Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1469
Die Neuveste wird zur ständigen Residenz ausgebaut

München-Graggenau * Die Nachfolger des Baiernherzogs Albrecht IV. erweitern die Neuveste und bauen sie zu ihrer ständigen Residenz - als Ersatz für den Alten Hof - aus.

Damit befindet sich das Franziskanerkloster in unmittelbarer Nachbarschaft zur Residenz und kann von dort aus sogar direkt betreten werden.

1480
Herzog Albrecht IV. zwingt die Konventualen Franziskaner zum Abzug

München-Graggenau * Der regierende Herzog Albrecht IV. zwingt - mit päpstlicher Genehmigung und mit Ausnahme von drei reformwilligen Mönchen - die Konventualen zum Abzug und initiiert gemeinsam mit Papst Sixtus IV. eine Reform des Münchner Franziskanerordens.

Das Kloster übernehmen nunmehr Pater der alten Observanz. Seit dieser Zeit gehen auch die anfallenden Baulasten des Klosters zu Lasten des Herzogs, da den Observanten nach der strengen Auslegung der Armutsregel jedes Eigentum an den Gebäuden untersagt ist.

14. Oktober 1485
Herzog Albrecht IV. erlässt eine neue Brauordnung

München * Herzog Albrecht IV. erlässt eine neue Brauordnung. Er übernimmt darin größtenteils die städtischen Gesetze, die um das Jahr 1484 durch den Rat der Stadt München erlassen worden sind. Die herzogliche Brauordnung regelt vornehmlich die Organisation des Münchner Braugewerbes.

30. November 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt das sogenannte Münchner Reinheitsgebot

München * Herzog Albrecht IV. erlässt auf Druck des Münchner Rats das sogenannte Münchner Reinheitsgebot. Der erste Paragraph dieses Gesetzes lautet:

„Zuerst so sollen nu füran die Bier hie nit höher dann ein maß ze einem oder zwaien Pfenningen ausgeschenkt, auch aus nicht anderm dann Hopfen, Gersten und Wasser gesotten und nit ausgeschenckt [werden], sy seyen dann vor[her] von den[en], die, als hernach folget, darzue geordent und gesetzt werden, beschaut und gesetzt.“

  • Der erste Teilsatz setzt den Preis pro Mass fest,
  • ​Teilsatz 2 bestimmt, woraus das Bier ausschließlich zu brauen ist und
  • Teilsatz 3 nennt die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Ausschank:
    Die vorherige Beschau oder Prüfung und die Preisfestsetzung durch die nachstehend bestimmten Prüfer.
um Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

1492
Herzog Albrecht IV. stiftet den Franziskanern einen neuen Hochaltar

München-Graggenau - München-Lehel * Als sichtbaren Ausdruck ihrer Anteilnahme am Leben des Klosters stiftet Herzog Albrecht IV. und seine Gemahlin Kunigunde von Österreich den Franziskaner-Barfüßern einen neuen, von Jan Polack im Stil der Münchner Spätgotik ausgeführten Hochaltar.

Er befindet sich heute als ein herausragendes Glanzstück im Bayerischen Nationalmuseum. 

22. November 1500
Herzog Albrecht IV. festigt das Hefe-Monopol der Brauer

München * Herzog Albrecht IV. nimmt in einer Verordnung Stellung zum Bäcker-Brauer-Streit um die Hefezubereitung. Der Landesherr spricht sich darin gegen die Herstellung der Gerben durch die Bäcker aus.

Sollte man den Bäckern den Handel mit Malz gestatten, würde dem herzoglichen Brauwesen - und damit natürlich über die daraus fließenden Abgaben auch an den Herzog - „nit wenig Abbruch zugefügt“.

Der Herzog festigt mit seinem Spruch das Monopol der Brauer. Um aber den Klagen der Bäcker gerecht zu werden, müssen die Brauer auf ihre Kosten einen eigenen Keller einrichten, in denen sie ihre Hefe künftig unter der Aufsicht von Beschauern lagern sollen.

um 5. Januar 1501
Die baierischen Herzöge erlassen entsprechende Kleiderordnungen

München - Landshut * Die Regenten der beiden Teilherzogtümer Baiern-München, Herzog Albrecht IV., und Baiern-Landshut, Herzog Georg, nehmen eine große Reichspolizeiordnung, die am 10. September 1500 auf dem Augsburger Reichstag erlassen worden war, zum Anlass, für ihren jeweiligen Bereich entsprechende Kleiderordnungen zu erlassen. 

Inhaltlich beruhen sie auf einer Pfälzer Ordnung aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die entsprechend modifiziert und den ober- und niederbaierischen Verhältnissen angepasst werden. Im Gegensatz zu Landshut ist das Landgebot „Ueberfluß und Unmaas der Bekleidung und anders hiernachfolgendes berührend“ die erste Kleiderordnung für München.

um 1. Dezember 1503
Herzog Albrecht IV. widerspricht dem Testament von Georg dem Reichen

München - Landshut * Herzog Albrecht IV. von Baiern-München akzeptiert das Testament von Herzog Georg dem Reichen nicht, wonach seine Tochter Elisabeth, ihr Ehemann Ruprecht von der Pfalz und ihre etwaigen Söhne das Teilherzogtum erben sollen.

Das Testament widerspricht dem Wittelsbachischen Hausvertrag, nach dem beim Aussterben einer männlichen Linie die Besitzungen an die jeweils andere Linie fällt. Das Testament ist aus oberbaierischer Sicht ein Vertragsbruch. Deshalb kommt es zum Landshuter Erbfolgekrieg. 

um 10. April 1504
Herzog Albrecht IV. erhält finanzielle und militärische Hilfe

München * Herzog Albrecht IV. von München-Oberbaiern erklärt sich bereit, die Gerichte Kufstein, Kitzbühel und Rattenberg an König Maximilian I. für seine Vermittlungstätigkeiten abzutreten. König Maximilian I. sagt ihm daraufhin eine finanzielle Unterstützung und 10.000 Mann als Hilfstruppe zu. 

23. April 1504
König Maximilian I. verhängt über Herzog Ruprecht die Reichsacht

Augsburg * König Maximilian I. belehnt den Münchner Herzog Albrecht IV. mit den Ländern von Herzog Georg dem Reichen und verhängt über Herzog Ruprecht von der Pfalz und seinen Anhängern die Reichsacht. 

Herzog Albrecht IV. und sein Sohn Herzog Wilhelm IV. verfügen über ein Heer von insgesamt 60.000 Mann. Diese setzen sich zusammen aus baierischen und königlichen Truppen sowie der Reichstadt Nürnberg, die alleine 5.000 Mann stellt, und andere Unterstützer wie der Schwäbische Bund, Herzog Ulrich von Württemberg und Markgraf Friedrich II.. 

21. Juni 1504
Der Landshuter Erbfolgekrieg beginnt

München - Landau an der Isar * Der Landshuter Erbfolgekrieg beginnt. Mit einem Heer, bestehend aus 12.000 Mann Fußtruppen und 2.000 Reiter, belagert Herzog Ruprecht von der Pfalz Landau an der Isar und erobert es nach Beschießung mit Bomben. 

13. Juli 1504
Es kommt zur ersten größeren Schlacht zwischen Ober- und Niederbaiern

Altdorf bei Landshut * Es kommt zur ersten größeren Auseinandersetzungen zwischen den oberbaierischen Truppen von Herzog Albrecht IV. und den Truppen des Rupert von der Pfalz. Die Schlacht endet mit einem Sieg für Albrecht IV.  Der mit Albrecht verbündete Götz von Berlichingen verliert dabei seine Hand.

30. Juli 1505
Der Kölner Schiedsspruch beendet den Landshuter Erbfolgekrieg

Köln * Der Kölner Schiedsspruch des römisch-deutschen Königs Maximilian I. beendet den Landshuter Erbfolgekrieg.  

  • Die wittelsbachischen Teilherzogtümer München-Oberbaiern und Landshut-Niederbaiern werden wieder vereinigt.  
  • Das Landshuter Erbe wird geteilt zwischen dem Pfalzgrafen, den bairischen Herzögen und König Maximilian I..  
  • Das Fürstentum Pfalz-Neuburg wird gebildet. 
8. Juli 1506
Das Primogeniturgesetz legt die Unteilbarkeit Baierns fest

München * Im sogenannten „Primogeniturgesetz“ legt Herzog Albrecht IV. die Unteilbarkeit Baierns fest. Künftig soll nur mehr der erstgeborene Sohn im Baiernland herrschen soll. Für die nachgeborenen Söhne müssen die herzoglichen Familienväter anderswo Einnahmen und Finanzquellen eröffnen. 

Als sich Baiern während der Gegenreformation nicht nur eindeutig zur katholischen Sache bekennt, sondern auch mit allen Mitteln dafür eintritt, bieten sich zur standesgemäßen Versorgung die kirchlichen Pfründe für eine Sekundogenitur geradezu an. 

Gleichzeitig kann damit Baierns politischer Einflussbereich erheblich vergrößert werden. Das Ziel der baierischen Kirchenpolitik ist der zur Kaiserwahl wichtige Kölner Erzbischofsstuhl und - mit ihm verbunden - möglichst viele Bischofsstühle zwischen Hildesheim und Lüttich, aber auch in Freising und Regensburg. 

18. März 1508
Herzog Albrecht IV. stirbt

München * Herzog Albrecht IV. stirbt. Sein minderjähriger Sohn Wilhelm IV. wird Herzog von Baiern unter der Vormundschaft seines Onkels Wolfgang.