Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
15. Mai 1865
Die Premiere von „Tristan und Isolde“ muss abgesagt werden

München * Die ursprünglich für den 15. Mai 1865 angesetzte Premiere von „Tristan und Isolde“ muss wegen plötzlich eingetretener Heiserkeit von Frau Malvina Schnorr von Carolsfeld abgesagt werden.

Wieder schlägt die Stimmung um, was in Josephine Kaulbachs Brief deutlich zum Ausdruck kommt: „Was soll ich Ihnen noch erzählen? von unseren Freunden? oder von der Zukunftsmusik, oder von den Schweinehunden des Herrn von Bülow?

Die letztere Geschichte hat eine größere Bedeutung gewonnen, wie man sich's erwartete; seit der Lola-Geschichte waren die Münchner nicht mehr so in Wuth. [...] Ich sage Ihnen, es ist toll, wie das hier getrieben wird, für und gegen Wagner. - Die Fama wächst zu einem hundertköpfigen Ungeheuer, der Wagner-Cultus wird zu einem Ekel; der junge König an der Spitze tauft alles, was ihn umgibt, in Tristan und Isolde um“.

1. Juli 1865
König Ludwig II. ordnet einen 4. Aufführungstermin an

München-Graggenau * Da König Ludwig II. die Aufführung von „Tristan und Isolde“ am 19. Juni nicht miterleben wollte, ordnet er einen vierten Termin an. Er hatte die Anwesenheit seines Onkels und Taufpaten Otto, des entthronten Königs von Griechenland, und seines Onkels Luitpold, dem späteren Prinzregenten, in seiner Loge als störend empfunden. 

Für die Zusatzaufführung muss Ludwig II. extra beim sächsischen König eine Verlängerung des Urlaubs für das Ehepaar Schnorr von Carolsfeld erwirken. 

21. Juli 1865
Ludwig Schnorr von Carolsfeld stirbt plötzlich und unerwartet

Dresden * Ludwig Schnorr von Carolsfeld stirbt plötzlich und unerwartet in Dresden. Lange hält sich das - auch von Malvine Schnorr von Carolsfeld verbreitete - Gerücht, dass der Sänger „infolge der Anstrengung des Tristan, namentlich der 4ten Aufführung, sein Leben lassen musste“.

5. Januar 1867
Malvina Schnorr von Carolsfeld soll umgehend ausreisen

München * Malvina Schnorr von Carolsfeld erhält von König Ludwig II. eine Aufforderung zur umgehenden Ausreise aus Bayern. Falls sie dieser Anordnung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommt, soll ihr der „verliehene Jahresbezug von 2.000 fl. sofort sistirt“ werden.