Münchner Zeitensprünge
2000
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um Februar 1583
„... weil sein Fetl nicht hinab zu bringen sei“

Freising - Köln * Als bei der Auseinandersetzung um Köln die Anwesenheit des Fürstbischofs Ernst dringendst notwendig ist, kann er sich nicht von seiner Freisinger Liebschaft losreißen. Sein Bruder, der inzwischen regierende Herzog Wilhelm V., schreibt damals: „Das sei gewislich die einzige und vornehmliche Ursach, daß der Bruder darum nicht hinab nach Köln wolle, weil sein Fetl nicht hinab zu bringen sei.“

Da „die unschätzbare Freundschaft Baierns nur durch außergewöhnliche Opfer erkauft werden kann“, übersieht die Römische Kurie den  

  • ungebührlichen Lebenswandel des wittelsbachischen Erzbischofs und den  
  • Verstoß gegen das Pfründenhäufungsverbot des Trienter Konzils.  
  • Außerdem unterläuft der Wittelsbacher in vier von fünf Fällen das für die Übernahme eines Bistums vorgeschriebene Mindestalter und  
  • selbst die Residenzpflicht wird für ihn aufgehoben. 
23. Mai 1583
Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln

Köln * Das Kölner Domkapitel wählt den 28-jährigen baierischen Herzog Ernst, der bereits Herr über die drei Bistümer Freising, Hildesheim und Lüttich ist, einstimmig zum neuen Kölner Erzbischof und Kurfürsten. Damit ist die katholische Mehrheit bei der Kaiserwahl wieder gesichert. Zum Dank wird Fürstbischof Ernst unmittelbar nach seiner Wahl vom Papst bestätigt, obwohl das Konzil von Trient eine derartige Ämterhäufung strikt untersagt hat. Für das baierische Haus Wittelsbach bringt der Erfolg einen erheblichen Bedeutungszuwachs. 

  • Mit dieser Wahl erhält er den ersten Kurhut für die baierisch-wittelsbachischen Fürsten. Das Herzogtum Baiern erreicht mit Maximilian I. erst vierzig Jahre später diese Rangerhöhung. 
  • Außerdem sollen baierische Prinzen in den nächsten 178 Jahren die Kölner Kurwürde erreichen und viele Bistümer in Nordwestdeutschland regieren. 
  • Mit der Wahl Ernsts zum Kurfürsten wird eine protestantische Mehrheit im Kurkolleg, das den Kaiser wählt, verhindert. 
  • Kurfürst Ernst kann allerdings nur geschützt von baierischen Waffen in Köln einziehen. 
28. September 1589
Hexenverfolgungen in der Grafschaft Werdenfels

Freising - Werdenfelser Land * In der zum Fürstbischof von Freising gehörenden Grafschaft Werdenfels beginnt mit der Verhaftung der 55-jährigen Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia eine große Hexenverfolgung, in deren Verlauf fünfzig Frauen und ein Mann der Hexerei beschuldigt werden.

Als Landesherr des Freisinger Kirchenstaates steht ebenfalls ein Bruder des baierischen Herzogs Wilhelm V. an der Spitze: Fürstbischof Ernst von Freising ist zugleich Kurfürst des Fürstbistums Köln am Rhein. 

30. Oktober 1589
Anwendung der Folter bei den Werdenfelder Hexen

Freising - Werdenfelser Land * Aus Freising geht der Befehl in die Grafschaft Werdenfels, gegen die der Hexerei Angeklagten Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia die Folter anzuwenden.

Damit ist der Ausweitung des Hexenprozesses Tür und Tor geöffnet. Durch die über die Folter herausgepressten Geständnisse werden etwa 180 Personen in den Prozess einbezogen. Am Ende werden 50 Frauen und ein Mann der Hexerei schuldig befunden und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. 

1595
Kurfürst Ernst von Köln ziehst zu seiner Mätresse

Arnsberg * Um seiner Mätresse Gertrud von Plettberg näher zu sein, zieht sich Ernst, der Kurfürst von Köln und Chef der fünf Bistümer Köln, Freising, Hildesheim, Lüttich und Münster, in seine Arnsberger Neben-Residenz zurück. Dort hat er zwischenzeitlich das Palais Landsberger Hof errichten lassen.  

Da Ernst in den meisten seiner Territorien nur wenig Ansehen genießt, stellt man ihm den 17-jährigen Baiernprinz Ferdinand zur Seite. Dieser wird zum Koadjutor (= Nachfolger) seines Onkels auf dem Kölner Bischofsstuhl gewählt. Ernst zieht sich daraufhin von fast allen Regierungsgeschäften zurück, behält sich allerdings die Rechte als Kurfürst in Reichsangelegenheiten vor und übt diese auch aus. 

Gemeinsam mit Gertrud von Plettberg hat Bischof Ernst einen Sohn: Wilhelm Freiherr von Höllinghofen. Er wird anno 1650 zum Fürstabt der Reichsabtei Stablo-Malmedy ernannt.  

17. Februar 1612
Kölns Kurfürst und Erzbischof Ernst stirbt bei der Jagd

Arnsberg - Köln * Kölns Kurfürst und Erzbischof Ernst stirbt bei einem Jagdausflug im westfälischen Arnsberg in Westfalen. Er wird im Kölner Dom beigesetzt. Sein Nachfolger wird der jüngste Sohn von Herzog Wilhelm V., Herzog Ferdinand von Baiern, der Bischof von Lüttich.

Er erhält nun zusätzlich das Bistum Köln einschließlich der Kurfürstenwürde, dazu die Bistümer Hildesheim und Münster, ohne dass dagegen der Papst, der Kaiser oder die Fürsten einschreiten. Nur das Freisinger Domkapitel widersteht allen Einschüchterungsversuchen des Münchner Hofs. 

Ferdinand zeigt sich als kompromissloser Vorkämpfer einer kirchlichen Restauration auf der Grundlage des Trienter Konzils. Trotzdem weigert er sich lebenslang, die höheren Weihen zu empfangen und als konsekrierter Bischof seiner Ämter zu walten. Selbst die Jesuiten in seiner Umgebung, die als ständige Berater und Beichtväter die einflussreichsten Positionen einnehmen, können Ferdinand diese Entscheidung nicht abringen.