Münchner Zeitensprünge
1951

Das Gesetz über Wohnungseigentum ermöglicht Eigentumswohnungen

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Das Gesetz über das Wohnungseigentum ermöglicht den Wunsch nach einer „dinglichen Sicherung von Wohnräumen für den Wohnungsinhaber“. Damit besteht erneut die Möglichkeit der Teilung von Gebäuden in Brucheigentum.