Münchner Zeitensprünge
3. August 1893

Fahrradkarten werden ausgegeben

München * Fahrradkarten werden ausgegeben.

  • Radfahrer müssen am Lenker ein Nummernschild anbringen.
  • Kinder unter dreizehn Jahren dürfen überhaupt nicht radeln,
  • Jugendliche zwischen dreizehn und achtzehn Jahren sowie
  • Frauen dürfen nur dann den Radschein erwerben, wenn der Vater, der Vormund oder der Ehemann bei der Polizei seine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben hat.

Im Nebenraum eines Wirtshauses können sie dann den Betrieb des Fahrzeugs erlernen und sich anschließend einer Prüfung unterziehen.