München-Lehel * Der Privatier Georg Herndl stirbt und vermacht der Kirchengemeinde ein Grundstück gegenüber der Klosterkirche. Vorsorglich hat Herndl eine Bedingung an die Erbschaft geknüpft.
In seinem Testament heißt es, dass die Entscheidung über den Kirchenbau innerhalb einer Frist von fünf Jahren erfolgen muss, ansonsten fällt der Bauplatz an seine Erben zurück. Damit setzt der Verstorbene die Kirchenplaner und Entscheider gehöhrig unter Druck.