechte für „Mein Kampf“.
Ein Antrag von Adolf Hitlers Schwester, Paula Wolf, auf Auszahlung des ihr im Testament des Bruders zugedachten Erbteiles wird vom Gericht abgelehnt und das Testament selbst für ungültig erklärt.