Münchner Zeitensprünge
1833

Der Besitz Haidenau liegt nicht nur „bey“, sondern „mitten“ in Haidhausen

Haidhausen * Da Dr. Sieber die Ansicht vertritt, dass sein Haidhauser Gut Haidenau sich „bey Haidhausen“ befindet, erklärt das Landgericht Au, dass der Besitz Haidenau nicht nur „bey“, sondern sogar „mitten“ in Haidhausen liegt und „durch den Starrsinn des Besitzers nicht in eine andere Gemeindegemarkung versetzt“ werden kann.

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