München * Noch vor dem Abzug der französischen Revolutionsarmee und dem Kaiserlichen Heer lässt sich Reichsgraf von Rumford vom Landesdirektorium für die notwendigen Gegenmaßnahmen für rasche Truppendurchzüge ermächtigen. Gleichzeitig wird eine Kommission zur finanziellen Entschädigung der enteigneten Grundstücksbesitzer gebildet.