Münchner Zeitensprünge
2. Januar 1706

Gnade für die meisten der am Aufstand Beteiligten

Wien * Kaiser Joseph I. ordnet an, nach der „Niederwerfung der Erhebung“ gnädig gegen die Beteiligten vorzugehen, sofern sie nicht zu den Urhebern und Anführern des Aufstands gehören. 

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