München * Die Verfasser der Rechtfertigungsschrift des Magistrats vom 28. Juli 1790 werden lebenslang von den Ratsgeschäften ausgeschlossen. Die übrigen an der Aktion Beteiligten müssen in der Herzog-Maxburg - wie gewöhnliche Verbrecher - vor dem Porträt des Kurfürsten auf den Knien Abbitte für ihr Vorgehen leisten. Das gilt als ungeheure Schmach und stellt einen Tiefpunkt in der Geschichte des städtischen Ratsgremiums dar.