Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
27. November 1802
Freising und die Zugspitze werden bairisch

Freising * Da sich der kranke Freisinger Bischof Joseph Conrad Freiherr von Schroffenberg-Mös in Berchtesgaden aufhält, überreicht der kurfürstliche Generalkommissär Johann Adam von Aretin dem Freisinger Hofrat das Besitzergreifungspatent.

Damit nimmt er für das Kurfürstentum Baiern zivilrechtlich Besitz von Freising, wozu auch die Herrschaft Isen-Burgrain und die Grafschaft Werdenfels gehören. Dadurch werden nicht nur viele Untertanen, sondern auch die Zugspitze baierisch.

Für Freising bedeutet das das Ende der geistlichen Herrschaft. Die Stadt wird eine ganz normalen baierischen Municipalgemeinde. 

1. Dezember 1802
Mühldorf am Inn wird bairisch

Mühldorf * Der kurfürstliche Generalkommissar für die Zivilbesitzergreifung des Hochstifts Freising sowie der Stadt Mühldorf, Johann Adam Freiherr von Aretin, nimmt zivilrechtlich Besitz von der Stadt Mühldorf am Inn. 

2. Dezember 1802
Freiherr von Aretin trifft in Mühldorf ein und nimmt Besitz von der Stadt

Mühldorf * Johann Adam Freiherr von Aretin nimmt - unter großem Jubel der Bevölkerung - mit dem Besitzergreifungspatent vom 26. November offiziell Besitz von der Stadt Mühldorf am Inn. Er weist das Pfleggericht an, ab sofort keine Weisungen und Befehle mehr aus Salzburg entgegenzunehmen.

Nach der Vereidigung der Beamten findet ein feierlicher Gottesdienst in der Pfarrkirche statt. Am Abend wird in der Stadt gefeiert. 

6. Dezember 1802
Besitzergreifungsfeierlichkeiten in der Reichsgrafschaft Werdenfels

Werdenfelser Land * Freiherr Johann Adam von Aretin eröffnet um 8:30 Uhr mit einem Festgottesdienst die Besitzergreifungsfeierlichkeiten der Reichsgrafschaft Werdenfels. Damit endet die über 500 Jahre andauernde bischöfliche Herrschaft über das Werdenfelser Land. An den öffentlichen Gebäuden wird das kurbaierische Wappen angebracht und die „Zivilbesitzergreifung durch Verruf“ bekannt gemacht. An der großen mittäglichen Festtafel dürfen allerdings nur geladene Gäste teilnehmen.