Ehefrauen können erstmals selbst entscheiden, ob sie arbeiten wollen
Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Ehefrauen können erstmals selbst entscheiden, ob sie arbeiten wollen. Bis dahin musste der Ehemann diesem Wunsch zustimmen. Voraussetzung war, dass sie ihre „häuslichen Pflichten“ nicht vernachlässigte.